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86 lines
655 B

BESCHLUSS
AR
25
.
Mai
Strafsache
Sachbeschädigung
Az
.
:
Amtsgericht
Az
.
:
AR
Amtsgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
25
.
Mai
beschlossen
:
Abgabebeschluss
Amtsgerichts
6
.
September
wird
aufgehoben
.
Gericht
ist
weiterhin
nachträglichen
Entscheidungen
Auflagen
§
Abs.
zuständig
.
Gründe
:
Abgabe
Verfahrens
Amtsgericht
fehlt
sachlichen
Gründen
.
Aufenthaltswechsel
Angeklagten
liegt
ersichtlich
;
wohnte
vielmehr
bereits
Zeitpunkt
Urteils
6
.
Dezember
.
Gründe
Abgabe
zweckmäßig
erscheinen
ließen
sind
ersichtlich
Mehrzahl
Geschädigten
wohnt
offenbar
Bereich
Amtsgerichts
.
Otten
Rothfuß
Roggenbuck