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304 lines
2.4 KiB

BESCHLUSS
AR
14
.
Oktober
Strafsache
Az
.
:
Js
Amtsgericht
Az
.
:
KLs
Js
Landgericht
Az
.
:
Staatsanwaltschaft
Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
14
.
Oktober
beschlossen
:
Antrag
Staatsanwaltschaft
wird
Amtsgericht
rechtshängige
Verfahren
Ds
Landgericht
rechtshängigen
Verfahren
KLs
Js
verbunden
.
Gründe
:
Angeklagten
sind
Amtsgericht
Strafrichter
Verfahren
versuchten
gewerbsmäßigen
Betruges
Az
.
:
Ds
Landgericht
Verfahren
schweren
Raubs
Az
.
:
KLs
Js
anhängig
.
befindet
Haftbefehls
Amtsgerichts
2
.
Juni
4
.
Juni
Untersuchungshaft
.
Landgericht
hat
Beschluss
22
.
September
Hauptverfahren
eröffnet
Fortdauer
Untersuchungshaft
angeordnet
.
hat
Hauptverhandlung
angeordnet
16
.
Oktober
beginnen
soll
.
Amtsgericht
hat
Beschluss
3
Juli
Hauptverfahren
eröffnet
.
Ankündigung
Staatsanwaltschaft
Sache
Bundesgerichtshof
Verbindung
Verfahrens
Landgericht
rechtshängigen
Verfahren
vorzulegen
hat
bereits
bestimmten
Termin
Hauptverhandlung
aufgehoben
.
Staatsanwaltschaft
hat
Anregung
Verteidigung
vorläufigen
Einstellung
Verfahrens
Amtsgericht
rechtshängig
ist
zugestimmt
.
hat
Sache
Bundesgerichtshof
Verbindung
Verfahren
vorgelegt
.
Vorgang
ist
Verfahren
Verteidiger
tätigen
Rechtsanwalt
bekannt
.
II
.
1
.
Bundesgerichtshof
ist
gemeinschaftliche
obere
Gericht
gemäß
§
Abs.
Satz
StPO
Entscheidung
Verbindung
Verfahren
zuständig
.
rechtliche
Gehör
ist
gewahrt
vgl.
Beschluss
27
.
April
f.
insoweit
BGHSt
abgedruckt
.
2
.
Amtsgericht
Strafrichter
rechtshängige
Verfahren
Ds
Js
ist
gemäß
§
Abs.
Satz
Verbindung
§
Abs.
Landgericht
rechtshängigen
Verfahren
KLs
Js
verbinden
Zusammenhang
Sinne
besteht
.
Verfahren
Amtsgericht
wird
Angeklagten
vorgeworfen
angeklagte
Tat
Einfordern
Entgelts
Euro
angeblich
Auftrag
Dritten
erfolgte
Gartenarbeiten
Nachteil
72jährigen
Geschädigten
29
.
Januar
gemeinsam
Mittätern
begangen
haben
.
Vorwurf
Landgericht
rechtshängigen
Verfahren
betrifft
Überfall
25
.
Februar
Laatzen
71jährige
Geschädigte
Angeklagte
gemeinsam
unbekannten
Mittätern
begangen
haben
soll
.
Angeklagte
3
.
Juni
festgenommen
wurde
Begleitung
zweier
Neffen
befand
Anwohnern
Dienste
Terrassenreiniger
anbot
bestreitet
Begehung
schweren
Raubes
.
Vorwurf
versuchten
gewerbsmäßigen
Betruges
hat
eingelassen
.
Verbindung
Strafverfahren
ist
zweckmäßig
möglicher
Ergänzungen
Beweisbildes
Tatsachen
Beweismittel
verschiedenen
Verfahren
umfassenden
Sachaufklärung
dient
.