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84 lines
693 B

BESCHLUSS
AR
21
November
Jugendstrafsache
Körperverletzung
hier
:
Gerichtsstandsbestimmung
Az
.
:
Ds-73
Js
Amtsgericht
Ibbenbüren
Js
Staatsanwaltschaft
AR
Amtsgericht
ECLI
:
:
BGH:2018:211118B2ARS327.18.0
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
21
November
beschlossen
:
Abgabebeschluss
Amtsgerichts
Ibbenbüren
7
.
September
wird
aufgehoben
.
Gericht
ist
weiterhin
Verhandlung
Entscheidung
Sache
zuständig
.
Gründe
:
Jugendrichter
Amtsgerichts
Ibbenbüren
ist
weiterhin
Untersuchung
Entscheidung
Sache
zuständig
.
Abgabe
Verfahrens
§
Abs.
Satz
kommt
nur
Betracht
zweckmäßig
ist
.
ist
Gründen
Zuschrift
Generalbundesanwalts
vorliegend
Fall
.
Franke
Grube