You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

81 lines
610 B

BESCHLUSS
AR
2
.
August
Strafsache
Betrugs
Az
.
:
Ds
Js
AG
ECLI
:
:
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
2
.
August
beschlossen
:
Antrag
Bestimmung
zuständigen
Gerichts
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Angeklagte
hat
Namen
S.
beantragt
Amtsgericht
verpflichten
seinerseits
Antrag
Bestimmung
gerichtlichen
Zuständigkeit
gemäß
§
stellen
.
Gegenstand
Verfahrens
Grund
Behauptung
örtlichen
Unzuständigkeit
Gerichts
sind
Angaben
entnehmen
.
gegebenenfalls
auch
Amts
treffende
Entscheidung
Bundesgerichtshofs
§
ist
Umständen
Raum
.
RiBGH
ist
Urlaubs
Unterschrift
gehindert
.