You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

285 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
5
.
Februar
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
5
.
Februar
beschlossen
:
Antrag
Verurteilten
Verfahren
Verletzung
Anspruchs
rechtliches
Gehör
Lage
Erlass
Beschlusses
13
.
Januar
zurückzuversetzen
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Verteidiger
Verurteilten
beantragte
Einsicht
Revisionsakte
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Senat
hat
Revision
Verurteilten
Urteil
Landgerichts
12
.
Juni
Beschluss
13
.
Januar
gemäß
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Rechtsanwalt
Dr.
Verurteilte
Postkarte
15
.
Januar
mandatiert
hat
Entbindung
25
.
September
Pflichtverteidiger
bestellt
war
hat
Schriftsatz
22
.
Januar
Anhörungsrüge
erhoben
Einsicht
Revisionsakte
beantragt
.
1
.
Anhörungsrüge
ist
bereits
unzulässig
.
Antrag
ist
gebotenen
Weise
begründet
noch
ist
Zeitpunkt
maßgeblichen
Kenntniserlangung
glaubhaft
gemacht
worden
356a
Satz
.
Anhörungsrüge
wäre
unbegründet
.
Senat
hat
Entscheidung
13
.
Januar
tatsächlichen
Verfahrensstoff
berücksichtigt
Verurteilte
gekannt
hat
hat
Stellung
nehmen
können
.
Insbesondere
hat
Senat
Ausführungen
Rechtsanwalt
Dr.
Schriftsatz
25
.
September
Kenntnis
genommen
.
hätten
Zulässigkeit
unterstellt
Erfolg
Revision
geführt
.
Verurteilte
Schreiben
19
.
Januar
vermutet
Rechtsanwalt
Dr.
Pflichtverteidiger
bestellte
Rechtsanwalt
.
könnte
Revisionsverfahren
untätig
geblieben
sein
trifft
.
Rechtsanwalt
.
hat
Schriftsatz
23
.
September
Begründung
Revision
Verletzung
sachlichen
Rechts
gerügt
.
kommt
gesamten
Revisionsverfahrens
Rechtsanwalt
Dr.
.
gewählter
Verteidiger
gemeldet
war
.
Verurteilte
hat
bereits
Anspruch
bezeichneten
Schreiben
begehrten
Auskünfte
§
Abs.
Satz
.
2
.
Antrag
Einsicht
Revisionsakte
bezeichnete
Senatsheft
kann
entsprochen
werden
.
stellt
rein
interne
Arbeitsgrundlage
.
Abgesehen
Notizen
u.ä
.
Senatsmitgliedern
Akteneinsichtsrecht
ohnehin
beziehen
kann
befinden
Senatsheft
ausschließlich
Vorgänge
Original
Ablichtung
auch
Sachakten
enthalten
sind
Sachakten
gelangen
so
insoweit
Bedürfnis
gesondertes
Akteneinsichtsrecht
erkennbar
ist
vgl.
NStZ
551
;
.
1
.
Februar
;
KK-Laufhütte
.
Aufl
.
§
Rdn
.
8)
.
3
.
Kostenentscheidung
folgt
entsprechenden
Anwendung
§
Abs.
.
Wahl
Jäger