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1686 lines
14 KiB

NAMEN
22
.
Mai
Strafsache
Mordes
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
22
.
Mai
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Wahl
Dr.
Dr.
Richterin
Bundesgerichtshof
Bundesanwalt
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin
Verteidigerinnen
Rechtsanwalt
Vertreter
Nebenkläger
Rechtsanwalt
Vertreter
Nebenklägers
Nebenklägerin
persönlich
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revisionen
Staatsanwaltschaft
Nebenkläger
wird
Urteil
Landgerichts
21
.
April
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittel
Schwurgerichtskammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Vorwurf
Mordes
zweifachen
Mordversuchs
freigesprochen
.
Anklage
lag
Last
7
.
Oktober
Sparkassenfiliale
S.
ausgeraubt
Sparkassenkundin
erschossen
Ehemann
Sparkassenangestellten
lebensgefährlich
verletzt
haben
.
Täterschaft
konnte
Landgericht
überzeugen
.
Revisionen
rügen
Staatsanwaltschaft
Nebenkläger
Verletzung
materiellen
formellen
Rechts
.
Rechtsmittel
Generalbundesanwalt
vertreten
werden
haben
Sachrüge
Erfolg
Freispruch
zugrunde
liegende
Beweiswürdigung
Rechtsmängel
aufweist
.
Verfahrensrügen
kommt
mehr
.
1
.
Landgericht
hat
festgestellt
:
7
.
Oktober
versah
Sparkassenfiliale
S.
Bankkaufmann
Dienst
.
Uhr
Uhr
dauernden
Mittagspause
nahm
Verabredung
Kollegen
anderer
Filialen
.
Uhr
spätestens
Uhr
kehrte
Filiale
S.
.
näher
geklärten
Umständen
wurde
dort
Uhr
unmaskierten
Pistole
bewaffneten
Mann
gezwungen
Kassenraum
Banktresor
öffnen
Geldscheine
Münzgeld
Werte
herauszugeben
.
Anschließend
musste
benachbarten
Beratungsraum
hinknien
erhielt
Täter
stumpfkantigen
Gegenstand
bis
zu
wuchtige
Schläge
Kopf
lebensgefährlichen
Schädel-Hirn-Trauma
handtellergroßen
Trümmerfraktur
Schädeldachs
Trümmerfrakturen
Bereich
Augenhöhlen
Kontasionen
Hirngewebes
führten
.
Uhr
betraten
Eheleute
Sparkassenfiliale
Bankgeschäft
erledigen
.
Kundenschalterraum
hörten
Stöhngeräusche
sehen
.
Worten
"
Schnell
hier
stimmt
"
zog
Ehefrau
Windfang
wollte
Bank
verlassen
.
Noch
Eingangstür
erreicht
hatten
kam
Mann
Beratungsraum
drängte
vorgehaltener
Pistole
Kundenschalterraum
.
drückte
Zeugen
bäuchlings
Sitzfläche
Stuhles
setzte
Pistole
Nacken
Zeugen
drückte
.
Projektil
drang
linken
Nackenbereich
trat
linken
Unterkiefers
wieder
.
Nunmehr
richtete
Täter
Waffe
gab
vorn
Schüsse
Kopf
Folge
Sekunden
verstarb
.
Täter
tete
Beute
.
Verletzungen
T.
waren
lebensgefährlich
.
überlebten
Notoperationen
16
.
Oktober
künstliches
Koma
versetzt
wurde
.
2
.
Angeklagten
fiel
Tatverdacht
insbesondere
gender
Erkenntnisse
:
Tat
überlebenden
Geschädigten
haben
Angeklagten
Täter
bezeichnet
.
Angeklagte
fuhr
Tatzeitraum
Kraftfahrzeug
Nähe
Tatorts
.
Angeklagte
befand
finanziellen
Schwierigkeiten
.
Nachmittag
Tattages
zahlte
Volksbankfiliale
S.
Scheine
Wert
je
Tatbeute
enthielt
Scheine
Wert
.
folgenden
Tag
zahlte
Lebensgefährtin
dort
weitere
.
Durchsuchungen
Anwesens
wurden
ca.
sichergestellt
.
Kniekehlenbereich
Fahrersitzes
Angeklagten
benutzten
Fahrzeugs
wurde
Blutantragung
gesichert
molekulargenetische
Untersuchung
DNA-Teilmuster
ergab
Häufigkeitswert
Merkmalen
Geschädigten
alten
Steinbruch
S.
übereinstimmt
.
wurde
weiteren
Verlauf
Tattages
Feuer
entzündet
starke
schwarze
Rauchsäule
entfaltete
.
Brandschutt
Feuerstelle
wurden
Adressaufkleber
zuzuordnende
Rundhölzer
etwa
Monate
Brand
Kautschukmischung
Produkt
französischen
Stiefelherstellers
sichergestellt
.
Angeklagte
hatte
zweimal
Gummistiefel
Marke
gekauft
trug
Tattag
Stiefel
.
Tatort
gesicherte
Schuhabdruckfragmente
wurden
Gummistiefel
Marke
verursacht
.
3
.
Landgericht
hat
gleichwohl
Täterschaft
klagten
überzeugen
vermocht
.
Zeugen
bestünden
erheblichen
zungen
Gehirnbereich
Bedenken
Aussagetüchtigkeit
.
Zeuge
habe
unmittelbar
Tat
verschiedenen
Zeugen
lediglich
geäußert
Täter
habe
Angeklagten
ähnlich
gesehen
.
finanzielle
Situation
Angeklagten
sei
ganz
aussichtslos
gewesen
.
Blutspur
Fahrzeug
Angeklagten
liege
Analyseergebnis
Bereich
unteren
Nachweisgrenze
;
insbesondere
sei
nachvollziehbar
äußerst
blutigen
Geschehens
Sparkasse
nichtgereinigten
Fahrzeug
Angeklagten
weiteren
Blutspuren
gefunden
wurden
.
bestünden
zeitlichen
Gründen
erhebliche
Zweifel
Angeklagten
überhaupt
möglich
war
Feuer
Steinbruch
entzünden
.
lasse
feststellen
Brandschutt
gefundenen
Gegenstände
auch
tatsächlich
Brand
Tattages
stammen
.
Übrigen
bestünden
ernsthafte
Zweifel
Angeklagten
zeitlicher
Hinsicht
möglich
war
Tat
begehen
.
Kammer
hält
Angabe
Zeugen
glaubhaft
habe
Angeklagten
genau
Uhr
Fahrzeug
ca.
Meter
Sparkasse
entfernt
straße
einbiegen
ortsauswärts
fahren
sehen
.
Eheleute
Sparkasse
Uhr
betreten
hätten
hätte
Uhr
auch
Tat
Nachteil
Zeugen
Minuten
begangen
werden
konnte
Täter
bereits
Sparkasse
befinden
müssen
.
Schließlich
gebe
Hinweise
andere
Täter
.
Zeugin
be
Uhr
Sparkasse
bereits
verlassen
Angeklagte
noch
zuhause
befunden
hätte
männliche
Stimme
Bankinneren
gehört
.
Tatzeitraum
habe
Sparkasse
dunkelfarbenes
Fahrzeug
gestanden
Hauptverhandlung
gehörten
Zeugen
zugeordnet
werden
konnte
.
II
.
Beweiswürdigung
hält
rechtlicher
Prüfung
stand
.
1
.
Spricht
Gericht
Angeklagten
Zweifel
Täterschaft
überwinden
vermag
so
ist
Revisionsgericht
Regel
hinzunehmen
.
kommt
Revisionsgericht
angefallene
Erkenntnisse
anders
gewürdigt
Zweifel
überwunden
hätte
.
ändert
einmal
dann
Tatrichter
getroffene
Feststellung
"
lebensfremd
"
erscheinen
mag
.
gibt
Strafprozess
Beweis
ersten
Anscheins
Gewissheit
Richters
Wahrscheinlichkeit
Geschehensablaufs
beruht
.
ist
Beweiswürdigung
etwa
dann
rechtsfehlerhaft
schon
rechtlich
unzutreffenden
Ansatz
ausgeht
Umfangs
Bedeutung
Zweifelssatzes
lückenhaft
ist
namentlich
wesentliche
Feststellungen
erörtert
sprüchlich
unklar
ist
Gesetze
Logik
gesicherte
Verfahrenssätze
verstößt
Verurteilung
erforderliche
Gewissheit
überspannte
Anforderungen
gestellt
sind
.
.
vgl.
etwa
;
NStZ-RR
;
§
Überzeugungsbildung
.
.
.
2
.
Landgericht
hat
umfänglich
detailliert
Vielzahl
Angeklagten
belastender
Indizien
entlastenden
Umstände
aufgelistet
gewürdigt
.
Abwägungen
werden
gleichwohl
vorstehenden
Grundsätzen
mehrfacher
Hinsicht
gerecht
.
Strafkammer
hat
Gesamtwürdigung
wichtige
belastende
Indizien
hinreichend
einbezogen
gesehen
zwingenden
"
beigemessen
hat
Buchst
.
.
sieht
erhebliche
konkrete
Verdachtsmomente
tragfähiger
Hypothesen
bloß
denktheoretischer
Möglichkeiten
entwertet
Buchst
.
.
Einzelne
belastende
Beweisanzeichen
hat
überhaupt
erörtert
Buchst
.
.
Schließlich
liegen
Erörterungsmängel
entlastender
Beweismittel
Buchst
.
.
Strafkammer
hatte
prüfen
Tat
überlebenden
Opfer
Angeklagten
kräftig
Täter
identifiziert
haben
.
kam
sachverständig
beraten
jeweils
Ergebnis
verbleibender
Zweifel
feststellen
könne
Zeugen
hätten
Angeklagten
sicher
"
Täter
erkannt
.
hat
wesentliche
Beweisanzeichen
Täteridentifikation
einzeln
Zugrundelegung
Zweifelssatzes
letztlich
überzeugend
erachtet
.
Zweifelssatz
Beweisregel
ist
darf
jedoch
einzelne
Indiztatsachen
angewendet
werden
kann
erst
Gesamtbetrachtung
Tragen
kommen
vgl.
NStZ
m.w
.
.
ist
besorgen
Kammer
hinreichend
-9-
dacht
hat
wichtigen
Indizien
auch
einzeln
betrachtet
Nachweis
Täterschaft
ausreichend
erachten
vermochte
verbleibenden
erheblichen
Beweiswert
Gesamtheit
belastenden
Indizien
Gericht
entsprechende
Überzeugung
vermitteln
könnten
.
.
vgl.
§
Beweiswürdigung
m.w
.
.
Gerade
Häufung
gegenseitigen
Durchdringung
Angeklagten
belastenden
Umstände
erscheint
möglich
Kammer
sachgerechten
Gesamtschau
Überzeugung
Täterschaft
gewonnen
hätte
.
formelhafte
Hinweis
"
Auseinandersetzung
Tathergang
wesentlichen
Umständen
Indizien
"
verblieben
vernünftige
Zweifel
Täterschaft
Angeklagten
vermag
gebotene
Gesamtwürdigung
Gewichtung
einzelnen
Beweise
ersetzen
vgl.
NStZ
.
Landgericht
lässt
molekulargenetisch
untersuchten
Fahrzeug
Angeklagten
insbesondere
"
allenfalls
Indizwirkung
"
zukommen
Kleidungsstücken
Angeklagten
noch
Fahrzeug
weitere
entsprechende
Blutspuren
festgestellt
wurden
.
Kammer
stellt
Erwägung
Vorbehalt
betroffenen
Kleidungsstücke
Angeklagten
gewaschen
beseitigt
worden
sein
könnten
.
Ankündigung
S.
ist
Vorbehalt
aber
mehr
eingegangen
.
Senat
kann
Lücke
Urteilsfeststellungen
prüfen
Strafkammer
selbst
wesentlich
angesehene
Möglichkeit
rechtsfehlerfreier
Begründung
ausgeschlossen
wurde
.
Übrigen
ändert
Tatsache
weiteren
Blutspuren
festgestellt
wurden
grundsätzlich
Beweiswert
tatsächlich
gefundenen
Spur
molekulargenetisch
festgestellten
Aussagewert
.
Weiterhin
hat
Landgericht
Beweiswert
Tat
Steinbruch
abgebrannten
Feuers
Frage
gestellt
zeitlichen
Gründen
erhebliche
Zweifel
bestünden
Angeklagten
möglich
gewesen
sein
könnte
Feuer
entzünden
.
Kammer
hat
jedoch
eher
nachrangigen
Frage
Blick
verstellt
Brandschutt
tatsächlich
Reste
Gegenständen
Angeklagten
auch
Reste
Jagdgummistiefels
Marke
gefunden
wurden
.
Nimmt
Angeklagte
zweimal
Paar
wenig
verbreiteten
Stiefel
erworben
hatte
Tattage
Stiefel
trug
Tatort
gefundenen
Abdruckfragmente
Stiefel
Marke
stammen
wird
auch
hier
deutlich
gerade
Kombination
einzelnen
Fakten
besonderer
liegt
.
hat
Kammer
hinreichend
Rechnung
getragen
isoliert
Einzelindizien
abgestellt
hat
.
Kammer
Übrigen
Umstandes
Stiefelreste
erst
Monate
Tat
Brandstelle
gefunden
wurden
Gefahr
Manipulation
Dritte
Rechnung
stellt
wird
erkennbar
nur
theoretische
Erwägung
handeln
könnte
realen
Anknüpfungspunkt
hat
.
Kammer
stellt
selbst
S.
Stiefel
verbrannt
worden
war
Öffentlichkeit
Bedeutung
Stiefeln
Marke
vorliegende
Verfahren
erfahren
hatte
.
Beweiswürdigung
weist
Lücken
.
Allerdings
können
müssen
Gründe
auch
freisprechenden
Urteils
irgendwie
beweiserheblichen
Umstand
ausdrücklich
würdigen
.
Maß
gebotenen
Darlegung
hängt
jeweiligen
Beweislage
insoweit
Umständen
Einzelfalles
.
kann
so
beschaffen
sein
Erörterung
bestimmter
einzelner
Beweisumstände
rigt
.
Fall
handelt
hier
aber
.
Tatgericht
hat
vielmehr
Freispruch
erkannt
Fülle
erheblicher
vorlag
.
Sachlage
muss
Beweiswürdigung
Darlegung
wesentlichen
Angeklagten
sprechenden
Umstände
Erwägungen
einbeziehen
Gesamtwürdigung
betrachten
vgl.
NStZ-RR
m.w
.
.
wird
angefochtene
Urteil
umfangreichen
Beweiserwägungen
gerecht
:
Würdigung
erstreckt
Umstand
Angeklagte
Nachdruck
ausgesprochenen
Mahnungen
Filialleiters
selbst
ausging
spätestens
Endtermin
"
angesehenen
7
.
Oktober
Tattag
größere
Summe
einzahlen
müssen
.
ist
erkennbar
Beweiswürdigung
einbezogen
Tatbeute
Scheine
Wert
je
enthielt
Angeklagte
Scheine
Wert
eingezahlt
hat
.
Angeklagte
will
eingezahlte
Geld
nebenher
durchgeführten
Schwarzgeldgeschäften
Verkauf
Wild
Ausschlachtungsarbeiten
staatlichen
Liegenschaft
verdient
haben
.
erscheint
weiteres
plausibel
Geschäften
weit
überwiegend
allein
500-Euro-Scheine
erlangt
hat
.
erörtert
ist
auch
gerade
Hintergrund
Strafkammer
erörterten
These
Fremder
hätte
Bank
überfallen
können
maskierten
Täter
ging
Bank
anwesenden
Personen
töten
Zweck
sogar
Eheleute
bereich
Kundenraum
drängte
dort
geradezu
hinrichtungsartig
töten
.
legt
erörterungsbedürftigen
Schluss
sehr
nahe
Opfer
Täter
gekannt
haben
Identifizierung
ausgehen
musste
Leben
blieben
.
Zuverlässigkeit
Aussage
Alibizeugen
zentralen
Entlastungsbeweismittel
hat
Landgericht
Senat
nachprüfbaren
Weise
vorschnell
überzeugt
.
hat
auch
Zeitangabe
Abwägung
übrigen
Beweisanzeichen
rechtsfehlerhaft
bereits
feststehend
behandelt
.
Landgericht
hält
Angabe
Zeugen
glaubhaft
habe
Angeklagten
Fahrzeug
exakt
Uhr
gesehen
gasse
kommend
rechts
abgebogen
sei
.
Zeitangabe
habe
Zeuge
so
präzise
machen
können
Hofeingangsbereich
katholische
Kirchturmuhr
gesehen
habe
immer
kontrolliere
.
Wäre
Zeitangabe
Zeugen
Minute
genau
zuverlässig
dann
wäre
Landgericht
ausgehend
Prämisse
Recht
folgert
Angeklagten
Tat
zeitlich
möglich
gewesen
Eintreffen
Eheleute
Uhr
Bank
betreten
wäre
auch
ausgeschlossen
Angeklagte
liegenden
Zeitpunkt
Bankangestellte
Bank
betrat
schon
Bank
gewesen
sein
konnte
.
Blick
Kirchturmuhr
hat
Zeuge
Hauptverhandlung
berichtet
jedoch
ergibt
Urteil
polizeilichen
Vernehmungen
geäußert
hatte
.
Landgericht
bewertet
Aussageentstehung
jedenfalls
"
gravierenden
Widersprüche
Angaben
Hauptverhandlung
polizeilichen
Vernehmungen
"
vorhanden
seien
.
Bewertung
zutrifft
kann
Senat
rungen
vgl.
S.
.
überprüfen
:
ersten
Befragung
8
.
Oktober
Tag
Tat
hatte
Zeuge
offenbar
nur
bekundet
sei
"
kurz
losgefahren
;
Angeklagten
zuvor
gesehen
habe
scheint
erwähnt
haben
"
Ansonsten
sei
Bereich
Sparkasse
aufgefallen
.
"
.
zweiten
Vernehmung
Vormittag
9
.
Oktober
berichtete
Angeklagten
"
Minuten
Uhr
"
gesehen
haben
.
dritten
Vernehmung
Nachmittag
Tages
präzisierte
Zeitpunkt
Uhr
.
Unklar
bleibt
Zeuge
polizeilichen
Vernehmungen
Erinnerung
Blick
Kirchturmuhr
begründet
Zeitpunkt
Angeklagten
sah
gar
anderweitig
rekonstruiert
hat
etwa
allein
mitgeteilten
Blick
Küchenuhr
Uhr
.
zentralen
Bedeutung
Aussage
Entlastungszeugen
hätte
Aussageentstehung
offenbar
zunächst
vagen
ner
schließlich
ganz
präzisen
Zeitangabe
näherer
Wiedergabe
Erörterung
bedurft
.
erscheint
nämlich
eher
fern
liegend
zeitnah
Tat
vernommene
Zeuge
derart
markante
Besonderheit
Kontrollblick
Kirchturmuhr
zunächst
erwähnt
schon
ersten
Befragung
minutengenaue
Zeitangaben
angekommen
war
.
kommt
ernsthaft
Betracht
Zeuge
festgelegt
hat
Angeklagte
Täter
sein
könne
S.
konkret
Uhrzeit
erinnert
Zeitpunkt
lediglich
rekonstruiert
hat
.
Erörterungsmangels
besorgt
Senat
Landgericht
möglicherweise
nur
scheinbar
präzise
Zeitangabe
Zeugen
allein
eigener
Aussage
also
vorschnell
rechtsfehlerhaft
feststehenden
zeitlichen
Fixpunkt
Beweisgebäude
angesehen
hat
.
Frage
Zeitangabe
Zeugen
Überzeugung
Landgerichts
zuverlässig
war
durfte
vielmehr
erst
Rahmen
abschließenden
Gesamtschau
übrigen
Beweisanzeichen
beantwortet
werden
.
Wäre
geschehen
dann
ist
auszuschließen
Alibibekundung
Zeugen
hinreichend
zuverlässig
eingestuft
worden
wäre
.
sem
Fall
wäre
Angeklagten
zeitlich
doch
möglich
gewesen
Tat
begehen
.
.
sachlich-rechtlichen
Mängel
bereits
Aufhebung
führen
kommt
übrigen
Beanstandungen
Staatsanwaltschaft
Nebenkläger
.
IV
.
Aufhebung
Urteils
entfällt
Freispruch
anknüpfende
Ausspruch
Entschädigung
Angeklagten
erlittene
Strafverfolgungsmaßnahmen
sodass
hiergegen
erhobene
sofortige
Beschwerde
Staatsanwaltschaft
gegenstandslos
ist
.
Sache
muss
somit
neu
verhandelt
entschieden
werden
.
nat
verweist
§
Abs.
Satz
2
.
Alt
.
anderes
Landgericht
.
Wahl
Boetticher