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65 lines
523 B

BESCHLUSS
25
.
Januar
Strafsache
schwerer
räuberischer
Erpressung
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
25
.
Januar
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
11
.
September
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
Sache
erhobenen
§
Nr.
Beschwerdeführer
schon
vorträgt
habe
Besetzungseinwand
geltend
gemacht
§
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Schluckebier
Wahl