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276 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
StR
5
.
Dezember
Strafsache
schweren
Raubes
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
5
.
Dezember
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
12
Juli
Schuldspruch
abgeändert
Angeklagte
Raubes
Tateinheit
vorsätzlicher
Körperverletzung
schuldig
ist
Strafausspruch
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
gemeinschaftlichen
schweren
Raubes
Tateinheit
vorsätzlicher
Körperverletzung
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Revision
Angeklagten
hat
bereits
Sachrüge
Tenor
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
so
Verfahrensrüge
vorliegend
mehr
ankommt
.
Übrigen
ist
Rechtsmittel
unbegründet
§
Abs.
.
Landgericht
hat
festgestellt
Mitangeklagten
gefasste
gemeinsame
Tatplan
lediglich
umfasste
Geschädigten
schlagen
sollte
dann
Geld
wegzunehmen
.
konkret
zuschlagen
insbesondere
hierbei
stand
verwenden
sollte
wurde
abgesprochen
.
Strafkammer
hat
Verwendung
gefährlichen
Mittäter
dennoch
standes
§
Abs.
Nr.
StGB
Angeklagten
§
Abs.
StGB
Wege
sukzessiven
Mittäterschaft
zugerechnet
Umstand
Auto
wartenden
Angeklagten
Rückkehr
Fahrzeug
mitteilte
Angeklagte
Kenntnis
dann
bereit
fand
Pkw
verbringen
Flucht
ermöglichen
.
II
.
Annahme
sukzessiver
Mittäterschaft
Verwendung
gefährlichen
Gegenstands
Schlagwerkzeug
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Sukzessive
Mittäterschaft
ist
zwar
auch
noch
Vollendung
Tat
möglich
mehr
aber
Beendigung
Tat
10
.
Juni
.
vorliegenden
Sachlage
war
Raub
Verlassen
Bürocontainers
Geschädigten
niedergeschlagen
dann
Geldbörse
Jacke
genommen
hatte
spätestens
aber
Verlassen
Verkaufsgeländes
Einsteigen
wartenden
Pkw
beendet
.
Verlassen
Containers
hatte
schon
fehlender
möglicher
Verfolger
Gewahrsam
Beute
gefestigt
gesichert
bereits
ausreichend
sichere
Verfügungsgewalt
Beute
erlangt
vgl.
BGHSt
196
;
StGB
Abs.
Handlung
.
Somit
verbleibt
allein
Zurechnung
Handlungen
entsprechend
zuvor
vereinbarten
Tatplan
.
weitergehende
Feststellungen
erwarten
sind
ändert
Senat
Schuldspruch
Raub
Tateinheit
vorsätzlicher
Körperverletzung
.
.
Änderung
Schuldspruchs
hat
Fortfall
Strafausspruchs
Folge
.
Jäger
Radtke