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293 lines
2.4 KiB

BESCHLUSS
21
November
Strafsache
schweren
Bandendiebstahls
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
November
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Kempten
24
Juli
wird
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
schweren
stahls
Fällen
versuchten
schweren
Bandendiebstahls
Verschaffens
falschen
Ausweisen
rechtlich
zusammentreffenden
Fällen
unerlaubter
Einreise
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Hiergegen
wendet
Angeklagte
Verfahrensrügen
Sachrüge
gestützten
Revision
.
Rechtsmittel
hat
Erfolg
.
§
Nr.
gestützte
Verfahrensrüge
Rechtsanwalt
S.
Behinderung
Rechtsanwalt
Wahlverteidiger
legitimiert
hatte
behauptet
ist
unzulässig
§
Abs.
Satz
.
trägt
Rechtsanwalt
habe
Schriftsatz
9
Juli
Landgericht
Mandatierung
Wahlverteidiger
angezeigt
.
Gericht
habe
unterlassen
Rechtsanwalt
Ladung
Hauptverhandlungsterminen
24
.
31
Juli
zukommen
lassen
.
Weiterhin
habe
Gericht
Antrag
ignoriert
Termin
24
Juli
Verhinderung
andere
Gerichtstermine
verlegen
.
Hauptverhandlungsprotokoll
sei
entnehmen
:
"
wurde
bekannt
gegeben
frühere
Verteidiger
Rechtsanwalt
Mandat
niedergelegt
hat
.
Vortrag
ist
unvollständig
zumindest
irreführend
.
sächlich
liegt
folgender
auch
sachgerechte
Gegenerklärung
Staatsanwaltschaft
Kempten
belegter
Verfahrensgang
zugrunde
.
4
Juli
beraumte
Vorsitzende
Strafkammer
verhandlung
24
.
31
Juli
.
Zugleich
wurde
Rechtsanwalt
S.
Pflichtverteidiger
bestellt
.
Tage
Schriftsatz
9
Juli
zeigte
Rechtsanwalt
Beauftragung
Wahlverteidiger
.
12
Juli
erhielt
Akten
Hauptverhandlungstermine
ergaben
Einsicht
Tag
;
18
Juli
gab
Akten
.
Nur
Tag
Beginn
Hauptverhandlung
23
Juli
stellte
Uhr
Antrag
Termin
24
Juli
aufzuheben
anderweitige
Gerichtstermine
habe
.
weiteren
Fax
Uhr
teilte
Gründen
Sache
selbst
liegen
"
Mandat
niedergelegt
habe
.
hat
Rechtsanwalt
wesentliche
Umstände
verschwiegen
bekannt
musste
Beurteilung
Begründetheit
Verfahrensrüge
unerlässlich
waren
.
gilt
zumindest
Umstand
Mandatsanzeige
erst
Terminsbestimmung
erfolgte
Datum
Terminsverlegungsantrags
nur
Tag
Beginn
Hauptverhandlung
gleichfalls
noch
Tag
mitgeteilte
Mandatsniederlegung
.
vollständiger
Vortrag
leicht
überschaubaren
Sachverhalts
hätte
unschwer
erkennen
ist
Rüge
Boden
entzogen
.
Verfahrensrüge
derart
unvollständigen
irreführenden
Vortrag
gestützt
wird
ist
rechtsmissbräuchlich
vgl.
unzulässig
.
Übrigen
ist
Revision
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Wahl
Hebenstreit