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2022 lines
18 KiB

NAMEN
StR
21
.
Februar
Strafsache
Mordes
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Verhandlung
19
.
Februar
Sitzung
21
.
Februar
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Wahl
Schluckebier
Dr.
Oberstaatsanwalt
Bundesgerichtshof
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Verteidiger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
30
.
Mai
wird
worfen
.
Angeklagte
trägt
Kosten
Rechtsmittels
.
Gründe
:
Landgericht
hat
nunmehr
Jahre
alten
Angeklagten
Mordes
versuchten
Mordes
Taten
verübte
etwa
30jähriger
Aufseher
Gestapo-Gefängnisses
Freispruch
übrigen
lebenslanger
Freiheitsstrafe
Gesamtstrafe
verurteilt
.
Revision
Angeklagten
hat
Erfolg
.
Angeklagte
war
Aufseher
Nähe
befindlichen
Gestapo-Gefängnis
Kleine
Festung
damaliges
Protektorat
Mähren
.
Zeitraum
waren
dort
Häftlinge
Menschen
jüdischer
Abstammung
Angehörige
Widerstandsgruppen
Kriegsgefangene
unmenschlichen
Bedingungen
untergebracht
nachweislich
wahrscheinlich
aber
sentlich
mehr
Leben
kamen
.
Insbesondere
Kriegsende
entwickelte
Gestapo-Gefängnis
Vernichtungslager
.
1
.
Lagerkommandanten
mißhandelte
Teil
Aufseher
Rassenhaß
Häftlinge
;
Tötung
Häftlinge
gehörte
Alltag
Kleinen
Festung
;
erwähnt
seien
nur
Landgericht
festgestellte
Vorfälle
:
Jahre
wurde
jüdischen
Zelle
provisorischer
Galgen
aufgebaut
.
Häftlinge
mußten
Galgen
Schlinge
Hals
Bank
stellen
Häftling
.
Sohn
wurde
sodann
befohlen
Bank
wegzustoßen
so
Vater
erhängen
.
Sohn
weigerte
mußte
selbst
Schlinge
Hals
Bank
stellen
.
Aufseher
zwangen
Vater
Bank
wegzustoßen
so
Sohn
erhängt
wurde
.
März
wurden
Häftlinge
Flucht
gescheitert
war
Tage
grausam
gefoltert
.
Aufseher
banden
leiterähnliche
Gestelle
zerschlugen
Stöcken
Gliedmaßen
.
Gnadentod
flehenden
Häftlinge
blieben
Tage
Gestellen
hängen
.
Aufseher
befahlen
sodann
anderen
Häftlingen
Mißhandelten
steinigen
.
Qualen
verlängern
sollten
Steinen
zunächst
nur
Beine
zertrümmert
werden
.
Schließlich
erbarmte
Häftling
zertrümmerte
Stein
Schädel
Opfer
.
kalten
Januartag
Jahre
befahl
Lagerkommandant
jüdischen
Häftlingen
Hof
nackt
auszuziehen
.
dritter
Häftling
mußte
nackten
Häftlinge
Gejohle
herbeigerufenen
Aufseher
auch
Angeklagte
befand
Schlauch
so
lange
Wasser
bespritzen
Leben
flehenden
Opfer
schließlich
zusammenbrachen
Unterkühlung
starben
.
Insoweit
wurde
Angeklagte
Befehl
Tötung
Häftlinge
angelastet
worden
war
freigesprochen
.
Landgericht
konnte
Täterschaft
aktives
Tun
Unterlassen
noch
Beihilfe
nachweisen
.
2
.
Angeklagte
war
Tatzeit
Wachhabender
Wachstube
unterstand
hatte
Ideologie
Rassenhasses
verinnerlicht
ließ
Umgang
Häftlingen
leiten
.
galt
Aufsehern
gefürchtetsten
grausamsten
gerierte
Herrscher
Leben
Tod
nahm
nichtige
Anlässe
Vorwand
Tötungen
.
Vorfälle
sind
Gegenstand
Verurteilung
.
September
waren
jüdische
Häftlinge
Erntearbeiter
Feld
Blumenkohlernte
eingesetzt
.
Angeklagte
Aufsicht
führte
bemerkte
namentlich
bekannter
Häftling
Blumenkohlkopf
Hemd
versteckte
.
schlug
Stock
Kopf
Häftlings
schoß
mindestens
zweimal
bedingtem
Tötungsvorsatz
kurzer
Entfernung
Gefangenen
.
ließ
Häftling
Bewußtsein
getötet
haben
liegen
entfernte
.
weitere
Schicksal
Häftlings
half
ist
bekannt
.
Tat
hat
Landgericht
versuchten
Mord
niedrigen
bewertet
Freiheitsstrafe
Jahren
verhängt
.
September
meldete
jüdische
Ingenieur
Arbeitseinsatz
sog.
Urnenkommando
mußte
Asche
Krematorium
verbrannten
Leichen
Häftlingen
Eger
kippen
versehentlich
Wachstube
.
Angeklagte
veranlaßte
Häftling
Wachstube
gebracht
wurde
.
ließ
Schlagstock
bringen
schlug
mehrmals
voller
Wucht
Kopf
Schultern
Häftlings
reaktionslos
kopfüber
vorne
stürzte
.
Dann
trat
bedingtem
Tötungsvorsatz
Stiefeln
Gefangenen
mehrmals
wuchtig
Kopf
Hals
Brustkorb
.
befahl
anderen
Häftlingen
Mißhandelten
Totenkammer
bringen
verstarb
.
Tat
hat
Landgericht
Mord
niedrigen
bewertet
lebenslange
Freiheitsstrafe
verhängt
.
II
.
Revision
Angeklagten
hat
Erfolg
;
Erörterung
bedarf
nur
folgendes
:
1
.
Verhandlungsfähigkeit
Angeklagten
Tatsacheninstanz
hat
Sachverständigen
beratene
Landgericht
Wege
Freibeweises
festgestellt
:
geistige
Zustand
Angeklagten
ist
altersgemäß
;
psychische
Störung
liegt
.
Allerdings
leidet
körperlichen
Gebrechen
.
hat
Durchblutungsstörungen
Prostatakarzinom
Behandlung
Osteoporose
hervorgerufen
hat
muß
Schluckstörungen
pürierte
Kost
Flüssignahrung
nehmen
.
Zustand
hat
Landgericht
ärztlicher
Empfehlung
folgend
Rechnung
getragen
Hauptverhandlung
Stunden
Tag
längeren
Pause
beschränkt
wurde
.
gleichfalls
freibeweisliche
Überprüfung
Senat
ergibt
Angeklagte
Hauptverhandlung
Landgericht
verhandlungsfähig
war
.
Landgericht
Verhandlungsfähigkeit
sorgfältig
geprüft
Zweifel
hatte
hierbei
Rechtsfehler
erkennbar
sind
kann
auch
Revisionsgericht
Bedenken
fähigkeit
ausgehen
vgl.
§
Abs.
Verhandlungsfähigkeit
;
Urteil
22
.
Oktober
;
Beschlüsse
9
November
17
.
Januar
22
November
.
Auch
anders
beurteilende
Verhandlungsfähigkeit
Angeklagten
Revisionsverfahren
vgl.
BGHSt
ist
gegeben
.
Angeklagte
hatte
Umständen
Verhandlungsfähigkeit
Landgericht
begründeten
Fähigkeit
Einlegung
Rechtsmittels
Revision
verantwortlich
entscheiden
.
ist
zweifelhaft
Angeklagte
Dauer
Revisionsverfahrens
wenigstens
zeitweilig
Grundübereinkunft
Verteidiger
Fortführung
Rücknahme
Rechtsmittels
Lage
war
.
entnimmt
Senat
Landgericht
getroffenen
Feststellungen
Stellungnahme
ärztlichen
Dienstes
2
.
Januar
Anstaltsarzt
Dr.
Landgericht
Frage
Verhandlungsfähigkeit
Tatsacheninstanz
beraten
hat
verfaßt
wurde
.
hat
Zustand
Angeklagten
Inhaftierung
verschlechtert
.
2
.
Rüge
Landgericht
habe
Protokoll
kommissarischen
Vernehmung
Zeugen
österreichischen
Bezirksgericht
stadt
Vernehmung
durfte
Verteidiger
Dr.
Unrecht
verwertet
ist
schon
zulässig
erhoben
.
So
wird
insbesondere
mitgeteilt
Verteidiger
Verwertung
rechtzeitig
widersprochen
hat
;
Beschluß
20
November
.
Rüge
ist
jedenfalls
unbegründet
Landgericht
ausschließlich
Bekundungen
Zeugen
Hauptverhandlung
gestützt
hat
.
Zwar
wurde
Zeugen
auch
Protokoll
kommissarischen
Vernehmung
vorgehalten
dort
Hauptverhandlung
bekundete
Einzelheiten
erwähnt
hatte
.
Aussageerweiterung
Hauptverhandlung
hat
Landgericht
aber
plausible
Erklärung
gefunden
allein
Aussage
Hauptverhandlung
gestützt
.
beruht
Urteil
kommissarischen
Vernehmung
.
3
.
Beweiswürdigung
hält
sachlich-rechtlicher
Prüfung
stand
.
gilt
auch
Überzeugung
Landgerichts
Zuverlässigkeit
Angaben
Belastungszeugen
.
Taten
hat
Landgericht
jeweils
Augenzeugen
Tat
gehört
Zeugen
Irrtum
auch
bewußte
Falschaussage
rechtsfehlerfrei
ausgeschlossen
.
wurden
Angaben
weitere
Beweismittel
zumindest
mittelbar
bestätigt
.
erste
Tat
hat
damals
etwa
17jährige
Zeuge
war
mals
Gast
Familie
Feld
bewirtschaftete
bekundet
.
war
Freund
anderen
Dorfbewohnern
besonders
brutal
bekannten
Angeklagten
aufmerksam
gemacht
worden
.
kleinen
Anhöhe
stehend
hat
Entfernung
Metern
plötzlich
Geschrei
wahrgenommen
Tat
Angeklagten
gesehen
gehört
Angeklagte
jüdische
Schweine
Schweine
Sauhaufen
brüllte
.
hat
Angeklagten
Hauptverhandlung
wiedererkannt
.
Vorfall
hatte
auch
Gestapo-Gefängnis
herumgesprochen
ehemalige
Häftling
hat
bekundet
Rede
war
Angeklagte
habe
Häftling
blöden
Blumenkohls
erschossen
.
-9-
zweite
Tat
hat
damals
etwa
23jährige
Häftling
nahezu
fotografisches
Gedächtnis
verfügt
präzise
Angaben
hin
kleinsten
Details
machen
konnte
.
Zeugen
war
befohlen
worden
Hof
Wachstube
Strafe
stehen
ausgestreckten
Armen
Gesicht
Wand
Ziegelsteine
halten
mußte
.
konnte
Entfernung
Metern
Tat
beobachten
exakt
wiedergeben
.
Zeuge
schilderte
Gespräch
Hofkommandanten
Mitgliedern
Urnenkommandos
folgenden
Tag
Name
Getöteten
ergibt
hin
her
jetzt
fünft
.
Ferner
erfuhr
Zeuge
Kriegsende
Mithäftling
habe
gesehen
Leichnam
Opfers
Angeklagten
Leichenverbrennungshalle
verbrannt
worden
sei
.
4
.
Auch
Strafzumessung
ist
rechtsfehlerfrei
.
Verhängung
lebenslangen
Freiheitsstrafe
vollendeten
Mord
war
rechtlich
geboten
.
rechtsstaatswidrige
Verfahrensverzögerung
eigenständiger
Strafmilderungsgrund
exakt
bestimmenden
Herabsetzung
Strafe
führen
muß
liegt
.
Auch
lange
Verfahrensdauer
außergewöhnlich
lange
Abstand
Tat
Urteil
Jahren
sonstige
Milderungsgründe
können
außergewöhnlichen
Strafrahmenverschiebung
§
Abs.
Nr.
StGB
führen
.
Zeitaspekt
betrifft
ist
differenzieren
Verfahrensverlängerungen
rechtsstaatswidrige
Verzögerungen
Justizorgane
verursacht
worden
sind
Gesamtdauer
Verfahrens
zeitlichen
Abstand
Tat
Urteil
StGB
Abs.
Verfahrensverzögerung
;
BVerfG
Kammer
Beschluß
5
.
Juni
;
.
Artikel
Abs.
GG
Verbindung
Rechtsstaatsprinzip
Grundgesetzes
garantiert
Beschuldigten
Strafverfahren
Recht
faires
rechtsstaatliches
Verfahren
.
Prozeßgrundrecht
fordert
angemessene
Beschleunigung
Verfahrens
BVerfG
Kammer
;
NStZ
.
Auch
Artikel
Abs.
Satz
garantiert
Recht
Angeklagten
gerichtliche
Entscheidung
angemessener
Frist
.
angemessene
Frist
beginnt
Beschuldigte
Ermittlungen
Kenntnis
gesetzt
wird
endet
rechtskräftigen
Abschluß
Verfahrens
.
Angemessenheit
ist
gesamte
Dauer
Beginn
Ende
Frist
abzustellen
sind
Schwere
Art
Tatvorwurfs
Umfang
Schwierigkeit
Verfahrens
Art
Weise
Ermittlungen
eigenen
Verhalten
Beschuldigten
Ausmaß
Andauern
Verfahrens
verbundenen
Belastungen
Beschuldigten
berücksichtigen
Art
.
Abs.
Satz
Verfahrensverzögerung
Bezugnahme
BVerfG
;
vgl.
auch
;
.
Schon
Hinblick
Art
.
Abs.
Satz
normierte
Beschleunigungsgebot
Auslegung
Europäischen
Gerichtshof
Menschenrechte
auch
Blick
Bedeutung
Rechtsstaatsgebot
Grundgesetzes
geforderten
Verfahrensbeschleunigung
müssen
rechtsstaatswidrige
Verfahrensverzögerung
bewirkten
Konventionsverstoß
Folgen
gezogen
werden
;
entspricht
auch
ständigen
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
vgl.
nur
StGB
Abs.
Verfahrensverzögerung
7
;
.
Folgen
bestehen
Verletzung
Beschleunigungsgebots
ausdrücklich
festzustellen
Maß
eigenständigen
Strafmilderungsgrundes
rechnerisch
exakt
bestimmen
ist
BVerfG
Kammer
;
NStZ
.
Unabhängig
Strafmilderungsgrund
Konventionsverstoßes
rechtsstaatswidrige
Verfahrensverzögerung
kommt
auch
überdurchschnittlich
langen
Verfahrensdauer
eigenständige
strafmildernde
Bedeutung
insbesondere
Verfahren
selbst
verbundenen
Belastungen
Angeklagten
berücksichtigen
sind
.
Strafmilderungsgrund
kann
auch
dann
gegeben
sein
außergewöhnlich
lange
Verfahrensdauer
sachliche
Gründe
hatte
Strafverfolgungsorganen
vertreten
ist
StGB
Abs.
Verfahrensverzögerung
.
Schließlich
ist
auch
lange
Zeitspanne
Begehung
Tat
Aburteilung
rechtsstaatswidrigen
Verfahrensverzögerung
langen
Verfahrensdauer
wesentlicher
Strafmilderungsgrund
Dauer
Strafverfahrens
ankommt
;
;
;
StGB
Abs.
Verfahrensverzögerung
13
Beschlüsse
3
.
März
;
15
.
September
;
6
November
.
Strafe
ist
selbst
dann
mildern
Tat
tatsächlichen
Gründen
lange
Jahre
unbekannt
geblieben
ist
NStZ
.
gilt
hier
:
rechtsstaatswidrige
Verfahrensverzögerung
liegt
.
Staatsanwaltschaft
Zentralstelle
Bearbeitung
nationalsozialistischen
Massenverbrechen
ermittelte
schon
Angeklagten
verübten
brechen
.
Zwar
waren
hier
abgeurteilten
Taten
noch
bekannt
standen
jedoch
Zusammenhang
Aufsehertätigkeit
Angeklagten
gehörten
somit
selben
Ermittlungskomplex
.
Schon
Umstand
April
Ermittlungen
fünfmal
eingestellt
ersichtlich
jeweils
neu
bekannt
gewordener
Tatsachen
wieder
aufgenommen
worden
sind
verdeutlicht
Ermittlungsbehörden
bemüht
waren
Sachverhalt
gebotenen
Nachdruck
aufzuklären
.
Zureichende
tatsächliche
Anhaltspunkte
hier
abgeurteilten
Taten
wurden
erstmals
Aussage
Zeugen
Staatsanwaltschaft
8
.
Oktober
bekannt
.
Monate
später
4
.
Januar
leitete
Staatsanwaltschaft
Ermittlungsverfahren
.
ganz
weiteres
Jahr
12
.
Dezember
erhob
Anklage
schon
30
.
Januar
eröffnete
Landgericht
Hauptverfahren
.
Hauptverhandlung
begann
Monate
später
23
.
April
30
.
Mai
erging
Urteil
.
Sachverhalt
scheidet
rechtsstaatswidrige
Verfahrensverzögerung
nur
;
Verfahren
wurde
Gegenteil
Bekanntwerden
Taten
vielmehr
zügig
betrieben
.
Allerdings
liegt
beginnend
überdurchschnittlich
lange
Verfahrensdauer
Gesamtkomplexes
auch
sachliche
Gründe
hatte
.
Verfahrenskomplex
verbundenen
Belastungen
insbesondere
mehrfachen
Einstellungen
Wiederaufnahmen
Ermittlungen
kommen
Strafverfahren
ausländische
Behörden
.
Angeklagte
wurde
außerordentlichen
Volksgericht
Abwesenheit
Tode
verurteilt
;
Urteil
wurde
erst
Kreisgericht
Wiederaufnahmeverfahren
aufgehoben
.
Ermittlungsverfahren
Staatsanwaltschaft
wurde
bekannten
Aufenthalts
eingestellt
.
Umstände
hätten
zeitigen
Freiheitsstrafe
mildernd
auswirken
müssen
.
zeitigen
Freiheitsstrafe
wäre
lange
Zeitspanne
Tat
Aburteilung
fast
Jahren
gleichfalls
bestimmender
Strafmilderungsgrund
gewesen
.
lange
Verfahrensdauer
lange
Zeitspanne
Tat
Aburteilung
Milderungsgründe
Lebensumstände
Angeklagten
Gesundheitszustand
Alter
bisherige
Straffreiheit
können
Taten
vorliegenden
Art
jedoch
führen
außergewöhnliche
Umstände
anzunehmen
Ausmaß
Täterschuld
so
erheblich
mindern
lebenslanger
Freiheitsstrafe
Strafrahmen
§
Abs.
Nr.
StGB
treten
müßte
.
hat
21
.
Juni
BVerfGE
entschieden
absolut
angedrohte
lebenslange
Freiheitsstrafe
nur
dann
verfassungsrechtlich
unbedenklich
ist
Richter
Gesetzes
Möglichkeit
offenbleibt
Subsumtion
konkreter
Fälle
abstrakte
Norm
Strafe
kommen
verfassungsrechtlichen
Grundsatz
Verhältnismäßigkeit
vereinbar
ist
.
konkreten
Fall
Polizeibeamter
Rauschgift
handelte
hatte
erpressenden
Abnehmer
heimtückisch
andere
Straftat
verdecken
erschossen
bewertete
Bundesverfassungsgericht
allerdings
so
außergewöhnlich
verwirkte
lebenslange
Freiheitsstrafe
unverhältnismäßig
gewesen
wäre
.
Entscheidung
betraf
insbesondere
Mordmerkmale
heimtükkisch
andere
Straftat
verdecken
.
Bundesverfassungsgericht
hat
Bundesgerichtshof
Aufgabe
übertragen
Lösung
finden
Vorgaben
gerecht
wird
.
Beschluß
19
.
Mai
hat
Große
Senat
Strafsachen
Bundesgerichtshofs
BGHSt
Hilfe
Kriteriums
außergewöhnlichen
Umstände
Grund
Verhängung
lebenslanger
Freiheitsstrafe
unverhältnismäßig
erscheint
Ergänzung
Rechtsfolgenseite
Mordparagraphen
vorgenommen
.
Heimtückefällen
Mordmerkmal
war
Gegenstand
Vorlageverfahrens
tritt
Rechtsfolgenseite
Mordes
Stelle
lebenslanger
Freiheitsstrafe
Strafrahmen
§
Abs.
Nr.
StGB
außergewöhnliche
Umstände
vorliegen
Ausmaß
Täterschuld
erheblich
mindern
.
konkret
entschiedenen
Fall
hatte
Angeklagte
Ehefrau
Onkel
vergewaltigt
worden
war
Onkel
auch
noch
Tat
berühmt
hatte
heimtückisch
erschossen
.
Frage
Fällen
außergewöhnlichen
Umstände
anzunehmen
sind
hat
Große
Senat
Strafsachen
Bundesgerichtshofs
ausgeführt
:
abschließende
Definition
Aufzählung
Fällen
heimtückischer
Tötung
Verdrängung
absoluten
Strafdrohung
§
Abs.
StGB
führenden
außergewöhnlichen
Umstände
ist
möglich
.
notstandsnahe
ausweglos
erscheinende
Situation
motivierte
großer
Verzweiflung
begangene
tiefem
Mitleid
gerechtem
Grund
schweren
Provokation
verübte
Taten
können
Umstände
aufweisen
ebenso
Taten
Opfer
verursachten
ständig
neu
angefachten
zermürbenden
Konflikt
schweren
Kränkungen
Täters
Opfer
Gemüt
immer
wieder
heftig
bewegen
Grund
haben
.
Fallgestaltungen
hat
Bundesgerichtshof
dann
Folgezeit
Strafrahmenverschiebung
gebilligt
rechtlich
geboten
angenommen
NStZ
490
:
Heimtückemord
Ehefrau
Ehemann
schwer
mißhandelt
worden
war
ausweglos
erscheinenden
Situation
befand
;
NStZ
:
Heimtückemord
gewalttätigen
körperlich
überlegenen
Erpresser
.
Hingegen
hat
Bundesgerichtshof
Habgiermord
BGHSt
:
Arzt
hatte
vermögende
Rentnerin
getötet
Strafrahmenverschiebung
abgelehnt
:
Fällen
Mordes
Tötung
Habgier
kann
lebenslange
Freiheitsstrafe
außergewöhnlicher
Umstände
Sinne
BGHSt
zeitige
Freiheitsstrafe
§
Abs.
Nr.
StGB
ersetzt
werden
.
Bundesverfassungsgericht
hat
lediglich
Mordmerkmalen
Heimtücke
Verdeckung
Straftat
Kollision
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
möglich
gehalten
.
Fall
Grenzsoldat
Bürger
Bundesrepublik
Westen
Grenze
überschritten
hatte
erschoß
hat
Bundesgerichtshof
NStZ-RR
Mordmerkmal
Heimtücke
verneint
Grundlage
Feststellungen
angefochtenen
Urteils
selbst
Totschlag
erkannt
.
Jahre
zurückliegende
Tat
außergewöhnliche
Umstände
geprägt
war
Strafrahmenverschiebung
geboten
hätten
bedurfte
so
Bundesgerichtshof
Entscheidung
.
Heimtücke-Mord
Bülow-Platz
Jahre
BGHSt
:
Freiheitsstrafe
Jahren
hat
Bundesgerichtshof
Strafmaßrevision
Staatsanwaltschaft
verworfen
.
hat
offen
gelassen
seitherigen
Rechtsprechung
Strafrahmenverschiebung
ausschließlich
tatbezogene
Umstände
abgestellt
hat
auch
Ausnahmefälle
festzuhalten
sei
entschiedenen
Fall
Tat
Urteil
Jahre
liegen
.
Da
zweifelhaft
war
Angeklagte
erneute
Verhandlung
Landgericht
verhandlungsfähig
sein
würde
hätte
Zurückverweisung
Sache
hoher
Wahrscheinlichkeit
Einstellung
Verfahrens
geführt
.
Sachlage
habe
Rechtskraft
Vorrang
.
Hier
kann
offen
bleiben
täterbezogenen
Mordmerkmal
niedrigen
Beweggründe
überhaupt
Strafrahmenverschiebung
Betracht
kommen
kann
.
Zeitaspekt
langen
Verfahrensdauer
lange
zurückliegenden
Tatzeit
ist
Fällen
vorliegenden
Art
außergewöhnlicher
Umstand
Grund
Verhängung
lebenslanger
Freiheitsstrafe
unverhältnismäßig
wäre
.
Derartige
Taten
sind
schwierige
Ermittlungen
gekennzeichnet
langen
Verfahrensdauer
führen
können
.
Gerade
können
Taten
oft
erst
Jahren
aufgeklärt
werden
.
Auch
Gründen
hat
Gesetzgeber
zunächst
Verjährungsfristen
Verfolgung
Taten
mehrfach
verlängert
Berechnungsgesetz
14
.
April
.
S.
;
9
.
4
.
August
.
S.
schließlich
Verjährung
Taten
vorliegenden
Art
gänzlich
beseitigt
16
.
16
Juli
.
S.
.
ist
entnehmen
Gesetzgeber
Kenntnis
Umstände
auch
typischen
Lebensumstände
voraussehbar
hochbetagten
Angeklagten
nur
unverjährbare
Verfolgbarkeit
auch
Milderung
absolut
angedrohten
lebenslangen
Freiheitsstrafe
Mord
gewollt
hat
.
gesetzgeberische
Wille
zeigt
besonders
deutlich
16
.
Jahre
Entscheidung
Bundesverfassungsgerichts
21
.
Juni
BVerfGE
beschlossen
wurde
Gesetzgeber
Anlaß
sah
bsolute
Strafdrohung
Mord
ändern
.
verbietet
Vergleichbarkeit
vorliegenden
Falles
Fallgestaltungen
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgerichts
Bundesgerichtshofs
lebenslange
Freiheitsstrafe
erheblich
geminderter
Schuld
Verfassungs
unverhältnismäßig
wäre
.
Schluckebier
Wahl