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1.4 KiB

BESCHLUSS
10
.
Oktober
Strafsache
versuchten
Mordes
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
.
Oktober
beschlossen
:
Anträge
Verurteilten
5
Juli
werden
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Antragsteller
wurde
Urteil
Landgerichts
18
.
März
versuchten
Mordes
Tateinheit
versuchtem
schweren
Raub
Freiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
hiergegen
Verteidiger
rechtzeitig
eingelegte
begründete
Revision
hat
Senat
Beschluß
5
.
August
gemäß
§
Abs.
verworfen
.
Angeklagte
Antrag
5
Juli
nunmehr
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
beantragt
hat
ist
Antrag
unzulässig
.
Antragsteller
hat
Rechtsmittels
Verurteilung
Jahre
Frist
versäumt
.
Wiedereinsetzung
kann
lediglich
nachträglichen
Geltendmachung
bisher
vorgetragener
Umstände
gewährt
werden
vgl.
§
Verfahrensrüge
.
Auch
Gegenvorstellung
Zwecke
Nachholung
rechtlichen
Gehörs
§
hat
Antrag
Erfolg
.
Insoweit
kann
Senat
Revisionsentscheidung
nur
aufheben
ändern
Verletzung
Grundsatzes
rechtlichen
Gehörs
ergangen
ist
vgl.
.
ist
jedoch
Fall
wird
auch
behauptet
.
Sache
wendet
Antragsteller
türkischer
Staatsangehöriger
wesentlichen
Antrag
Absehen
weiteren
Vollstreckung
§
abgelehnt
worden
ist
.
Insoweit
hat
bereits
durchgeführtem
Beschwerdeverfahren
zulässiger
Weise
gemäß
§
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
Oberlandesgericht
gestellt
abgelehnt
worden
ist
.
kann
auch
noch
Bundesgerichtshof
überprüft
werden
§
Abs.
Entscheidung
Oberlandesgerichts
endgültig
ist
.
Boetticher
Schluckebier
Hebenstreit