You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

64 lines
534 B

BESCHLUSS
11
.
August
Strafsache
1
.
2
.
versuchten
Totschlags
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
.
August
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
10
.
März
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenkläger
S.
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
Angeklagte
insoweit
Nebenkläger
entstandenen
notwendigen
Auslagen
.
Rothfuß
Hebenstreit