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297 lines
2.2 KiB

Nachschlagewerk
:
ja
BGHSt
:
Veröffentlichung
:
ja
§
Abs.
findet
Berufungsverfahren
entsprechende
Anwendung
.
.
19
.
Dezember
BESCHLUSS
19
.
Dezember
Strafsache
versuchten
Mordes
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
19
.
Dezember
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
15
.
Mai
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Berufungsinstanz
bemerkt
worden
war
Angeklagte
Schöffengericht
angeklagten
Tat
auch
Mordversuchs
hinreichend
verdächtig
ist
hat
kleine
Strafkammer
Verfahren
gemäß
§
Abs.
Berufungshauptverhandlung
Urteil
Aufhebung
Entscheidung
Schöffengerichts
Schwurgerichtskammer
verwiesen
;
hat
vielmehr
entsprechender
Anwendung
§
Beginn
Berufungshauptverhandlung
beschlossen
Sache
Schwurgericht
vorzulegen
übernommen
hat
.
Verfahrensweise
beanstandet
Revision
vergebens
.
Art
.
Abs.
Satz
GG
ist
Art
Weise
Übertragung
Verfahrens
sachlich
zuständige
Schwurgericht
berührt
.
durfte
kleine
Strafkammer
so
verfahren
.
225a
ist
Berufungsverfahren
entsprechend
anwendbar
Tolksdorf
KK
.
Aufl
.
§
.
4
;
4
.
Aufl
.
§
.
2
;
SK-Schlüchter
§
Rdn
.
4
;
NStZ
;
.
Kleinknecht/MeyerGoßner
45
.
Aufl
.
§
.
2
;
KMR-Eschelbach
§
.
7
;
LR-Gollwitzer
25
.
Aufl
.
§
.
hier
bereits
Erstgericht
Zuständigkeit
Unrecht
bejaht
hat
.
spricht
Prozeßökonomie
.
Gründe
Gewicht
streiten
sind
ersichtlich
.
Zwar
kann
grundsätzlich
bindende
Verweisungsurteil
Abs.
Revision
eingelegt
werden
BGHSt
.
Möglichkeit
entfällt
Beschlußverfahren
gemäß
§
225a
.
auch
Vorlagebeschluß
unterliegt
Überprüfung
erst
höherrangige
Gericht
vorgelegt
wird
ungebunden
Übergang
Sache
entscheidet
§
Abs.
Satz
.
Weiter
zwingt
rechtskräftige
Urteil
unzuständigen
Gerichts
Verfahren
§
Abs.
.
Urteil
ersten
Instanz
wird
Übernahmebeschluß
§
Abs.
Satz
gegenstandslos
.
förmlichen
Ausspruchs
Aufhebung
bedarf
hier
ebensowenig
etwa
Einstellung
Verfahrens
gemäß
§
§
Berufungsinstanz
.
Auch
Aufhebung
erstinstanzlichen
Urteils
Entscheidung
§
Abs.
kommt
nur
klarstellende
Wirkung
.
Unterbleibt
versehentlich
so
ist
unschädlich
BGHSt
.
Wahl
Schluckebier
Boetticher
Hebenstreit