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44 lines
342 B

BESCHLUSS
14
Juli
Strafsache
schweren
Raubes
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
14
Juli
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
28
.
Februar
wird
Maßgabe
unbegründet
verworfen
erlittene
Auslieferungshaft
Verhältnis
:
anzurechnen
ist
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Wahl
Hebenstreit
Rothfuß