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60 lines
497 B

BESCHLUSS
StR
13
.
Mai
Strafsache
Steuerhehlerei
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
13
.
Mai
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
24
November
Generalbundesanwalt
Antragsschrift
23
.
März
zutreffend
dargelegten
Gründen
Schuldspruch
abgeändert
Angeklagte
gewerbsmäßigen
Steuerhehlerei
bandenmäßigen
Schmuggels
Fällen
schuldig
ist
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Beschwerdeführer
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Wahl
Jäger
Hebenstreit