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<title>Schuldspr&uuml;che in Betrugsverfahren wegen Verkauf eines angeblichen Krebsmittels (Galavit) rechtskr&auml;ftig </title>
<meta name="author" content="Pressestelle des BGH">
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<meta name="subject" content="Nr. 173 vom 31.08.09">
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<meta name="LfdNr" content="173">
<meta name="Jahr" content="2009">
<meta name="Senat" content="2. Strafsenat">
<meta name="Aktenzeichen" content="2 StR 91/09">
<meta name="Datum" content="31.08.09">
<meta name="" content="29.07.09">
</head>
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<h1>Bundesgerichtshof</h1>
<h2>Mitteilung der Pressestelle</h2>
<hr noshade size="1">
<p align="justify">Nr. 173/2009 </p>
<p><div align="center"><font size="+2"><b>Schuldspr&uuml;che in Betrugsverfahren wegen Verkauf eines </b></font></div></p>
<p><div align="center"><font size="+2"><b>angeblichen Krebsmittels (Galavit) rechtskr&auml;ftig </b></font></div></p>
<p align="justify">Das Landgericht Kassel hat am 15.07.2008 die f&uuml;nf Angeklagten, drei Kaufleute sowie ein Chefarzt und ein Wissenschaftsjournalist, jeweils wegen gewerbsm&auml;&szlig;igen Bandenbetrugs in 132 tateinheitlich zusammentreffenden F&auml;llen zu teils mehrj&auml;hrigen Freiheitsstrafen verurteilt. </p>
<p align="justify">Die Angeklagten f&uuml;hrten in den Jahren 2000 und 2001 im Klinikum Carolinum in Bad Karlshafen an Krebspatienten Spritzenkuren zum Preis von 16.800,-- DM pro Behandlungseinheit mit dem aus Russland stammenden und in Deutschland nicht zugelassenen Pr&auml;parat Galavit durch. Dieses bezogen sie zu einem Bruchteil ihres eigenen Abgabepreises vom russischen Hersteller &uuml;ber verschiedene internationale Apotheken in Deutschland. Auch die Patienten, die sich &uuml;berwiegend bereits im Endstadium ihrer Erkrankung befanden, h&auml;tten auf diesem Wege das Pr&auml;parat ohne weiteres zu dem deutlich geringeren Preis erwerben k&ouml;nnen. Dies wussten die Angeklagten. Gleichwohl behaupteten sie in Werbebrosch&uuml;ren und im Rahmen von Informationsveranstaltungen wahrheitswidrig, Galavit sei in Deutschland nur schwer und wegen der Preisgestaltung des russischen Herstellers jedenfalls nicht unter dem von ihnen verlangten Preis erh&auml;ltlich. Dar&uuml;ber hinaus t&auml;uschten die Angeklagten ihre Patienten mit der unrichtigen Behauptung, die Wirksamkeit von Galavit sei aufgrund von in Russland durchgef&uuml;hrten Studien wissenschaftlich belegt. Nach diesen Studien bewirke das Medikament, wenn nicht gar eine Heilung der Krebserkrankung, so doch zumindest eine Verbesserung des Krankheitsbildes und der Lebensqualit&auml;t. Zudem veranlassten sie einen bekannten Schauspieler, in der &Ouml;ffentlichkeit wahrheitswidrig vorzugeben, Galavit habe ihn von Prostatakrebs geheilt. Wie den Angeklagten bekannt war, existierten keinerlei wissenschaftlich belastbare Nachweise f&uuml;r die von ihnen behaupteten Wirkungen; auch war der Schauspieler nie an Prostatakrebs erkrankt gewesen. </p>
<p align="justify">Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 29. Juli 2009 die Schuldspr&uuml;che best&auml;tigt und die auf Verfahrens- und Sachr&uuml;gen gest&uuml;tzten Revisionen der Angeklagten insoweit verworfen. Die jeweiligen Strafausspr&uuml;che mussten gleichwohl aufgehoben werden, weil das Landgericht die der Strafzumessung zugrunde gelegte Schadensh&ouml;he nicht rechtsfehlerfrei begr&uuml;ndet hatte. Das Landgericht wird nunmehr erneut &uuml;ber die H&ouml;he der Strafen zu entscheiden haben. </p>
<p align="justify">Beschluss vom 29. Juli 2009 – 2 StR 91/09 </p>
<p align="justify">LG Kassel – Urteil vom 15. Juli 2008 – 8860 Js 18960/02 3 (6) KLs </p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 31. August 2009 </p>
<p><font size="-1">
Pressestelle des Bundesgerichtshofs <br>
76125 Karlsruhe<br>
Telefon (0721) 159-5013<br>
Telefax (0721) 159-5501</font></p>
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