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1.6 KiB

BESCHLUSS
4
.
April
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
4
.
April
Richter
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Anträge
Streithelferinnen
Klägerin
Insolvenzverwalter
Vermögen
Beklagten
Aufnahme
Verfahrens
Nichtzulassungsbeschwerden
Verhandlung
Hauptsache
laden
werden
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Rechtsstreit
ist
Passivprozess
einzuordnen
Aufnahme
entsprechende
Anwendung
§
Abs.
vorgesehen
ist
vgl.
§
Abs.
InsO
.
Einordnung
Rechtsstreits
Passivprozess
kommt
allerdings
konkrete
Parteirolle
.
Maßgebend
ist
vielmehr
materielle
Inhalt
Begehrens
Urteil
27
.
März
ZR
;
InsO
November
§
.
.
hier
relevanten
Feststellungsanträgen
ist
Rechtsschutzziel
abzustellen
InsO
.
;
Kayser
HK-InsO
.
Aufl
.
.
.
Werden
Aspekte
Rechtsverhältnissen
Bestand
Rechtsverhältnisses
Feststellung
gestellt
entscheiden
Rechtsfolgen
Insolvenzverfahren
ergeben
können
Einordnung
Rechtsstreits
.
Hier
geht
Klägerin
Streithelferinnen
Fortbestand
Garagenvertrages
vertraglich
vereinbarten
Ende
Jahr
Klaganträge
Ziff
.
.
Frage
Vertrag
Beklagten
wirksam
gemäß
§
gekündigt
werden
konnte
Klagantrag
Ziff
.
ist
bloße
Vorfrage
kann
Gegenstand
selbständigen
Feststellungsklage
sein
vgl.
Senatsurteil
29
.
September
.
Klagantrag
Ziff
.
ist
Berücksichtigung
Sinns
umzudeuten
entsprechend
Klaganträgen
Ziff
.
Feststellung
Fortbestehens
Garagenvertrages
beantragt
wird
.
Fortbestehen
Berufungsgericht
Mietvertrag
eingeordneten
Garagenvertrags
wirkt
gemäß
§
§
Abs.
Nr.
Alt
.
Abs.
InsO
Lasten
Teilungsmasse
.
handelt
Passivund
Aktivprozess
.
Dose
Nedden-Boeger
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung