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91 lines
777 B

BESCHLUSS
26
.
Januar
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
26
.
Januar
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Senatsbeschluss
1
.
Dezember
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Anhörungsrüge
ist
unbegründet
.
Senat
hat
Vortrag
Beklagten
Begründung
Nichtzulassungsbeschwerde
vorgebrachten
Rügen
Verletzung
Anspruchs
rechtliches
Gehör
Beklagten
übergangen
.
Vielmehr
hat
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Berufungsurteil
erhobenen
Angriffen
befasst
.
ist
Senat
Ergebnis
gekommen
Berufungsurteil
Angriffen
standhält
auch
erhobenen
Gehörsrügen
.
weitergehenden
Begründung
wird
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
Satz
abgesehen
vgl.
Beschluss
28
Juli
.
Dose
Klinkhammer
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung