You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

321 lines
2.5 KiB

BESCHLUSS
13
November
Familiensache
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
FamFG
§
Eltern
minderjährigen
Kindes
sind
Ablauf
gerichtlichen
Genehmigung
gedeckten
Unterbringung
Kindes
berechtigt
eigenen
Namen
Antrag
Feststellung
Rechtswidrigkeit
stellen
Anschluss
Senatsbeschlüsse
15
.
Februar
ZB
FamRZ
24
.
Oktober
FamRZ
.
Beschluss
13
November
AG
Düren
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
13
November
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Botur
Guhling
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beteiligten
Beschluss
26
.
Zivilsenats
Familiensenat
Oberlandesgerichts
8
November
wird
zurückgewiesen
.
Verfahren
Rechtsbeschwerde
ist
gerichtsgebührenfrei
§
Abs.
Satz
KostO
.
Gründe
:
Beteiligten
sind
Eltern
19
Juli
geborenen
Betroffenen
.
Amtsgericht
hat
Antrag
Jugendamtes
Unterbringung
psychiatrischen
Klinik
14
November
genehmigt
.
Oberlandesgericht
hat
Eltern
eingelegte
Beschwerde
zurückgewiesen
.
richtet
Eltern
eigenen
Namen
eingelegte
Rechtsbeschwerde
Ablauf
Unterbringungsdauer
nunmehr
Feststellung
Rechtswidrigkeit
Beschlüsse
Amtsgerichts
Oberlandesgerichts
erstreben
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
§
Abs.
Satz
Nr.
FamFG
statthaft
auch
sonst
zulässig
.
Sache
bleibt
Erfolg
.
beteiligten
Eltern
fehlt
Feststellung
Rechtswidrigkeit
FamFG
Antragsberechtigung
.
Eltern
§
§
Nr.
Abs.
Abs.
Nr.
FamFG
noch
erledigte
Maßnahme
beschwerdebefugt
sind
führt
noch
Antragsberechtigung
auch
§
FamFG
.
§
FamFG
setzt
eindeutigen
Wortlaut
"
Beschwerdeführer
"
selbst
erledigte
Maßnahme
Rechten
verletzt
worden
ist
Senatsbeschlüsse
15
.
Februar
ZB
FamRZ
.
24
.
Oktober
FamRZ
.
.
Argumentation
Rechtsbeschwerde
Konstellationen
hier
vorliegenden
Art
Eltern
dennoch
gestattet
sein
müsse
Interessen
Kindes
auch
Feststellung
Rechtswidrigkeit
wahrzunehmen
vermag
überzeugen
.
Insbesondere
läuft
eigenständiges
Antragsrecht
Eltern
Antragsrecht
§
FamFG
Rechtsbeschwerde
meint
weitgehend
leer
.
Vielmehr
bleibt
jeweiligen
gesetzlichen
Vertreter
Kindes
Eltern
Fall
Sorgerechtsentziehung
Ergänzungspfleger
möglich
Namen
Antrag
§
FamFG
stellen
vgl.
Senatsbeschluss
FamRZ
.
.
Auch
Rücksicht
Geschäftsfähigkeit
bestehende
Verfahrensfähigkeit
Kindes
Vollendung
14
.
§
Abs.
FamFG
wird
ausgeschlossen
sodass
Antrag
Namen
Kindes
insbesondere
Fall
gestellt
werden
kann
selbst
tätig
wird
.
vorliegenden
Fall
Eltern
jedenfalls
zeitweise
elterliche
Sorge
entzogen
worden
war
Betroffene
inzwischen
volljährig
ist
kommt
schließlich
entscheidend
.
Eltern
haben
entsprechenden
Antrag
Namen
Betroffenen
bereits
gestellt
.
Dose
Klinkhammer
Botur
Guhling
Vorinstanzen
:
AG
Düren
Entscheidung
OLG
Entscheidung