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BESCHLUSS
17
.
Oktober
Betreuungssache
ECLI
:
:
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
17
.
Oktober
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Guhling
Richterin
Dr.
beschlossen
:
Verfahren
Rechtsbeschwerde
ist
gerichtskostenfrei
.
außergerichtlichen
Kosten
weiteren
Beteiligten
werden
Staatskasse
auferlegt
.
Wert
:
Gründe
:
Betroffene
gestorben
ist
Betreuungsverfahren
erledigt
hat
ist
Anregung
Rechtsbeschwerdeführers
noch
Kosten
entscheiden
.
Entscheidung
Gerichtskosten
folgt
§
Abs.
GNotKG
.
Entscheidung
außergerichtlichen
Kosten
beruht
§
FamFG
.
besteht
Staatskasse
außergerichtlichen
Kosten
Beteiligten
aufzuerlegen
.
Rechtsbeschwerde
hätte
schon
Aussicht
Erfolg
gehabt
Instanzgerichte
Betroffenen
§
Abs.
Satz
Nr.
FamFG
Verfahrenspfleger
bestellt
haben
Amtsgericht
Betreuung
Aufgabenkreis
erstreckt
hatte
Gesamtheit
wesentlichen
Bereiche
Lebensgestaltung
Betroffenen
umfasste
vgl.
Senatsbeschluss
23
.
FamRZ
.
f.
.
Interesse
Betroffenen
Bestellung
Verfahrenspflegers
offensichtlich
besteht
hat
Landgericht
festgestellt
.
Dose
Guhling
Nedden-Boeger
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
01.03.2018
Entscheidung
26.03.2018