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81 lines
622 B

BESCHLUSS
XI
27
.
September
Rechtsstreit
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
27
.
September
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beklagten
2
.
17
.
August
wird
Kosten
unzulässig
verworfen
Rechtsbeschwerde
Prozesskostenhilfe
verweigernden
Beschluss
Senats
26
Juli
unstatthaft
ist
§
.
Rechtsbeschwerde
hätte
auch
Sache
Erfolg
.
begehrte
Aussetzung
Verfahrens
Entscheidung
Europäischen
Gerichtshofs
Menschenrechte
Verfahren
besteht
Anlass
.
wird
klargestellt
Beklagte
2
.
Beschluss
Senats
26
Juli
festgesetzten
Streitwert
Höhe
beteiligt
ist
.
Ellenberger