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128 lines
947 B

BESCHLUSS
10
.
Oktober
Rechtsstreit
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
.
Oktober
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Wolst
Dr.
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Beklagten
Urteil
14
.
Zivilsenats
Kammergerichts
15
.
September
wird
angenommen
.
Beklagte
trägt
Kosten
§
Abs.
.
Streitwert
:
DM
.
Gründe
:
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
.
Revision
hat
Ergebnis
auch
Aussicht
Erfolg
vgl.
BVerfGE
.
Berufungsgericht
hat
insbesondere
Recht
Vorschrift
§
Abs.
vorliegenden
Fall
angewandt
.
vertraglich
vereinbarte
Übernahme
betrieblichen
Rentenverpflichtungen
Beklagte
stellt
befreiende
Schuldübernahme
Sinne
§
;
Wirksamkeit
bedurfte
Wortlaut
§
Abs.
BetrAVG
auch
Genehmigung
Pensions-Sicherungsvereins
.
Urteil
17
.
März
S.
.
Wird
Genehmigung
hier
versagt
so
ist
§
Abs.
Sinn
Zweck
sprechend
anwendbar
Pensions-Sicherungsverein
Rentenansprüche
Rentenanwartschaften
Gläubiger
lediglich
Dritter
ist
.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.