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109 lines
943 B

BESCHLUSS
ZB
16
November
Rechtsstreit
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
16
November
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Ball
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beklagten
wird
Beschluß
Einzelrichterin
19
.
Zivilkammer
Landgerichts
5
.
August
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Entscheidung
auch
außergerichtlichen
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
Beschwerdegericht
zurückverwiesen
.
Gerichtskosten
Rechtsbeschwerdeverfahren
werden
erhoben
.
Gründe
:
Entscheidet
Einzelrichter
Sache
hier
grundsätzliche
Bedeutung
beimißt
Beschwerde
läßt
Rechtsbeschwerde
so
ist
Entscheidung
Rechtsbeschwerde
fehlerhafter
Besetzung
Beschwerdegerichts
Amts
aufzuheben
.
.
weitere
Verfahren
weist
Senat
Rechtsfrage
derentwegen
Beschwerdegericht
Rechtsbeschwerde
zugelassen
hat
zwischenzeitlich
Entscheidung
Senats
18
November
geklärt
ist
.
II
.
Rechtsbeschwerde
angefallenen
Gerichtskoten
macht
Senat
Möglichkeit
§
.
Nr.
Gebrauch
.
Dr.
Ball
Dr.
Dr.