You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

118 lines
901 B

BESCHLUSS
6
Juli
Rechtsstreit
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
6
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Revision
Kläger
Urteil
23
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
30
.
März
wird
angenommen
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
.
Revision
hat
auch
Aussicht
Erfolg
vgl.
§
Auslegung
Beschlusses
BVerfG
11
.
Juni
PBvU
BVerfGE
.
getrennten
Berechnung
§
Abs.
bedarf
prüfbare
Schlußrechnung
schon
gebäudebezogen
aufzugliedern
gegebenenfalls
Kosten
gemäß
§
voll
gemindert
gar
Grundlage
Honorarabrechnung
sein
sollen
vgl.
Urteil
25
November
.
fehlt
auch
Schluß
mündlichen
Verhandlung
nachgereichten
Neuberechnung
Gesamtkosten
lediglich
einzelnen
Gebäude
anteilig
umgelegt
sind
.
gab
Berufungsgericht
Anlaß
mündliche
Verhandlung
wiederzueröffnen
.
Kläger
tragen
Kosten
Revisionsverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
376.558,34
DM
Thode
Wiebel
Haß