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94 lines
739 B

BESCHLUSS
13
.
August
Rechtsstreit
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
13
.
August
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richter
Richterin
Richter
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beklagten
Beschluss
12
.
Zivilsenats
Oberlandgerichts
28
.
Oktober
wird
verworfen
.
Beklagte
hat
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
tragen
.
Wert
Beschwerdegegenstandes
:
Gründe
:
Rechtsbeschwerde
ist
gemäß
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Satz
statthaft
.
ist
jedoch
unzulässig
Zulassungsgründe
Sinne
§
Abs.
vorliegen
.
Begründung
wird
abgesehen
geeignet
wäre
Klärung
Rechtsfragen
grundsätzlicher
Bedeutung
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
beizutragen
§
Abs.
Satz
.
Kuffer
Vorinstanzen
:
Entscheidung
11.07.2008
Entscheidung