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9.2 KiB

NAMEN
Verkündet
:
10
.
Januar
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
.
;
§
.
dreijährige
Verjährungsfrist
§
Abs.
.
gilt
nur
Stammrecht
Stammrecht
fließenden
Ansprüche
wiederkehrende
Leistungen
.
gilt
unmittelbar
vierjährige
Verjährungsfrist
§
.
..
ausschließliche
Anwendbarkeit
§
.
gilt
auch
Beginns
Verjährungsfrist
.
können
Ansprüche
wiederkehrende
Leistungen
bereits
Kenntniserlangung
verjährt
sein
.
Urteil
10
.
Januar
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
10
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Richter
Zoll
Wellner
Richterin
Richter
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
4
.
Zivilsenats
Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
11
.
März
aufgehoben
.
Berufung
Klägerin
Urteil
4
.
Zivilkammer
27
.
August
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Rechtsmittel
hat
Klägerin
tragen
.
Tatbestand
:
Klägerin
Bundesrepublik
vertreten
Wehrbereichsverwaltung
macht
beklagten
Landkreis
übergegangene
Schadensersatzansprüche
K.
geltend
.
ist
Halbwaise
verstorbenen
Hauptfeldwebel
Bundeswehr
.
erlitt
ärztlichen
Behandlungsfehlers
Krankenhaus
Beklagten
September
Gesundheitsschaden
.
Mai
ist
Schwerbehinderter
anerkannt
.
Klägerin
zahlte
Behinderung
eigentliche
Bezugsdauer
Vollendung
18
.
Lebensjahres
Ende
ausbildung
Waisengeld
Beihilfe
September
Pflegegeld
.
Urteil
18
November
wurde
Beklagte
vorangegangenen
Rechtsstreit
verurteilt
Geschädigten
Schmerzensgeld
Höhe
DM
Zinsen
zahlen
Rahmen
ärztlichen
Behandlung
Krankenhaus
Beklagten
behandlungsfehlerhaft
WPW-Syndrom
diagnostiziert
worden
sei
.
Schreiben
5
.
August
reichte
Mutter
Geschädigten
zuständigen
Wehrbereichsverwaltung
vorbezeichnete
Urteil
zutreffenden
Hinweis
zwischenzeitlich
eingelegtes
Rechtsmittel
zurückgenommen
worden
sei
.
Verfügung
31
Juli
Dezernats
.
wurde
Sache
Dezernat
abgegeben
"
Prüfung
Erstattungsanspruch
geltend
gemacht
werden
kann
"
.
wandte
zuständige
Sachbearbeiterin
Regressabteilung
21
.
August
erstmals
direkt
Kommunalen
Versicherer
beklagten
Kreises
.
schlossen
weiterer
Schriftverkehr
Telefonate
.
vertrat
Auffassung
Forderung
einschließlich
verjährt
sei
leistete
Zeit
1
.
Januar
Zahlungen
.
Schreiben
25
Juli
verzichtete
Erhebung
Einrede
Verjährung
20
Juli
noch
"
bereits
Verjährung
eingetreten
ist
"
.
vorliegende
Klage
ist
13
Juli
Landgericht
eingegangen
.
Landgericht
hat
teilweiser
Erledigung
Zahlung
Feststellung
gerichteten
Klage
Höhe
Feststellungsantrags
stattgegeben
weiter
gehenden
Leistungsantrags
Verjährung
abgewiesen
.
fung
Klägerin
hat
Berufungsgericht
Beklagte
auch
insoweit
verurteilt
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
begehrt
Beklagte
Wiederherstellung
Entscheidung
Landgerichts
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
ausgeführt
:
Anspruch
Klägerin
Beklagten
§
Abs.
Verbindung
§
Abs.
Soldatengesetz
.
§
Bundesbeamtengesetz
.
fehlerhafter
ärztlicher
Behandlung
anlässlich
Krankenhausaufenthaltes
sei
bezüglich
Zeitraums
1
Juli
31
.
Dezember
Ansicht
Landgerichts
verjährt
.
rechtskräftig
ausgeurteilten
Schmerzensgeldanspruch
gelte
dreißigjährige
Verjährungsfrist
.
parallel
laufenden
Anspruch
Ersatz
materiellen
Schadens
Form
wiederkehrender
Leistungen
habe
zunächst
altes
Recht
gegolten
.
Wiederkehrende
Leistungen
seien
unabhängig
vertraglichen
deliktischen
Stammrecht
folgen
§
.
Jahren
verjährt
.
Zutreffend
habe
Landgericht
ausgeführt
Klägerin
geltend
gemachten
Ansprüche
Beihilfe
Pflegegeld
Waisenrente
wiederkehrende
Leistungen
seien
.
würde
bedeuten
Ansprüche
Zeitraum
31
.
Dezember
Inkrafttreten
Schuldrechtsänderungsgesetzes
1
.
Januar
verjährt
wären
Landgericht
entschieden
habe
.
Landgericht
habe
jedoch
berücksichtigt
Geschädigte
selbst
Ansprüche
geltend
mache
gemäß
§
Abs.
.
.
Klägerin
übergegangen
seien
.
Falle
cessio
legis
deliktischen
Ansprüchen
stehe
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Anwendung
§
.
Regelung
Verjährung
unabhängig
Kenntnis
Gläubigers
eintrete
.
besondere
Vorschrift
§
.
bestimme
Schadensersatzansprüche
unerlaubter
Handlung
Verjährung
schon
Entstehung
Anspruchs
beginne
Anspruch
Jahren
Zeitpunkt
verjähre
Verletzte
Schaden
Person
Ersatzpflichtigen
Kenntnis
erlange
Rücksicht
Kenntnis
erst
Jahren
Begehung
Handlung
.
Verletzte
Kenntnis
Schaden
Person
Schädigers
erlangt
habe
könne
Schadensersatzanspruch
unerlaubter
Handlung
Ablauf
Jahren
Begehung
Handlung
verjähren
.
gelte
auch
Ansprüchen
unerlaubter
Handlung
Ersatz
wiederkehrende
Leistungen
entstandenen
Schadens
gerichtet
seien
.
sei
verfehlt
wollte
annehmen
derartige
Ansprüche
verjähren
könnten
Geschädigte
Kenntnis
habe
überhaupt
erst
Lage
versetze
gelten
machen
.
stehe
Schutzzweck
§
.
.
sei
Beginn
Verjährung
hier
Kenntnis
Bediensteten
Regressabteilung
abzustellen
erst
August
erlangt
hätten
.
Kurz
sei
Klägerin
Verhandlungen
eingetreten
so
Verjährung
Einreichung
Klage
13
Juli
gehemmt
gewesen
sei
.
habe
Juli
20
Juli
Erhebung
Einrede
Verjährung
verzichtet
noch
Verjährung
eingetreten
war
.
II
.
Revision
ist
begründet
führt
Wiederherstellung
Klage
teilweise
abweisenden
Urteils
Landgerichts
.
1
.
Zutreffend
Revision
unbeanstandet
geht
Berufungsgericht
Schadensersatzansprüche
K.
Beklagten
vertretenden
Fehlbehandlung
seien
gemäß
§
Abs.
.
.
bereits
Zeitpunkt
unerlaubten
Handlung
Klägerin
übergegangen
Behinderung
erbringenden
Schadensersatzleistungen
hier
Frage
stehen
regelmäßig
wiederkehrende
Leistungen
Sinne
§
.
gehandelt
habe
.
behinderungsbedingt
achtzehnte
Lebensjahr
zahlende
Waisenrente
Mehraufwand
regelmäßige
Pflege
erkrankten
Kindes
sind
regelmäßig
wiederkehrende
Leistungen
auch
Ansprüche
Vertrag
§
§
.
hergeleitet
werden
vgl.
Senat
Urteil
30
.
Mai
;
Beschluss
18
.
Oktober
VersR
.
f.
.
Berufungsgericht
verkennt
auch
Anwendung
§
.
Schadensersatzansprüche
Klägerin
31
.
Dezember
erbrachten
Leistungen
kongruent
sind
Verjährung
bereits
Inkrafttreten
Schuldrechtsänderungsgesetzes
1
.
Januar
eingetreten
ist
.
2
.
Rechtsfehlerhaft
ist
aber
Ansicht
Berufungsgerichts
Ansprüchen
unerlaubter
Handlung
Beginn
Verjährung
auch
regelmäßig
wiederkehrender
Leistungen
§
.
§
.
richte
.
§
.
verjähren
Jahren
Ansprüche
Rückstände
regelmäßig
wiederkehrenden
Leistungen
.
Verjährung
beginnt
Schlusse
Jahres
Anspruch
entsteht
§
Satz
§
Satz
.
.
Gesetz
ist
Hinweis
entnehmen
Fall
wiederkehrende
Leistungen
Schadensersatz
unerlaubten
Handlung
erbringen
sind
Beginn
Dauer
Verjährung
§
Abs.
.
anzuwenden
sei
Anspruch
Jahren
Zeitpunkt
verjährt
Verletzte
Schaden
Person
Ersatzpflichtigen
Kenntnis
erlangt
.
erkennende
Senat
hat
entschieden
dreijährige
Verjährungsfrist
§
Abs.
.
nur
Stammrecht
gilt
Stammrecht
fließenden
weiteren
Ansprüche
Ansprüche
wiederkehrende
Leistungen
handelt
unmittelbar
vierjährige
Verjährungsfrist
§
.
gilt
Senatsurteile
12
Juli
;
3
Juli
VersR
;
24
.
Juni
VersR
927
;
30
.
Mai
aaO
;
26
.
Februar
.
kurze
Verjährungsfrist
.
kann
auch
Rentengläubigern
entgegengehalten
werden
Feststellungsurteil
Pflicht
Schuldners
Ersatz
künftiger
Schäden
gegebenenfalls
auch
Zahlung
Schadenersatzrenten
erstritten
haben
Senatsbeschluss
16
.
Oktober
.
Abhängigkeit
wiederkehrenden
Leistungen
geltenden
Stammrecht
geltenden
Verjährungsfrist
ergibt
früheren
Rechtslage
nur
dann
Stammrecht
verjährt
ist
;
Fall
kann
Anspruchsteller
Erfolg
längere
Verjährungsfrist
§
.
berufen
Senatsurteile
5
Juli
VersR
;
3
Juli
aaO
;
vgl.
auch
§
.
.
ausschließliche
Anwendbarkeit
§
.
gilt
auch
Beginns
Verjährungsfrist
.
Gesetzeslücke
Ersatzansprüchen
unerlaubter
Handlungen
Abgleich
§
.
§
Abs.
.
erfordern
könnte
ist
ersichtlich
.
Gesetzgeber
hat
entschieden
Ansprüche
regelmäßig
wiederkehrende
Leistungen
verjährungsrechtlich
jeweiligen
Stammrecht
abzuspalten
gesonderten
Verjährungsfrist
§
.
unterstellen
so
zutreffend
Wendehorst
EWiR
.
Gesetzeszweck
übermäßige
Anwachsen
Verbindlichkeiten
verhindern
vgl.
Urteile
23
.
September
f.
;
6
.
April
ZR
;
27
.
Januar
169
;
Mot
.
;
3
.
Aufl
.
.
kann
durchaus
auch
Schuldnern
relevant
sein
§
.
haften
.
Gesetzeszweck
zahlreichen
Fällen
etwa
vorliegendem
Versicherungsschutz
Schadensausgleich
solventen
Leistungsträgern
Hintergrund
tritt
rechtfertigt
Abweichung
klaren
gesetzlichen
Regelung
.
Unerheblich
ist
auch
vorliegend
geltend
gemachten
Anspruch
Anspruchsübergang
seinerzeit
geltenden
§
Abs.
Klägerin
zugrunde
liegt
;
Rechtsübergang
Forderung
Drittleistungsträger
wird
Verjährungsfrist
berührt
so
schon
Senatsurteil
5
Juli
VersR
.
Unrecht
beruft
Berufungsgericht
Ansicht
ebenso
wohl
Beschluss
18
.
April
juris
Urteil
erkennenden
Senats
3
.
Oktober
.
Dort
hat
Senat
entschieden
§
.
§
.
gilt
deliktische
Anspruch
Ersatz
Nichterbringung
wiederkehrender
Leistungen
entstandenen
Schadens
gerichtet
ist
.
geht
hier
.
Hier
ist
Beklagten
vertretende
deliktische
Handeln
K.
entstandene
Schaden
regelmäßig
wiederkehrende
Leistungen
kompensieren
.
Insoweit
richtet
Verjährung
aber
.
§
.
so
auch
3
.
Aufl
.
.
4
;
RGRK-BGB/Kreft
12
.
Aufl
.
.
.
Berufungsgericht
ebenfalls
herangezogenen
Senatsurteil
13
.
April
VersR
ist
Auffassung
entnehmen
.
dort
§
Abs.
.
herangezogen
worden
ist
ging
Verjährung
Stammrechts
.
3
.
hat
Landgericht
Klage
31
.
Dezember
entstandenen
Regressforderungen
Recht
verjährt
angesehen
.
weiteren
Feststellungen
treffen
sind
weist
Senat
Berufung
Klägerin
Urteil
Landgerichts
§
Abs.
.
Zoll
Vorinstanzen
:
Entscheidung
27.08.2009
Entscheidung