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113 lines
935 B

BESCHLUSS
27
.
April
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
27
.
April
Vorsitzenden
Richter
Richter
Zoll
Wellner
Richterin
Richterin
beschlossen
:
Schriftsatz
Klägers
6
.
April
gibt
Anlass
Senatsbeschluss
16
.
März
Streitwert
Revisionsinstanz
festgesetzt
Revision
zugelassen
wird
ändern
.
Gründe
:
Senat
hat
Sache
Hinblick
Einwendungen
Klägers
Senatsbeschluss
16
.
März
erneut
beraten
.
hält
beanstandeten
Beschluss
.
Argumente
Kläger
übersteigenden
Streitwert
vorbringt
hat
Senat
bereits
Fassung
Ausgangsbeschlusses
erwogen
durchschlagend
angesehen
.
Bestreiten
Beklagten
vorgetragenen
glaubhaft
gemachten
Aufwandes
Fall
Berufungsurteil
Bestand
hat
veranlasst
Änderung
.
Bedeutung
Sache
ist
Wert
deutlich
untersetzt
.
Zulassung
Revision
ist
Hinblick
Nichtzulassungsbeschwerdebegründung
vorgetragenen
Zulassungsgründe
angezeigt
.
Zoll
Pentz
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Frankfurt/Main
Entscheidung