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119 lines
997 B

BESCHLUSS
27
.
April
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
27
.
April
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Pauge
Zoll
beschlossen
:
Beschwerdewert
Revisionsinstanz
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Beschwerdebegründung
23
.
Dezember
sollten
lediglich
Hilfsantrag
Ziff
.
Feststellungsantrag
Revision
weiterverfolgt
werden
.
Dementsprechend
enthält
Nichtzulassungsbeschwerdebegründung
nur
Ausführungen
.
Erweiterung
Beschwerdebegründung
Schreiben
2
.
Januar
konnte
schon
wirksam
erfolgen
Postulationsfähigkeit
Rechtsanwalts
Dr.
Zulassung
Rechtsanwalt
Bundesgerichtshof
gegeben
ist
Abs.
Satz
.
Regelungen
§
§
.
Gegenstand
Voraussetzungen
Zulassung
Rechtsanwalts
Bundesgerichtshof
sind
werden
auch
Recht
Europäischen
Union
durchbrochen
Grundsatz
territorialen
Ausschließlichkeit
beruhen
Gedanken
Rechtsanwälte
besonderer
Erfahrung
Kompetenz
Rahmen
Auswahl
spezialisierten
Anwaltschaft
zugelassen
werden
vgl.
;
6
.
Aufl
.
Rdn.4
;
4
.
Aufl
.
.
Greiner
Pauge
Zoll