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547 lines
4.3 KiB

NAMEN
Verkündet
:
13
.
Dezember
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Art
.
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
Bauplätze
Bodenfonds
übertragene
Grundstücke
sind
auch
dann
Art
.
§
Abs.
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
Fiskus
aufzulassen
Bebauung
unterblieben
ist
.
.
13
.
Dezember
V.
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
13
.
Dezember
Vizepräsidenten
Bundesgerichtshofes
Dr.
Richter
Tropf
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Rechtsmittel
Beklagten
werden
Urteil
11
.
Zivilsenats
28
.
August
aufgehoben
Urteil
8
.
Zivilkammer
Landgerichts
18
.
Dezember
abgeändert
.
Klage
wird
abgewiesen
.
Kläger
trägt
Kosten
Rechtsstreits
.
Tatbestand
:
Parteien
streiten
Grundstück
Bodenreform
.
Eigentümer
Grundstücks
war
zunächst
Vater
Beklagten
.
war
Grundstück
Bodenfonds
Austausch
anderes
Grundstück
übertragen
worden
Baugrundstück
Verkehrswert
Bodenfonds
erhalten
hatte
dann
jedoch
chen
LPG
Errichtung
Schweinestalles
benötigt
worden
war
.
Bodenreformvermerk
war
Grundbuch
eingetragen
.
Bebauung
Grundstücks
war
.
verstarb
10
.
Januar
.
wurde
Beklagten
beerbt
.
wurde
B.
finanziell
Mutter
Ersuchen
Rates
Kreises
Eigentümerin
Grundbuch
eingetragen
.
Auch
war
Bebauung
Grundstücks
Lage
.
nutzte
zunächst
Garten
später
überließ
Bewirtschaftung
Herrn
.
verstarb
17
.
September
.
wurde
Beklagten
beerbt
.
klagende
Land
Kläger
verlangt
Auflassung
Grundstücks
.
Landgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
Berufung
Beklagten
ist
Erfolg
geblieben
.
Revision
erstrebt
Beklagte
Abweisung
Klage
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hält
Auflassungsanspruch
Klägers
begründet
.
meint
Grundstück
handele
Kleinstfläche
Bodenreform
.
sei
Bodenfonds
zurückzuführen
gewesen
Ablauf
15
.
März
Beklagten
bewirtschaftet
worden
sei
.
hält
revisionsrechtlicher
Nachprüfung
stand
.
II
.
Senat
Übereinstimmung
Bundesverfassungsgericht
ständiger
Rechtsprechung
bejahte
Frage
Verfassungsmäßigkeit
Art
.
§
§
Vereinbarkeit
Europäischen
kommt
Entscheidung
Rechtsstreits
.
Revision
hat
Erfolg
besseren
Berechtigung
Klägers
Sinne
Art
.
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
fehlt
.
Art
.
§
§
EGBGB
zeichnen
Übertragungsgrundsätze
Besitzwechselverordnung
.
.
vgl.
Senat
77
;
;
.
7
.
Februar
17
Juli
.
Grundstück
hiernach
Bodenfonds
zurückzuführen
war
Rückführung
rechtswidrig
unterlassen
worden
ist
hat
Übertragung
Fiskus
erfolgen
.
Auflassungsanspruch
Fiskus
setzt
unterlassene
Rückführung
Bodenfonds
Senat
78
;
;
.
21
November
;
17
Juli
.
War
Grundstück
Aufhebung
Besitzwechselverordnung
Ablauf
15
.
März
Bodenfonds
zurückzuführen
ist
Auflassungsanspruch
Fiskus
Raum
.
7
.
Februar
;
4
.
Mai
3
.
Mai
.
So
verhält
hier
.
Grundstück
war
B.
Kleinstfläche
gärtnerischen
Bewirtschaftung
Verkehrswert
Bauplatz
übertragen
worden
9
.
Ausführungsbestimmung
Bodenreform
Provinz
2
.
April
wiedergegeben
Bodenreform
Landwirtschaftlichen
Produktionsgenossenschaften
S.
zuließ
.
Rückführung
Bauplätze
Zahlung
Verkehrswerts
Bodenfonds
zugewiesener
Grundstücke
sieht
Besitzwechselverordnung
.
regelt
vielmehr
allein
Übertragung
Rückführung
Hofgrundstücken
landwirtschaftlichen
Nutzflächen
gärtnerischen
Nutzung
ausgegebenen
Kleinstflächen
.
Regelungslücke
entsprechender
Anwendung
Besitzwechselverordnung
schließen
gewesen
wäre
bestand
.
Rückführung
Grundstücks
Bodenfonds
hatte
§
8
erfolgen
Eigentümer
Grundstück
entsprechend
Verpflichtung
Übertragung
Zuweisung
Grundstücks
Bodenreform
nutzte
Erbe
hierzu
bereit
Lage
war
.
Verpflichtung
Nutzung
Grundstücks
Bodenreform
bestand
jedoch
nur
landwirtschaftlichen
gärtnerischen
Nutzung
übertragenen
Grundstücken
.
Schon
Wohngrundstücke
galten
andere
Regelungen
.
beruht
Art
.
§
Abs.
Nr.
.
Grundstück
Bauplatz
Bodenfonds
übertragen
worden
war
konnte
Verfehlung
Ausgabe
verfolgten
Zwecks
allenfalls
bestehen
Erwerber
Grundstück
Bauplatz
nutzte
.
hatte
jedoch
Rückführung
Bodenfonds
Folge
.
bestand
auch
Anlaß
.
Zuweisungen
bedeuteten
schaftlich
Erwerber
begünstigenden
Zuwendungen
Volkseigentum
"
Arbeitseigentum
"
.
Erwerber
hatte
vielmehr
vollen
Wert
Grundstücks
bezahlen
.
fehlte
Grund
erbrechtliche
Nachfolge
Eigentum
Bauplatz
übertragenen
Grundstück
Herkunft
Bodenfonds
anders
regeln
Nachfolge
beliebiges
Baugrundstück
.
Rückführung
Grundstücks
Bodenfonds
kam
mithin
Zeitpunkt
Betracht
.
scheitert
geltend
gemachte
Anspruch
.
Wenzel
Tropf
Schmidt-Räntsch