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380 lines
3.0 KiB

BESCHLUSS
7
.
April
Rechtsstreit
ECLI
:
:
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
7
.
April
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richterinnen
Dr.
Weinland
Richter
Dr.
Richterin
beschlossen
:
Nichtzulassungsbeschwerde
Beschluss
Oberlandesgerichts
13
.
Zivilsenat
9
.
Juni
wird
Kosten
Kläger
unzulässig
verworfen
.
beträgt
.
Gründe
:
Beklagte
verkaufte
Klägern
Vertrag
7
.
September
gebrauchtes
Reihenhaus
Wohnungseigentum
.
Mitverkauft
wurde
u.a.
Carport
.
Ziff
.
Abs.
Kaufvertrags
erklärte
Beklagte
Kaufobjekt
frei
Schimmelbefall
sei
.
Haftung
Sachmängel
wurde
ausgeschlossen
.
Kläger
Schimmelproblematik
Häuser
Wohnanlage
erfahren
hatten
beauftragten
Sachverständigen
Schimmelpilzbildung
Dach
Sockelbereich
Hauses
feststellte
.
Gestützt
Gutachten
tritts
Holz
verlangen
Minderung
Kaufpreises
Höhe
Ersatz
Kosten
Sachverständigengutachten
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufung
ist
Oberlandesgericht
zurückgewiesen
worden
.
richtet
Nichtzulassungsbeschwerde
Kläger
.
II
.
Beschwerde
ist
unzulässig
Wert
Revision
geltend
machenden
Beschwer
übersteigt
§
Nr.
.
1
.
Wertgrenze
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
Wert
beabsichtigten
Revisionsverfahren
maßgebend
.
ist
Wert
beabsichtigten
Rechtsmittelantrag
insgesamt
erstrebten
Abänderung
angefochtenen
Urteils
.
Bestimmung
geltend
machenden
Beschwer
sind
allerdings
Teile
Streitstoffs
Acht
lassen
Zulassungsgrund
dargelegt
ist
.
Wert
Revision
geltend
machenden
Beschwer
kann
unabhängig
dargelegten
Zulassungsgründen
beurteilt
werden
.
Zulässigkeit
Nichtzulassungsbeschwerde
hängt
nur
Revision
geltend
machenden
Beschwer
auch
Zulassungsgründe
dargelegt
sind
§
Absatz
Satz
.
Sind
Teile
rechtlich
tatsächlich
selbständig
abtrennbar
Teilzulassung
zugänglich
so
muss
Wert
Beschwerdegegenstands
Teils
überschritten
sein
Begründung
Abänderung
erstrebt
Zulassungsgrund
dargelegt
wird
vgl.
Beschluss
11
.
Mai
.
9
;
Beschluss
13
.
März
328
;
Senat
Beschluss
27
.
Juni
.
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
unzulässig
Beschwerdeführer
Zulassungsgrund
nur
abtrennbaren
Teil
Streitstoffs
dargelegt
hat
beschwert
Beschluss
11
.
Mai
.
9
;
Senat
Beschluss
27
.
Juni
.
2
.
So
ist
hier
.
Kläger
haben
zwar
angekündigt
Berufungsinstanz
gestellten
Antrag
weiterzuverfolgen
gesamten
Klageantrag
erfasst
.
macht
jedoch
Darlegung
Zulassungsgründen
Streitstoff
Wert
übersteigt
entbehrlich
.
ist
berücksichtigen
Klageforderung
Minderungsbetrag
Mängel
Bereichen
Hauses
Carport
Kosten
Sachverständigengutachten
Mängeln
Haus
zusammensetzt
.
erfasst
Klage
tatsächlich
rechtlich
selbständige
Mängelansprüche
Nr.
Nr.
§
Abs.
§
.
Bezüglich
abtrennbaren
Teile
Streitstoffs
Mängel
Haus
haben
Kläger
Zulassungsgründe
dargelegt
.
haben
lediglich
Bezug
Minderungsanspruch
Mängel
Carport
Zulassungsgrund
dargetan
.
hätten
darlegen
müssen
bereits
Teil
Klageabweisung
Höhe
beschwert
.
fehlt
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
.
Festsetzung
Gegenstandswerts
Beschwerdeverfahrens
beruht
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
.
Weinland
Vorinstanzen
:
LG
Entscheidung
OLG
Entscheidung