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879 lines
7.6 KiB

NAMEN
Verkündet
:
29
.
Januar
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Kann
Familienangehöriger
Gegenleistung
Übertragung
Grundstücks
Pflege
Übergebers
übernommen
hat
Leistung
Umzugs
Übergebers
Pflegeheim
mehr
erbringen
wird
Rahmen
ergänzenden
Vertragsauslegung
ermittelnden
hypothetischen
Parteiwillen
Zweifel
entnehmen
lassen
Stelle
ersparten
Zeitaufwands
Zahlungsanspruch
Übergebers
treten
soll
.
Urteil
29
.
Januar
AG
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
29
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
4
.
Zivilkammer
Landgerichts
24
.
Juni
wird
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
notariellem
Vertrag
14
.
Dezember
übertrugen
Eltern
Beklagten
Ehefrau
Beklagten
bebautes
Grundstück
.
Gegenzug
wurde
Eltern
lebenslanges
unentgeltliches
Wohnrecht
Räumlichkeiten
ersten
Obergeschoß
Hauses
eingeräumt
.
Ferner
wurde
§
Nr.
Vertrages
vereinbart
:
"
Erwerber
verpflichtet
weiterhin
Übergeber
unentgeltlich
gute
Pflege
Betreuung
Aufwartung
Tagen
Wohlbefindens
Krankheit
gewähren
Wunsch
Übergebers
insbesondere
Reinigung
Instandhaltung
Wohnung
Kleidung
Wäsche
sorgen
.
angemessenes
Entgelt
kann
Übergeber
auch
Zubereitung
jeweiligen
Gesundheitszustand
angepassten
Mahlzeiten
verlangen
Wunsch
Übergebers
auch
Beköstigung
gemeinsamen
Tisch
Familie
Erwerbers
.
Sollte
Erwerber
einmal
zukünftig
vorstehenden
Leistungen
persönlich
erbringen
können
so
hat
Kosten
entsprechende
Hilfskraft
sorgen
.
"
Mutter
Beklagten
verstarb
Ende
.
Vater
lebt
Betreuung
Bereiche
Gesundheitsfürsorge
Aufenthaltsbestimmung
angeordnet
worden
war
Seniorenheim
.
Kläger
Vater
November
Sozialhilfe
gewährt
leitete
Ansprüche
Beklagten
Übertragungsvertrag
ersparter
Aufwendungen
mehr
erbrachten
Pflegeleistungen
.
setzt
Ersparnis
Pflegeleistungen
Pflegestufe
monatlich
hauswirtschaftliche
Tätigkeit
monatlich
.
Zahlung
Zeitraum
November
Januar
gerichtete
Klage
ist
erster
Instanz
erfolgreich
gewesen
.
Berufung
Beklagten
hat
Landgericht
Klage
abgewiesen
.
Landgericht
zugelassenen
Revision
Zurückweisung
Beklagten
beantragen
verfolgt
Kläger
Klageantrag
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
meint
geltend
gemachte
Anspruch
folge
Regelung
§
Nr.
Übergabevertrages
noch
ergänzenden
Auslegung
Vertrages
.
Vereinbarung
§
Nr.
habe
allein
Fall
Auge
Pflegeverpflichtung
Gründen
Person
Erwerbers
lägen
mehr
erbracht
werden
könne
.
ergänzende
Auslegung
Übergabevertrages
ergebe
zwar
Beklagten
Kosten
Heimaufenthalts
Höhe
ersparten
Aufwendungen
mehr
erbringende
Sachleistungen
beteiligen
müssten
.
Zahlungsantrag
sei
aber
gestützt
beruhe
wertmäßigen
Erfassung
ersparten
Pflegeleistungen
.
hätten
Beklagten
entsprechender
Anhaltspunkte
Vertrag
Geldersatz
leisten
.
II
.
Ausführungen
halten
Angriffen
Revision
stand
.
1
.
Auffassung
Berufungsgerichts
Zahlungsverpflichtung
Beklagten
folge
§
Nr.
Übergabevertrages
ist
beanstanden
.
Auslegung
Individualabrede
kann
Revisionsgericht
nur
eingeschränkt
überprüft
werden
nämlich
Tatrichter
gesetzlichen
allgemein
anerkannten
Auslegungsregeln
Denkgesetze
Erfahrungssätze
beachtet
Auslegung
zugrunde
gelegten
Tatsachen
Verfahrensfehler
ermittelt
hat
.
.
;
vgl.
Senat
Urt
.
23
.
Januar
m.w
.
.
Rechtsfehler
liegt
hier
.
mündlichen
Verhandlung
erhobene
Rüge
Revision
Berufungsgericht
habe
Interessen
Übergebers
Acht
gelassen
allgemeinen
Auslegungsregeln
zählenden
Grundsatz
Seiten
interessengerechten
Auslegung
verstoßen
ist
unbegründet
.
Annahme
Parteien
hätten
§
Nr.
nur
Fall
regeln
wollen
Pflegeverpflichtung
Person
Beklagten
liegenden
Gründen
mehr
erbracht
werden
könne
lässt
erkennen
Interesse
Übergebers
Alter
umfassend
versorgt
sein
Auslegung
unzureichend
berücksichtigt
worden
ist
.
Zusammen
übrigen
Beklagten
übernommenen
Verpflichtungen
stellt
Klausel
häusliche
Versorgung
Übergebers
gerade
sicher
.
Parteien
Klausel
auch
Absicherung
Übergebers
Umzug
Heim
regeln
wollten
fehlt
Anhaltspunkt
.
Wortlaut
Klausel
spricht
Absicht
.
Verpflichtung
Beklagten
Kosten
"
Hilfskraft
sorgen
"
ergibt
Fall
Heimaufenthalts
Sinn
Heime
tätigen
Hilfskräfte
selbst
auswählen
bezahlen
.
2
.
Berufungsgericht
nimmt
zutreffend
Kläger
geltend
gemachte
Anspruch
auch
ergänzenden
Auslegung
geschlossenen
Übergabevertrages
ergibt
.
Allerdings
ist
ergänzende
Vertragsauslegung
geboten
Beteiligten
Übergabevertrages
Abschluss
ausgegangen
sind
Übergeber
könne
Alter
Hause
gepflegt
werden
Regelung
Fall
Umzugs
Pflegeheim
getroffen
haben
vgl.
Senat
.
21
November
;
.
23
.
Januar
;
Urt
.
9
.
Januar
Wohnrecht
.
Regelungslücke
ist
Berücksichtigung
Parteien
eingegangenen
Bindungen
schließen
.
Sollen
Verpflichtungen
Übernehmers
hier
Alterssicherung
Übergebers
beitragen
umfassend
gewährleisten
entspricht
Absicherungsinteresse
Umfang
ersparten
Aufwendungen
Anspruch
Beteiligung
Pflegekosten
zusteht
Maße
pflegebedürftig
wird
professionelle
Pflege
braucht
Übernehmer
Pflegeverpflichtung
mehr
selbst
erfüllen
kann
vgl.
Senat
.
21
November
.
Umfang
ersparten
Aufwendungen
richtet
Inhalt
ursprünglichen
Verpflichtung
Wart
Pflege
Senat
aaO
.
Stelle
mehr
erbringender
Sachleistungen
treten
Zahlungsverpflichtungen
Wert
ersparten
Aufwendungen
Leistungen
abschöpfen
Senat
.
23
.
Januar
.
vereinbarter
sonstiger
Dienstleistungen
Reinigung
Wohnung
Bekleidung
Zubereitung
Mahlzeiten
ist
differenzieren
:
Sind
Vertragsparteien
Abschluss
Übergabevertrages
übereinstimmend
ausgegangen
Übernehmer
Hilfskraft
engagiert
bezahlt
zählt
Entgelt
Hilfskraft
Heimaufenthalts
ersparten
Aufwendungen
.
tritt
Stelle
Dienstleistungen
Vorstellung
Vertragsparteien
Übernehmer
Familienangehörigen
persönlich
erbracht
werden
sollten
Zahlungsanspruch
Übergebers
.
Andernfalls
führte
ergänzende
Vertragsauslegung
unzulässigen
Erweiterung
Vertragsgegenstandes
.
Übernehmer
verpflichtet
Pflege
Betreuung
Übergebers
meist
Annahme
geschuldeten
Dienste
selbst
Familienangehörige
also
finanziellen
Aufwand
erbringen
können
.
entspricht
Regel
ergänzende
Vertragsauslegung
maßgeblichen
hypothetischen
Parteiwillen
Geldzahlungen
Stelle
versprochenen
Dienste
treten
Gründen
Übernehmer
vertreten
hat
mehr
erbracht
werden
können
.
Müsste
Übernehmer
Heimaufenthalts
Übergebers
entstandenen
Frei-)Zeitgewinn
Geld
ausgleichen
wäre
jedoch
genau
Folge
.
Abweichendes
ergibt
anders
Revision
Hinweis
Entscheidungen
Oberlandesgerichts
Urt
.
5
.
April
juris
Rdn
.
.
meint
Entscheidung
Senats
21
November
.
enthaltenen
Erwägungen
Umfang
Übernehmerin
geschuldeten
Pflegeleistungen
dienten
Heimaufenthalts
Übergeberin
ersparte
Zeit
Pflegeleistungen
konkretisieren
.
sollten
vielmehr
verdeutlichen
Übernehmerin
Vollzeitpflege
schuldete
auch
dann
professionellen
Pflegekräfte
hätte
engagieren
bezahlen
müssen
dann
ersparte
Aufwendungen
ergeben
hätten
Inanspruchnahme
ordnungsgemäße
häusliche
Pflege
Übergeberin
Laufe
Zeit
unumgänglich
geworden
wäre
.
Anwendung
dargestellten
Grundsätze
ist
Berufungsgericht
hier
beurteilenden
Sachverhalt
rechtsfehlerfrei
ergänzenden
Auslegung
Übergabevertrages
gelangt
Vater
Beklagten
Geldausgleich
versprochenen
Heimaufenthalts
aber
mehr
möglichen
Dienstleistungen
Beklagten
zusteht
.
käme
zwar
Betracht
Beklagten
Person
liegenden
Gründen
heute
mehr
Lage
wären
geschuldeten
Leistungen
selbst
erbringen
lebte
Übergeber
noch
Haus
§
Nr.
Übergabevertrages
verpflichtet
wären
Kosten
Hilfskraft
besorgen
;
Fall
hätten
Beklagten
Heimaufenthalts
Übergebers
finanzielle
Aufwendungen
erspart
.
so
verhält
macht
Kläger
indes
geltend
.
ersparte
Aufwendungen
Sachleistungen
ist
Klage
gestützt
worden
.
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
.
Schmidt-Räntsch
Czub
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung
24.06.2009