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744 lines
5.4 KiB

BESCHLUSS
4
.
Dezember
Abschiebungshaftsache
Nachschlagewerk
:
ja
:
II.1
.
:
ja
AufenthG
§
Haft
Sicherung
Abschiebung
darf
Vorrat
angeordnet
werden
Beginn
Ende
laufenden
Untersuchungshaft
Zukunft
liegenden
ungewissen
Zeitpunkt
geknüpft
wird
Aufgabe
Senatsbeschlusses
9
.
März
.
bestätigt
4
.
März
.
.
kann
jedoch
parallel
laufenden
Untersuchungshaft
angeordnet
werden
üblichen
Voraussetzungen
vorliegen
;
Abschiebungshaft
erst
Ende
Untersuchungshaft
vollzogen
werden
kann
berechnet
Haftzeitraum
Haftanordnung
.
Beschluss
4
.
Dezember
AG
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
4
.
Dezember
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
wird
Beschluss
4
.
Zivilkammer
Landgerichts
16
.
April
aufgehoben
soweit
Nachteil
Betroffenen
entschieden
worden
ist
.
wird
festgestellt
Beschluss
Amtsgerichts
1
.
April
Betroffenen
auch
Zeitraum
5
.
Februar
Rechten
verletzt
hat
.
Gerichtskosten
werden
Instanzen
erhoben
.
zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung
notwendigen
Auslagen
Betroffenen
Instanzen
werden
Landkreis
auferlegt
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
Betroffene
wurde
Jahr
Androhung
Abschiebung
Bundesrepublik
ausgewiesen
.
24
.
September
13
.
Januar
befand
Untersuchungshaft
.
versuchten
ordnete
Amtsgericht
Antrag
beteiligten
Behörde
Beschluss
1
.
Oktober
Abschiebungshaft
Dauer
längstens
Monaten
Anschluss
Untersuchungshaft
Strafhaft
vollstreckt
werden
sollte
.
Hiergegen
legte
Betroffene
20
.
Januar
Beschwerde
unzulässig
verworfen
wurde
;
hilfsweise
hat
Aufhebung
Haft
beantragt
.
1
.
April
hat
Amtsgericht
Haftaufhebungsantrag
zurückgewiesen
.
Beschluss
gerichtete
Beschwerde
hat
Landgericht
Zurückweisung
Rechtsmittels
Übrigen
festgestellt
Inhaftierung
Zeitraum
20
.
Januar
4
.
Februar
rechtswidrig
war
.
Rechtsbeschwerde
will
Betroffene
feststellen
lassen
auch
4
.
Februar
Rechten
verletzt
worden
ist
.
II
.
Rechtsbeschwerde
hat
Erfolg
.
1
.
Auffassung
Vorinstanzen
durfte
Beginn
Sicherungshaft
Ende
laufenden
Untersuchungshaft
Zukunft
liegenden
ungewissen
Zeitpunkt
geknüpft
werden
.
Allerdings
hat
Senat
Anordnung
Abschiebungshaft
Monate
hier
Anschluss
bestehende
Untersuchungshaft
bislang
gebilligt
Beschlüsse
9
.
März
.
;
4
.
März
.
;
zustimmend
Ausländerrecht
10
.
Aufl
.
§
AufenthG
.
;
18
.
Aufl
.
.
.
Folgezeit
hat
jedoch
Prognose
Abschiebung
nächsten
Monate
möglich
erscheint
Überhaft
Erlass
Haftanordnung
mutmaßlichen
Beginn
Abschiebungshaft
abgestellt
Senat
12
.
Mai
.
15
;
vgl.
auch
Senat
Beschluss
25
.
März
NVwZ
.
18
;
ebenso
FamFG
3
.
Aufl
.
.
11
;
Winkelmann
Ausländerrecht
10
.
Aufl
.
§
AufenthG
.
.
Begriff
Überhaft
ist
Zusammenhang
zwar
gebräuchlich
irreführend
Strafprozessrecht
entlehnt
ist
dort
Existenz
weiteren
Haftbefehls
bereits
vollzogenen
Haft
kennzeichnet
.
Vorführung
Beschuldigten
Richter
findet
notierter
Überhaft
erst
insoweit
Vollstreckung
beginnt
Schmitt
Meyer-Goßner/Schmitt
57
.
Aufl
.
.
f.
§
.
12
;
KK/Graf
7
.
Aufl
.
§
.
.
.
unterscheidet
Freiheitsentziehungsverfahren
Vorschriften
§
§
.
FamFG
wesentlichen
Punkten
.
Haftbefehl
Vorrat
angeordnete
Sicherungshaft
sieht
gerade
Senat
Beschluss
9
.
Juni
juris
.
8)
.
Anhörung
Betroffenen
erfolgt
Anordnung
Haft
.
Zeitpunkt
muss
Haftrichter
abschließend
Voraussetzungen
befinden
.
Richtigerweise
kann
Haft
Sicherung
Abschiebung
nur
parallel
laufenden
Untersuchungshaft
angeordnet
werden
.
kann
praktischen
Bedürfnis
entsprechen
vgl.
Senat
Beschluss
4
.
März
.
vorzeitige
Ende
Strafhaft
etwa
Verbüßung
Ersatzfreiheitsstrafe
Zahlung
Geldstrafe
eintreten
vgl.
§
Abs.
Satz
;
Schmitt
Meyer-Goßner/Schmitt
57
.
Aufl
.
.
Untersuchungshaft
ohnehin
jederzeit
enden
kann
.
Abschiebungshaft
erst
Ende
Untersuchungshaft
vollzogen
wird
berechnet
Haftzeitraum
Haftanordnung
zutreffend
f.
;
ähnlich
OLG
f.
;
OLG
f.
;
OLG
f.
;
Ergebnis
auch
3
.
Aufl
.
.
.
Anordnung
Abschiebungshaft
parallel
laufenden
Untersuchungshaft
müssen
üblichen
formellen
materiellen
Voraussetzungen
vorliegen
.
Insbesondere
muss
Haft
kürzest
mögliche
Dauer
beschränkt
werden
§
Abs.
Satz
AufenthG
;
Behörde
darf
Untersuchungshaft
Vollstreckung
Freiheitsstrafe
untätig
bleiben
.
darf
feststehen
Abschiebung
Gründen
Ausländer
vertreten
hat
nächsten
Monate
durchgeführt
werden
kann
§
Abs.
Satz
AufenthG
;
vgl.
Senat
Beschluss
12
.
Mai
.
.
laufender
Untersuchungshaft
kann
Abschiebungshaft
nur
angeordnet
werden
Einvernehmen
Staatsanwaltschaft
vorliegt
§
Abs.
Satz
AufenthG
;
ist
erteilt
worden
kann
ausgegangen
werden
Haftbefehl
Abschiebung
entgegenstehen
Staatsanwaltschaft
ggf.
Aufhebung
beantragen
wird
§
Abs.
.
2
.
gemessen
erweist
Haft
rechtswidrig
.
Zwar
hat
Staatsanwaltschaft
Einvernehmen
erteilt
.
Haftbeginn
war
jedoch
künftiges
Ereignis
geknüpft
.
Fehler
hat
auch
ausgewirkt
Dreimonatsfrist
bereits
abgelaufen
war
Vollzug
Abschiebungshaft
begann
.
3
.
hat
Amtsgericht
Verletzung
§
FamFG
obliegende
Prognose
näher
Senat
Beschluss
22
Juli
.
vorgenommen
.
Haftanordnung
1
.
Oktober
enthält
Prognose
.
Entscheidung
Antrag
Haftaufhebung
1
.
April
beschränkt
Wiedergabe
Einschätzung
Ausländerbehörde
ursprüngliche
Zeitplan
werde
eingehalten
Beschleunigungsgebot
finde
Beachtung
.
späteren
tatsächlichen
Geschehensablauf
kann
zwar
mutmaßlichen
Inhalt
gebotenen
unterlassenen
Prognose
geschlossen
werden
Senat
Beschluss
20
.
Januar
.
.
Hier
ist
Abschiebung
aber
Haftzeit
erfolgt
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
Satz
§
Abs.
§
Art
.
Abs.
analog
.
Festsetzung
Beschwerdewerts
folgt
§
Abs.
GNotKG
.
Czub
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung