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1224 lines
11 KiB

BESCHLUSS
22
.
Oktober
Nachschlagewerk
:
Zwangsverwaltungsverfahren
ja
:
:
ja
§
Abs.
Abs.
;
ZwVwV
17
;
§
Rechtspfleger
Nebentätigkeit
Zwangsverwalter
erforderliche
Genehmigung
Bezirk
Amtsgerichts
tätig
ist
Zwangsverwalter
bestellen
lässt
Amt
ausübt
verwirkt
entspr.
Anwendung
§
Anspruch
Zwangsverwalter
zustehende
Vergütung
.
Beschluss
22
.
Oktober
AG
Esslingen
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
Oktober
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
19
.
Zivilkammer
Landgerichts
24
.
April
wird
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
Beteiligte
Rechtsbeschwerdeführer
Rechtspflegern
Vollstreckungsabteilung
Amtsgerichts
Esslingen
tätig
Zwangsverwaltungsverfahren
befasst
war
beantragte
Schreiben
Oberlandesgericht
14
.
Februar
Entlassung
Beamtenverhältnis
Wirkung
30
.
September
zugleich
Erteilung
allgemeinen
Genehmigung
Nebentätigkeiten
Zwangsverwalter
Ausscheiden
Dienst
.
Antrag
Erteilung
Nebentätigkeitsgenehmigung
wurde
beschieden
.
Antrag
Beteiligten
wurde
Kollegen
erlassenen
Beschluss
Amtsgerichts
Esslingen
8
.
April
verwaltung
Eingang
Beschlusses
bezeichneten
Grundbesitz
Beteiligten
angeordnet
Beteiligte
Zwangsverwalter
bestellt
.
Beschluss
Amtsgerichts
9
Juli
wurde
Beteiligte
sofortiger
Wirkung
Amt
Zwangsverwalter
entlassen
Beteiligte
neuen
Zwangsverwalter
bestellt
.
sofortige
Beschwerde
Entlassungsbeschluss
wurde
Beschluss
Landgerichts
12
.
September
veröffentlicht
Rpfleger
zurückgewiesen
.
Schreiben
7
November
hat
Beteiligte
beantragt
Tätigkeit
Vergütung
Auslagen
zzgl.
Umsatzsteuer
festzusetzen
.
Beteiligten
sind
Antrag
entgegengetreten
.
Amtsgericht
hat
Beschluss
27
.
September
Antrag
insgesamt
zurückgewiesen
.
sofortige
Beschwerde
Beteiligten
hat
Landgericht
Erstattung
Auslagen
festgesetzt
.
weitergehende
Beschwerde
hat
zurückgewiesen
.
Landgericht
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
verfolgt
Beteiligte
Antrag
Festsetzung
Vergütung
.
II
.
Beschwerdegericht
meint
Beteiligte
zwar
wirksam
Zwangsverwalter
bestellt
worden
Anspruch
Vergütung
jedoch
entsprechender
Anwendung
§
verwirkt
sei
.
Vorschrift
sei
anzuwenden
Zwangsvollstreckungsrechtspfleger
kollusiv
zusammengewirkt
hätten
.
Annahme
Kollusion
notwendigen
subjektiven
Komponenten
lägen
ebenfalls
Beteiligte
auch
bestellende
Rechtspfleger
gewusst
hätten
dienstliche
Angelegenheit
handelte
Abteilung
tätig
gewesen
seien
.
Auch
seien
nebentätigkeitsrechtlichen
Vorschriften
Beamten
bekannt
gewesen
.
Vergütungsanspruch
Verwalters
§
verwirkt
sei
Amt
Täuschung
erschlichen
habe
.
müsse
Fällen
gelten
Zwangsverwalter
Bestellung
kollusives
Zusammenwirken
Bestellung
Zwangsverwalters
zuständigen
erlangt
habe
.
Verletzung
Amtspflichten
Ausübung
Amtes
Zwangsverwalter
sei
zwar
behauptet
Verwirkung
Anspruchs
Vergütung
aber
auch
erforderlich
.
.
§
Abs.
Satz
Nr.
Abs.
Satz
statthafte
auch
Übrigen
zulässige
Rechtsbeschwerde
ist
unbegründet
.
1
.
Bestellung
Beteiligten
war
zwar
Beschwerdegericht
auch
ausgegangen
ist
§
Abs.
wirksam
richtiger
Handhabung
hätte
unterbleiben
müssen
Senat
.
ehemaligem
Zwangsverwalter
steht
Beteiligten
grundsätzlich
§
§
ZVG
gesetzliche
Anspruch
Vergütung
18
.
Anspruch
entfiel
auch
Entlassung
Amt
§
Abs.
Satz
selbst
wichtigem
Grund
erfolgte
vgl.
.
2
.
Rechtsbeschwerde
bleibt
jedoch
Erfolg
Anspruch
Beteiligten
entsprechender
Anwendung
§
verwirkt
ist
.
Maklerrecht
Bürgerlichen
enthaltene
Bestimmung
ist
Senat
Entscheidung
Beschwerdegerichts
ergangenen
Beschluss
23
.
September
Rz
.
Veröffentlichung
vorgesehen
bereits
ausgeführt
hat
auch
gesetzlichen
Vergütungsanspruch
Zwangsverwalters
analog
anzuwenden
.
Ausdruck
kommende
allgemeine
Rechtsgedanke
Entgeltanspruchs
verlustig
sein
soll
unwürdig
erwiesen
hat
ist
öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnisse
Zwangsverwalters
Senat
aaO
übertragen
.
Rechtsbeschwerde
greift
auch
.
Beteiligte
hat
Anspruch
Vergütung
verwirkt
Amtsgericht
Zwangsverwalter
bestellen
ließ
Amt
Bezirk
Amtsgerichts
ausübte
Vollstreckungsrechtspfleger
tätig
war
.
Richtig
ist
zwar
Einwand
Rechtsbeschwerde
Verletzung
dienstlicher
Pflichten
Verwirkung
Anspruchs
Vergütung
führt
.
Strafcharakters
§
muss
schwerwiegende
Treuepflichtverletzung
handeln
Dienstverpflichteten
Lohnes
unwürdig
erweist
.
19
.
Mai
;
Senat
.
23
.
September
.
.
ist
hier
jedoch
bejahen
.
kann
offen
bleiben
Anspruch
Zwangsverwalters
Vergütung
schon
dann
entspr.
§
verwirkt
ist
Beamter
ist
bekannte
dienstrechtliche
Vorschriften
missachtet
.
könnte
zweifelhaft
sein
beamtenrechtlichen
Vorschriften
Begrenzung
Nebentätigkeiten
vornehmlich
Schutz
Interessen
Dienstherrn
dienen
Beamtenrecht
Praxis
6
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Befreiung
Dritter
Verpflichtung
Bezahlung
genehmigter
Nebentätigkeit
entstandenen
gesetzlichen
Vergütungsanspruchs
hier
§
§
bezwecken
.
Verletzung
Vorschriften
Nebentätigkeiten
ist
zwar
Dienstvergehen
Beamten
jedoch
nur
Mitteln
Disziplinarrechts
vgl.
:
;
Verlust
Anspruchs
Vergütung
geleisteter
Tätigkeit
ahnden
sein
könnte
vgl.
Wirksamkeit
Anspruchs
Vergütung
genehmigten
privatrechtlichen
Tätigkeit
Beamten
:
.
7
.
Mai
;
;
SchlAnz
.
Entscheidung
Beschwerdegerichts
ist
jedoch
Sache
richtig
Rechtspfleger
Amtsgericht
Vollstreckungsrechtspfleger
tätig
ist
Zwangsverwalter
bestellen
lässt
Amt
Bezirk
Amtsgerichts
ausübt
zugleich
auch
Treuepflichten
Vollstreckungsgläubiger
Schuldner
erheblichem
Maße
verletzt
.
Bestellung
Beteiligten
Zwangsverwalter
wurde
dienstrechtliche
Vorschrift
missachtet
Beamten
Genehmigung
Nebentätigkeiten
versagen
sind
Angelegenheiten
ausgeübt
werden
auch
Behörde
tätig
wird
werden
kann
hier
:
Abs.
Satz
Nr.
LBG
;
ebenso
Bund
:
Abs.
Satz
Nr.
.
Vorschrift
soll
verhindern
Nebentätigkeit
anderen
Bediensteten
Behörde
Konflikt
Erfüllung
Dienstpflichten
kollegialer
Rücksichtnahme
führen
Öffentlichkeit
Anschein
erweckt
werden
kann
Vermengung
dienstlicher
privater
Interessen
leide
Unparteilichkeit
Unbefangenheit
Beamten
anderer
Bediensteter
Dienststelle
.
Gesetz
will
so
erster
Linie
denkbaren
Konflikten
kollegialer
Rücksichtnahme
unparteiischer
unbefangener
Amtswahrnehmung
vorbeugen
Angehörige
Dienststelle
ausgesetzt
sehen
könnten
insbesondere
Zulassung
Nebentätigkeit
Ergebnissen
Nebentätigkeit
befasst
wären
Justiz
.
Gesetz
zwingende
Versagung
Nebentätigkeit
Zusammentreffen
Behördenzuständigkeit
Nebentätigkeit
sichert
Fällen
Bestellung
Vollstreckungsgericht
tätigen
Rechtspflegers
Zwangsverwalter
geht
unparteiische
unbefangene
Bestellung
Beaufsichtigung
Geschäftsführung
Zwangsverwalters
Vollstreckungsgericht
§
§
Abs.
Abs.
.
Objektivität
Unbefangenheit
Vollstreckungsgericht
handelnden
Rechtspfleger
Zwangsverwalter
sind
Interesse
Schuldners
unerlässlich
Zwangsverwalter
§
Abs.
ZwVwV
Weisungen
Verfahrensbeteiligten
abhängig
Wahrnehmung
Aufgaben
nur
Vorgaben
Vollstreckungsgerichts
unterworfen
ist
vgl.
Senat
.
14
.
April
.
Vorschrift
Versagung
Nebentätigkeit
Vollstreckungsgericht
beschäftigten
Bediensteten
sichert
auch
Interessen
Vollstreckungsgläubigers
Schuldners
funktionierenden
Aufsicht
Vollstreckungsgericht
Fälle
befassten
Rechtspfleger
schon
§
Satz
.
V.m
.
§
Ausübung
Amts
ausgeschlossen
sind
.
Lassen
Bedienstete
Vollstreckungsgerichts
bewusster
Missachtung
Versagung
Nebentätigkeit
anordnenden
Gesetzes
dennoch
Zwangsverwalter
bestellen
üben
Amt
Bezirk
Vollstreckungsgerichts
so
verletzen
Treupflicht
auch
beachtenden
Interesse
Verfahren
Beteiligten
objektive
unparteiische
Bestellung
Kontrolle
Amtsführung
Zwangsverwalter
.
derartige
Treupflichtverletzung
Vollstreckungsgläubiger
Schuldner
wiegt
so
schwer
Zwangsverwalter
handelnder
Rechtspfleger
Vollstreckungsgerichts
Anspruch
Vergütung
verwirkt
.
Anspruch
Vergütung
kann
Ansicht
Rechtsbeschwerde
auch
dann
verwirkt
sein
Zwangsverwalter
Pflichtverletzung
Bezug
verwaltete
Vermögen
Last
fällt
.
Verwirkung
Anspruchs
Vergütung
analog
§
setzt
zwar
schwere
Verletzung
Treuepflichten
Beteiligten
jedoch
Schädigung
Vermögens
voraus
vgl.
f.
;
Senat
.
23
.
Sept.
Rz
.
Veröffentlichung
bestimmt
.
Ansicht
Rechtsbeschwerde
ist
Verwirkung
Vergütung
auch
Bedeutung
Rechtsbeschwerdeführer
Bestellung
Zwangsverwalter
Täuschung
unrichtigen
Angaben
Qualifikation
erschlichen
hat
;
Senat
.
23
.
Sept.
Rz
.
.
.
Anspruch
Zwangsverwalters
Vergütung
ist
Fälle
Täuschung
Bestellung
auch
dann
verwirkt
Bediensteter
-9-
ckungsgerichts
Missachtung
Nebentätigkeit
Zwangsverwalter
ausschließenden
dienstrechtlichen
Vorschriften
mithilfe
Kooperation
bereiten
Kollegen
Zwangsverwalter
bestellen
lässt
.
Rechtsbeschwerde
erhobenen
Einwände
Beschwerdegericht
hätte
Gunsten
Umstände
berücksichtigen
müssen
Beteiligte
etwa
Monaten
Bestellung
Grund
Resturlaubs
mehr
Vollstreckungsgericht
tätig
war
weiteren
Monaten
Dienst
ausschied
auch
Kollege
ausgegangen
seien
Antrag
Erteilung
Genehmigung
Nebentätigkeit
entsprochen
aber
Nebentätigkeit
anderen
Fällen
auch
Dienstherren
stillschweigend
geduldet
werde
sind
allesamt
unerheblich
.
hier
ist
Beteiligten
Disziplinarverfahren
möglicherweise
entlastenden
Umstände
entscheiden
ergeben
könnten
Dienstherr
Genehmigungsantrag
alsbald
reagiert
Beteiligten
Hinweis
einschlägige
Rechtsprechung
klar
unmissverständlich
mitgeteilt
hat
beantragte
Genehmigung
versagt
werden
muss
.
Verwirkung
Anspruchs
Vergütung
ist
vielmehr
entscheidend
Beteiligte
Treupflicht
Verfahrensbeteiligten
vorsätzlich
gar
arglistig
mindestens
aber
grob
leichtfertigen
Weise
verletzt
hat
131
;
Senat
.
23
.
September
Rz
.
.
Treupflichtverletzung
ist
Verlust
Anspruchs
Vergütung
unverhältnismäßig
Zwangsverwalter
Verfolgung
wirtschaftlichen
Vorteile
grob
rücksichtslos
Interessen
anderen
Verfahrensbeteiligten
weggesetzt
hat
;
Senat
.
23
.
September
Rz
.
.
So
ist
hier
.
angegriffenen
Feststellungen
Beschwerdegerichts
waren
Beteiligten
beamtenrechtlichen
Vorschriften
genehmigungsbedürftige
Nebentätigkeiten
bekannt
war
bewusst
dienstliche
Angelegenheit
handelte
Zwangsverwalter
bestellende
Kollege
Abteilung
Vollstreckungsgerichts
tätig
waren
.
Beteiligte
hat
bewusster
Missachtung
Tatsache
Ausübung
Amts
Zwangsverwalters
erforderliche
Nebentätigkeitsgenehmigung
erteilt
worden
war
Hintanstellung
Interessen
anderen
Verfahrensbeteiligten
gefährdenden
bekannten
Umstände
Kollege
Vollstreckungsgericht
Überwachung
Tätigkeit
zuständig
war
Vertretungsfall
sogar
selbst
Aufgaben
Berührung
gekommen
wäre
Zwangsverwalter
bestellen
lassen
Amt
ausgeübt
.
hat
Bestreben
rechtzeitig
Einkünfte
auch
Zeit
Entlassung
Beamtenverhältnis
verschaffen
nur
Pflichten
Dienstherrn
verletzt
zugleich
Interesse
Vollstreckungsgläubigers
Schuldners
objektiven
unparteiischen
kollegialer
Rücksichtnahme
unbeeinflussten
Bestellung
Beaufsichtigung
Bezirk
Vollstreckungsgerichts
tätigen
Zwangsverwalter
hinweggesetzt
.
IV
.
Rechtsbeschwerdeverfahren
Höhe
Zwangsverwaltervergütung
ist
Kostenentscheidung
regelmäßig
veranlasst
kontradiktorisch
ausgestaltet
ist
.
§
§
Abs.
Abs.
Satz
gestützte
Kostenentscheidung
Beschwerdegerichts
ist
aufzuheben
vgl.
Senat
.
23
.
September
Rz
.
m.w
.
.
Gegenstandswert
bestimmt
gemäß
§
Abs.
Satz
Beteiligten
zuerkannten
Vergütung
.
Czub
Vorinstanzen
:
AG
Esslingen
Entscheidung
Entscheidung