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86 lines
662 B

BESCHLUSS
27
.
Mai
Zwangsversteigerungsverfahren
V.
Zivilsenat
hat
27
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Erinnerung
Schuldnerin
Kostenansatz
Kostenrechung
Bundesgerichtshofs
8
.
Mai
Kassenzeichen
:
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Rechtsbeschwerde
bezeichnete
Rechtsbehelf
ist
Erinnerung
Kostenansatz
§
Abs.
Satz
zulässig
bleibt
aber
Sache
erfolglos
Kosten
richtig
berechnet
worden
sind
.
Nr.
Kostenverzeichnisses
fällt
Senat
zurückgewiesene
Rechtsbeschwerde
.
29
.
April
Gebühr
.
ist
Gegenstandswert
angesetzte
Betrag
.
Schmidt-Räntsch
Czub
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung