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108 lines
950 B

Abschrift
BESCHLUSS
27
November
Zurückschiebungshaftsache
Beteiligte
:
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
27
November
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Richterinnen
Dr.
Weinland
beschlossen
:
Vollziehung
Beschluss
Amtsgerichts
Lindau
11
November
Betroffenen
verlängerten
Beschluss
Landgerichts
4
.
Zivilkammer
19
November
aufrecht
erhaltenen
Sicherungshaft
wird
einstweilen
ausgesetzt
.
Gründe
:
Aussetzungsantrag
ist
entsprechender
Anwendung
Abs.
FamFG
zulässig
vgl.
Senat
Beschluss
14
.
Oktober
InfAuslR
.
8)
.
ist
auch
begründet
gebotenen
summarischen
Prüfung
auszugehen
ist
Rechtsbeschwerde
unabhängig
Unterbringung
Betroffenen
Justizvollzugsanstalt
genommen
allenfalls
dann
Aussetzung
Haftvollzugs
führen
könnte
Behörde
Gericht
eingeräumte
Gelegenheit
anderweitigen
Unterbringung
Betroffenen
genutzt
hätte
Erfolg
haben
könnte
.
Schmidt-Räntsch
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Lindau
Entscheidung
18.09.2013
Entscheidung