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105 lines
922 B

BESCHLUSS
23
.
Oktober
Wohnungseigentumsverfahren
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
23
.
Oktober
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterinnen
Dr.
Weinland
Richter
Dr.
beschlossen
:
Antrag
Beklagten
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Beiordnung
Notanwalts
wird
zurückgewiesen
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
Aussicht
Erfolg
bietet
§
§
.
Rechtsbeschwerde
Beschluss
Zivilkammer
Landgerichts
6
.
August
Fassung
Berichtigungsbeschlusses
20
.
August
wäre
zwar
statthaft
§
Abs.
Satz
Vorliegen
besonderen
Zulässigkeitsvoraussetzungen
§
Abs.
aber
unzulässig
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
.
Entscheidung
Rechtsbeschwerdegerichts
ist
auch
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
erforderlich
.
Urteil
Amtsgerichts
15
November
gerichtete
Berufung
Beklagten
ist
Landgericht
Recht
unzulässig
verworfen
worden
Abs.
Satz
.
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Berlin-Neukölln
Entscheidung
Entscheidung