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9.7 KiB

BESCHLUSS
2
Juli
Zwangsverwaltungsverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
ZwVwV
Abs.
§
Abs.
Honorare
Zwangsverwalter
beauftragten
Rechtsanwalts
müssen
Vergütungsfestsetzungsverfahren
Auslagen
Sinne
§
Abs.
Satz
ZwVwV
abgerechnet
werden
.
kann
Verwalter
Auslagenpauschale
Satz
beanspruchen
.
Beschluss
2
Juli
AG
V.
Zivilsenat
hat
2
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Zwangsverwalters
wird
Beschluss
3
.
Zivilkammer
Landgerichts
12
.
August
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Entscheidung
auch
Kosten
Beschwerdegericht
zurückverwiesen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
Anfang
wurde
Zwangsverwaltung
Eingang
Beschlusses
bezeichneten
vermieteten
Altenpflegeeinrichtung
bebauten
Grundbesitzes
angeordnet
.
Zwangsverwalter
Rechtsanwalt
ging
Mietrückständen
gerichtlich
Mieter
bereitete
Abschluss
Vertrages
neuen
Mieter
.
nahm
Hilfe
Sozietät
verbundenen
Rechtsanwalts
Anspruch
.
Mai
gestattete
Amtsgericht
Begleichung
verursachten
Anwaltskosten
112.243,92
Masse
entnehmen
.
Aufhebung
Zwangsverwaltung
Anfang
rechnete
Zwangsverwalter
Vergütung
Auslagenpauschale
jährlich
Anwaltskosten
erwähnen
.
Festsetzung
Vergütung
Jahre
erhob
Gläubigerin
sofortige
Beschwerde
machte
geltend
Masse
entnommenen
Anwaltshonorare
seien
überhöht
.
Beschwerde
wurde
Begründung
zurückgewiesen
Kosten
anfechtbaren
Festsetzung
fehle
.
hat
Zwangsverwalter
beantragt
Auslagen
bereits
Masse
entnommene
Rechtsanwaltskosten
Jahren
Höhe
insgesamt
Versicherungskosten
besonderen
Haftungsrisikos
Jahr
Höhe
ergänzend
festzusetzen
.
Amtsgericht
hat
Antrag
entsprochen
.
sofortige
Beschwerde
Gläubigerin
ist
nachträgliche
Festsetzung
Auslagen
abgelehnt
worden
.
Beschwerdegericht
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
Zurückweisung
Gläubigerin
beantragt
erstrebt
Zwangsverwalter
Wiederherstellung
erstinstanzlichen
Entscheidung
.
II
.
Beschwerdegericht
meint
Anwaltshonorare
seien
besondere
Kosten
Sinne
§
Abs.
ZwVwV
Zwangsverwalter
zwar
wählen
könne
Inanspruchnahme
Vorschrift
vorgesehenen
Pauschalierung
Wege
Einzelnachweises
geltend
mache
.
Habe
indes
hier
Wahl
getroffen
sei
Wechsel
anderen
Abrechnungsmethode
jeweiligen
Abrechnungszeitraum
ausgeschlossen
.
nachträglichen
Festsetzung
stehe
ferner
Entscheidungen
Vollstreckungsgerichts
Festsetzung
Auslagenpauschale
Rechtskraft
erwachsen
seien
.
erneute
Befassung
Frage
scheide
mithin
.
gelte
auch
nachträglich
beantragte
Festsetzung
Versicherungskosten
.
.
Ausführungen
halten
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
gemäß
§
Abs.
Satz
Nr.
statthafte
§
auch
Übrigen
zulässige
Rechtsbeschwerde
ist
begründet
.
1
.
Ausgangspunkt
zutreffend
nimmt
Beschwerdegericht
Kosten
Zwangsverwalter
beauftragten
Rechtsanwalts
Rahmen
Vergütungsfestsetzung
entscheiden
ist
.
ist
allerdings
unumstritten
.
Teil
Schrifttums
sieht
Kosten
Ausgaben
Verwaltung
Sinne
§
Abs.
Zwangsverwalter
unmittelbar
Masse
entnehmen
könne
Berechtigung
Rahmen
Schlussrechnung
gerichtlich
geprüft
werde
so
/Wutzke/Förster/Hintzen
Zwangsverwaltung
4
.
Aufl
.
§
ZwVwV
.
26
;
Praxis
Zwangsverwaltung
4
.
Aufl
.
Rdn
.
;
219
;
.
anderer
Ansicht
erfolgt
Prüfung
Ansatzes
Kosten
externen
Anwalts
Vergütungsfestsetzungsverfahren
.
seien
Anwendung
§
Abs.
ZwVwV
besondere
Auslagen
Verwalters
festzusetzen
Beauftragung
Anwalts
erforderlich
gewesen
sei
.
Andernfalls
könne
Verwaltervergütung
Unrecht
Masse
entnommenen
Betrag
gekürzt
werden
so
Dassler/
13
.
Aufl
.
Rdn
.
26
;
Stöber
19
.
Aufl
.
§
Rdn
.
6.4
;
.
zuletzt
genannte
Auffassung
verdient
Vorzug
.
Zwar
lassen
anders
Berufungsgericht
offenbar
meint
Abs.
Satz
ZwVwV
beispielhaft
aufgeführten
Kosten
Schluss
Honorare
Rechtsanwälten
Steuerberatern
Zwangsverwalter
beauftragten
Selbständigen
besonderer
Qualifikation
Auslagen
Sinne
Vorschrift
sind
.
Vergütungen
lassen
insbesondere
Vorschrift
erwähnten
Kosten
Einstellung
Hilfskräften
fassen
.
sind
nur
Hilfskräfte
gemeint
Verwalter
unselbständigen
Tätigkeiten
Verantwortung
heranzieht
vgl.
§
Abs.
Satz
ZwVwV
.
Notwendigkeit
Rechtsanwaltshonorare
Auslagen
behandeln
folgt
aber
Vollstreckungsgericht
Ansatz
zutreffend
erkannt
hat
Regelung
§
Abs.
kann
Rechtsanwalt
zugelassener
Zwangsverwalter
Tätigkeiten
Anwalt
zugelassener
Verwalter
Rechtsanwalt
übertragen
hätte
Maßgabe
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
abrechnen
.
Verwendung
Begriffs
"
abrechnen
"
systematische
Stellung
Regelung
Vorschriften
Zwangsverwaltervergütung
machen
deutlich
Honorar
Festsetzung
gemäß
§
ZwVwV
bedarf
.
soll
sichergestellt
werden
Voraussetzungen
zusätzlichen
Vergütung
§
Abs.
ZwVwV
Vollstreckungsgericht
geprüft
werden
vgl.
Stöber
aaO
§
Anm
.
6.4
;
siehe
auch
.
5
November
f.
.
25
.
August
§
§
Abs.
ZwVwV
.
.
wäre
Maße
gewährleistet
Entnahme
Masse
Rechnungslegung
Zwangsverwalters
§
Satz
lediglich
rechnerische
sachliche
Richtigkeit
überprüft
Gläubiger
verwiesen
würde
Einwendungen
Prozessweg
Verwalter
verfolgen
Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen
aaO
§
ZwVwV
.
2
;
Stöber
aaO
§
Rdn
.
;
aaO
Rdn
.
.
Überprüfung
ist
gleicher
Weise
erforderlich
Verwalter
zwar
Sondervergütung
§
Abs.
ZwVwV
beansprucht
Beauftragung
Rechtsanwalts
Kosten
ausgelöst
hat
.
Auch
Fall
muss
Masse
geschützt
werden
Bezug
Tätigkeiten
erfolgt
bereits
Vergütung
Zwangsverwalters
Sinne
§
Abs.
ZwVwV
abgegolten
sind
.
Prüfung
Vergütungsfestsetzungsverfahren
erleichtert
Rückführung
Unrecht
Masse
entnommener
Beträge
.
War
Beauftragung
externen
Fachmanns
erforderlich
Abrechnung
überhöht
kann
entnommene
Betrag
Vergütung
Zwangsverwalters
abgezogen
werden
.
Überprüfung
Honorare
externer
Rechtsanwälte
Vergütungsfestsetzungsverfahren
entspricht
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Vergütung
Insolvenzverwalters
.
§
Abs.
Satz
InsVV
ausdrücklich
gestattet
wird
Erledigung
besonderer
Aufgaben
Rahmen
Verwaltung
Masse
Werkverträge
abzuschließen
angemessene
Vergütung
Masse
zahlen
wird
Erforderlichkeit
Zahlungen
Vergütungsfestsetzungsverfahren
überprüft
.
Insolvenzverwalter
muss
Rahmen
Vergütungsfestsetzungsantrags
aufführen
Fachleute
Entgelt
Masse
entnommen
hat
Insolvenzgericht
ist
berechtigt
verpflichtet
überprüfen
Beauftragung
gerechtfertigt
war
.
Kommt
Ergebnis
Einschaltung
erforderlich
war
kann
festzusetzende
Vergütung
Unrecht
Masse
entnommenen
Betrag
kürzen
.
11
November
.
Auffassung
Beschwerdegerichts
steht
träglichen
Festsetzung
Rechtsanwaltskosten
Zwangsverwalter
früheren
Festsetzungsanträgen
Geltendmachung
Auslagenpauschale
§
Abs.
Satz
ZwVwV
entschieden
hat
.
Richtig
ist
zwar
Zwangsverwalter
wählen
muss
erstattungsfähigen
Auslagen
Wege
Einzelnachweises
§
Abs.
Satz
ZwVwV
Pauschale
§
Abs.
Satz
ZwVwV
geltend
macht
;
Kombination
Abrechnungsarten
ist
Schrifttum
vertretenen
Auffassung
Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen
aaO
§
ZwVwV
Rdn
.
.
;
18
unzulässig
.
Beauftragung
Rechtsanwalts
entstandenen
Kosten
sind
indessen
Pauschale
abgegolten
.
werden
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
Abs.
Satz
ZwVwV
zwar
Auslagen
behandelt
können
aber
Auslagenpauschale
geltend
gemacht
werden
so
zutreffend
aaO
Rdn
.
.
Auch
insoweit
kann
nämlich
Unterschied
machen
Tätigkeit
Rechtsanwalt
zugelassener
Verwalter
Rechtsanwalt
übertragen
hätte
Verwalter
Eigenschaft
Anwalt
beauftragten
Dritten
erbracht
wird
.
Führt
Verwalter
Tätigkeit
selbst
kann
§
Abs.
ZwVwV
zustehenden
Honorar
gesonderte
Vergütung
handelt
entstandenen
Auslagen
§
Abs.
Satz
ZwVwV
Inanspruchnahme
Pauschale
abrechnen
.
muss
gleicher
Weise
möglich
sein
Dritten
Anwaltstätigkeit
beauftragt
.
Handelte
Kosten
beauftragten
aber
Auslagen
Sinne
§
Abs.
Satz
ZwVwV
wäre
Verwalter
Begrenzung
Pauschale
Betrag
monatlich
faktisch
immer
Einzelabrechnung
Auslagen
gezwungen
.
führte
nur
sachlich
gerechtfertigten
Nachteil
§
Abs.
ZwVwV
verfahrenden
Anwalt
liefe
auch
Zweck
Pauschale
zuwider
vereinfachte
Abrechnung
Auslagen
ermöglichen
.
nachträglichen
Festsetzung
Rechtsanwaltskosten
steht
auch
Vergütung
Zwangsverwalters
Ansatz
Auslagenpauschale
rechtskräftig
festgesetzt
worden
ist
.
§
Abs.
entsprechend
gilt
Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen
aaO
§
ZwVwV
.
erwächst
zwar
Rechtskraft
Sinne
§
.
materielle
Rechtskraft
erfasst
aber
Gesamtbetrag
nur
einzelnen
zugesprochenen
aberkannten
Posten
vgl.
MünchKomm-ZPO/Giebel
3
.
Aufl
.
§
Rdn
.
f.
;
Zöller/Herget
27
.
Aufl
.
§
Rdn
.
21
"
Rechtskraft
"
/Wutzke/Förster/Hintzen
aaO
§
ZwVwV
.
.
Nachfestsetzung
zugänglich
sind
Positionen
selbständigen
kostenrechtlichen
Streitgegenstand
bilden
noch
entschieden
worden
ist
vgl.
Senat
.
16
.
Januar
etwa
vorangegangenen
Antrag
versehentlich
enthalten
waren
vgl.
Rpfleger
.
So
liegt
hier
.
Rechtsanwaltskosten
Gegenstand
früheren
Vergütungsanträge
waren
Auslagenpauschale
dargelegt
abgegolten
werden
gibt
bislang
gerichtliche
Entscheidung
Kosten
aberkannt
worden
sind
.
-9-
2
.
Rechtsfehlerhaft
ist
schließlich
Annahme
Beschwerdegerichts
rechtskräftige
Festsetzung
Vergütung
Auslagenpauschale
stehe
beantragten
Festsetzung
Kosten
Höherversicherung
§
Abs.
Satz
ZwVwV
.
Kosten
Höherversicherung
stets
Auslagenpauschale
geltend
gemacht
werden
können
4
.
Aufl
.
§
Rdn
.
14
;
Engels
aaO
Rdn
.
;
Stöber
aaO
Rdn
.
9
;
aaO
Rdn
.
waren
Gegenstand
bisherigen
Festsetzungen
werden
somit
Rechtskraft
erfasst
.
IV
.
angefochtene
Beschluss
ist
aufzuheben
Sache
erneuten
Entscheidung
Beschwerdegericht
zurückzuverweisen
§
Abs.
Satz
.
sachlichen
Voraussetzungen
Höherversicherung
geltend
gemachten
Kosten
wird
Beschwerdegericht
nunmehr
Erstattungsfähigkeit
Anwaltshonorare
vgl.
§
Abs.
ZwVwV
Abs.
.
.
11
November
IX
Einwendungen
Gläubigerin
Angemessenheit
prüfen
haben
.
Vorsorglich
weist
Senat
Zwangsverwalter
freistand
Tätigkeiten
Sinne
Abs.
ZwVwV
besondere
Vergütung
selbst
hätte
übernehmen
können
stehende
Personen
insbesondere
Sozius
übertragen
vgl.
.
11
November
ZB
aaO
S.
;
.
5
Juli
ZB
§
Abs.
Satz
§
InsVV
.
Schmidt-Räntsch
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung