You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

273 lines
2.3 KiB

BESCHLUSS
26
.
Oktober
Rechtsstreit
ECLI
:
:
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
26
.
Oktober
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richterinnen
Prof.
Dr.
Weinland
Richter
Dr.
Richterin
beschlossen
:
Antrag
Kläger
Beiordnung
Notanwalts
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Urteil
21
.
August
hatte
Landgericht
Berufung
Kläger
Klage
abweisende
Urteil
Amtsgerichts
zurückgewiesen
.
Restitutionsklage
Kläger
hat
Landgericht
Urteil
25
.
Januar
unzulässig
verworfen
.
Oberlandesgericht
hat
Berufung
sofortige
Beschwerde
Kläger
unzulässig
verworfen
Rechtsmittel
statthaft
seien
.
Beschluss
Oberlandesgerichts
ist
Klägern
30
.
August
zugegangen
.
29
.
September
haben
Vorlage
zahlreicher
Absagen
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwälten
beantragt
Notanwalt
Einlegung
Rechtsmittels
Bundesgerichtshof
Entscheidung
Oberlandesgerichts
beizuordnen
.
II
.
Antrag
Kläger
Beiordnung
Notanwalts
ist
entsprechen
beabsichtigten
Rechtsmittel
Entscheidung
Oberlandesgerichts
aussichtslos
sind
Abs.
.
1
.
Rechtsbeschwerde
sofortige
Beschwerde
Kläger
verwerfenden
Beschluss
Oberlandesgerichts
wäre
statthaft
Gesetzes
eröffnet
ist
§
Abs.
Nr.
auch
Oberlandesgericht
zugelassen
wurde
§
Abs.
Nr.
.
2
.
Rechtsbeschwerde
Berufung
Kläger
verwerfenden
Beschluss
Oberlandesgerichts
wäre
zwar
statthaft
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
Nr.
hätte
aber
Aussicht
Erfolg
Voraussetzungen
§
Abs.
vorliegen
.
Oberlandesgericht
hat
Berufung
Kläger
Restitutionsklage
abweisende
Urteil
Landgerichts
25
.
Januar
rechtsfehlerfrei
unzulässig
verworfen
.
Wiederaufnahmeverfahren
abschließende
Urteil
unterliegt
gemäß
§
Rechtsmitteln
Urteil
Aufhebung
Restitutionsklage
festgestellt
werden
soll
Beschluss
3
.
April
XI
juris
.
.
Demgemäß
ist
Wiederaufnahme
Berufungsverfahrens
betreffendes
Urteil
Rechtsmittelzug
erstinstanzliches
Urteil
Urteil
Berufungsgerichts
anzusehen
Senat
Beschluss
2
.
April
.
Restitutionsklage
angefochtene
Urteil
21
.
August
Landgericht
Berufungsgericht
erlassen
wurde
ist
Restitutionsklage
unzulässig
abweisende
Urteil
Landgerichts
somit
ebenfalls
Berufungsurteil
behandeln
.
Möglichkeit
Berufung
Berufungsurteil
sieht
Gesetz
aber
.
ist
Klägern
Oberlandesgericht
erhobene
Berufung
Wiederaufnahmeverfahren
ergangene
Urteil
Landgerichts
unstatthaft
.
Schmidt-Räntsch
Göbel
Weinland
Vorinstanzen
:
Entscheidung
25.01.2017
Entscheidung
23.08.2017