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102 lines
976 B

BESCHLUSS
3
.
Juni
Kartellverwaltungssache
Kartellsenat
Bundesgerichtshofs
hat
3
.
Juni
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Betroffene
hat
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
zweckentsprechenden
Erledigung
Angelegenheit
notwendigen
Auslagen
Bundeskartellamts
tragen
.
Beteiligte
Beigeladenen
tragen
Rechtsbeschwerdeverfahren
entstandenen
Auslagen
selbst
.
Wert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Betroffene
trägt
§
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
.
Rücknahme
Rechtsbeschwerde
hat
Rolle
Unterlegenen
begeben
.
entspricht
Billigkeit
Erstattung
außergerichtlichen
Auslagen
Beschwerdegegners
anzuordnen
vgl.
Beschluss
7
November
KVR
Kostenverteilung
Rechtsbeschwerderücknahme
.
Erstattung
eventueller
Auslagen
Beteiligten
Beigeladenen
Rechtsbeschwerdeverfahren
ist
geboten
.
Übereinstimmung
Beschwerdegericht
wird
Wert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
festgesetzt
.
Meier-Beck
Vorinstanz
:
OLG
Entscheidung
VI-2