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804 lines
5.8 KiB

BESCHLUSS
2/18
1
.
März
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
;
Verstirbt
Rechtsstreit
selbst
vertretender
Rechtsanwalt
tritt
Unterbrechung
Verfahrens
auch
dann
allgemeiner
Vertreter
bestellt
war
Vertretungsbefugnis
Tod
Rechtsanwalts
endet
.
Beschluss
1
.
März
IX
2/18
ECLI
:
:
BGH:2018:010318BIXZR2.18.0
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
Grupp
Richterin
1
.
März
beschlossen
:
Verfahren
ist
Todes
Klägers
unterbrochen
§
Abs.
.
Gründe
:
klagende
Rechtsanwalt
nimmt
Beklagten
Zahlung
Anwaltsvergütung
Anspruch
.
Wege
Widerklage
verlangen
Beklagten
Kläger
Schadensersatz
vermeintlichen
anwaltlichen
Fehlberatung
.
Berufungsgericht
hat
Urteil
29
.
Juni
Kläger
5
Juli
zugestellt
worden
ist
Klage
teilweise
stattgegeben
Widerklage
abgewiesen
.
Rechtsanwaltskammer
hat
Bescheid
22
.
Mai
Assessor
Zeitraum
1
.
Juni
31
Juli
Vertreter
Kläger
Geschäften
Rechtsanwalt
bestellt
.
Kläger
ist
11
Juli
verstorben
;
Erben
sind
bekannt
.
Bescheid
18
Juli
hat
Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwalt
Zeit
18
.
Oktober
Abwickler
Kanzlei
Klägers
ernannt
.
Anordnung
ist
Bescheid
16
.
Oktober
31
.
März
verlängert
worden
.
Senat
hat
Beklagten
Beschluss
14
.
Dezember
Prozesskostenhilfe
Durchführung
Nichtzulassungsbeschwerde
gewährt
Widerklagebegehren
abgewiesen
worden
ist
.
Beklagten
Senatsbeschluss
22
.
Dezember
zugestellt
worden
ist
haben
3
.
Januar
verbunden
Antrag
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Nichtzulassungsbeschwerde
eingelegt
.
II
.
Rechtsstreit
ist
Tod
Klägers
11
Juli
unterbrochen
worden
Zeitpunkt
Prozessbevollmächtigten
vertreten
war
§
Abs.
§
Abs.
.
Sachlage
kann
Wiedereinsetzungsgesuch
Beklagten
entschieden
werden
.
1
.
Falle
Todes
Partei
tritt
gemäß
§
Abs.
Unterbrechung
Verfahrens
Aufnahme
Rechtsnachfolger
.
gilt
§
Abs.
Vertretung
Prozessbevollmächtigten
stattfand
.
2
.
Streitfall
ist
Kläger
verstorben
.
Unterbrechung
Verfahrens
ist
eingetreten
Vertretung
Prozessbevollmächtigten
fehlt
.
Kläger
durfte
zugelassener
Rechtsanwalt
Rechtsstreit
Beklagten
selbst
vertreten
§
Abs.
.
Verstirbt
klagender
Rechtsanwalt
selbst
vertreten
hat
wird
Verfahren
Regel
§
Abs.
grundsätzlich
unterbrochen
.
Bestimmung
§
Abs.
Vertretung
Prozessbevollmächtigten
Tod
Partei
nur
Antrag
Aussetzung
führt
beruht
Erwägung
Prozessvollmacht
§
Tod
Mandanten
gilt
.
Personenverschiedenheit
Mandant
Prozessbevollmächtigtem
ist
§
Abs.
Fall
Versterbens
selbst
vertretenden
Rechtsanwalts
einschlägig
.
Vielmehr
gewinnt
Regelung
§
Abs.
Vorrang
Tod
Prozessbevollmächtigten
Verfahren
unterbricht
29
.
März
ZB
;
;
KG
143
;
Zöller/Greger
32
.
Aufl
.
.
;
5
.
Aufl
.
.
8
;
Stein/Jonas/Roth
23
.
Aufl
.
.
3
;
Wieczorek/Schütze/Gerken
4
.
Aufl
.
.
3
;
14
.
Aufl
.
.
2
;
Thomas/Putzo/Hüßtege
38
.
Aufl
.
.
3
;
Prütting/Gehrlein/Anders
9
.
Aufl
.
.
.
Ausnahmsweise
kommt
Tode
selbst
vertretenden
Rechtsanwalts
gemäß
§
Abs.
Unterbrechung
Verfahrens
Rechtsanwalt
andere
Person
weiterhin
wirksam
vertreten
wird
vgl.
Urteil
29
.
Januar
ZR
.
ist
etwa
Versterben
Mitglieds
Rechtsanwaltssozietät
anzunehmen
verfahrensmäßigen
Belange
weiteren
vertretungsberechtigten
Sozien
wahrgenommen
werden
.
Gleiches
wurde
Vergangenheit
angenommen
Anwalt
noch
Lebzeiten
allgemeiner
Vertreter
Streitfall
bestellt
worden
war
gemäß
§
Abs.
vollen
anwaltlichen
Befugnisse
Rechtsanwalts
zustehen
vertritt
.
Hier
sollte
Verfahrensunterbrechung
stattfinden
Vertreter
auch
noch
Tod
Anwalts
Löschung
Liste
Rechtsanwälte
gemäß
§
aF
Vertretung
berechtigt
war
Urteil
27
.
Juni
;
10
November
ZR
;
29
.
März
aaO
;
KG
aaO
S.
.
Verbreitet
wird
auch
Wegfall
§
angenommen
Unterbrechung
Verfahrens
erfolgt
allgemeiner
Vertreter
bestellt
ist
Zöller/Althammer
aaO
.
;
Zöller/Greger
aaO
.
;
Thomas/Putzo/Hüßtege
aaO
;
aaO
.
.
.
Auffassung
kann
beigetreten
werden
Streichung
§
Befugnisse
allgemeinen
Vertreters
Tod
vertretenen
Anwalts
erlöschen
§
Abs.
eingreift
.
Tatsächlich
endet
allgemeine
Vertreterstellung
Anwendung
Ablauf
etwaigen
Bestellungszeitraums
Widerruf
Bestellung
Tod
Verlust
Postulationsbefugnis
vertretenen
Anwalts
Prütting
4
.
Aufl
.
.
34
;
Feuerich/Weyland/Schwärzer
9
.
Aufl
.
.
;
23
.
Aufl
.
§
.
7
;
BT-Drucks
.
S.
.
Streichung
§
wurde
frühere
Rechtszustand
beseitigt
Rechtshandlungen
Vertreters
Tod
Vertretenen
Löschung
Liste
Rechtsanwälte
wirksam
waren
Prütting
aaO
;
Schwärzer
aaO
;
BT-Drucks
.
aaO
S.
;
Hinweis
Zöller/Althammer
aaO
§
Abs.
hilft
insoweit
weiter
.
Streitfall
war
noch
Lebzeiten
Klägers
Assessor
allgemeiner
Vertreter
Zeitraum
31
Juli
eingesetzt
worden
.
Vertretungsbefugnisse
endeten
jedoch
Tod
Klägers
11
Juli
.
Erst
18
Juli
wurde
Rechtsanwalt
Abwickler
Kanzlei
Klägers
späterer
gerung
Anordnung
Wirkung
31
.
März
berufen
.
Kläger
Zeitraum
11
.
18
Juli
vertreten
war
trat
gemäß
§
Abs.
§
Abs.
Unterbrechung
Verfahrens
vgl.
BT-Drucks
.
S.
;
Stein/Jonas/Roth
23
.
Aufl
.
.
.
nachfolgende
Bestellung
Rechtsanwalt
Abwickler
wurde
eingetretene
Unterbrechung
rückwirkend
beseitigt
noch
beendet
Beschluss
23
.
April
VersR
;
OLG
;
Stein/Jonas/Roth
aaO
;
5
.
Aufl
.
.
.
3
.
Ist
Rechtsstreit
unterbrochen
kann
Gesuch
Beklagten
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Versäumung
Frist
Einlegung
Nichtzulassungsbeschwerde
entschieden
werden
.
Verfahrensunterbrechung
kann
offen
bleiben
Fristversäumung
überhaupt
vorliegt
.
Unterbrechung
sind
nur
Partei
Ansehung
Hauptsache
vorgenommenen
Prozesshandlungen
anderen
Partei
gegenüber
rechtliche
Wirkung
§
Abs.
.
Regelung
ist
vielmehr
entnehmen
auch
Handlungen
Gerichts
außen
vorgenommen
werden
grundsätzlich
unwirksam
sind
Beschluss
29
.
März
ZB
.
Sachlage
kann
gegenwärtig
Wiedereinsetzungsantrag
Beklagten
befunden
werden
.
Unterschied
Entscheidungen
Hauptsache
war
Senat
Verfahrensunterbrechung
gehindert
Gesuch
Beklagten
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
entscheiden
Beschluss
23
.
März
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung