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BESCHLUSS
8
.
Dezember
Rechtsstreit
ECLI
:
:
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Grupp
Dr.
8
.
Dezember
beschlossen
:
Nichtzulassungsbeschwerde
Berufung
zurückweisenden
Beschluss
1
.
Zivilsenats
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
8
.
April
wird
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
Wert
Beschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
statthaft
§
Abs.
§
Abs.
Satz
zulässig
§
Abs.
Satz
Abs.
.
hat
jedoch
Erfolg
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
Satz
.
Beurteilung
Sache
Berufungsgericht
liegt
noch
Rahmen
rechtlich
möglichen
tatrichterlichen
Würdigung
ist
vereinbar
Grundsätzen
Entscheidung
Berufungsgerichts
ergangenen
Urteils
Senats
7
.
Mai
IX
ähnlicher
verschiedener
Hinsicht
abweichender
Sachverhalt
zugrunde
lag
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
Halbs
.
abgesehen
geeignet
wäre
Klärung
Voraussetzungen
beizutragen
Revision
zuzulassen
ist
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung