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96 lines
767 B

BESCHLUSS
ZR
13
.
Januar
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Kreft
Stodolkowitz
Kirchhof
Dr.
13
.
Januar
beschlossen
:
Revision
Beklagten
Urteil
14
.
Zivilsenats
Kammergerichts
15
.
Dezember
wird
angenommen
.
Beklagte
hat
Kosten
Revision
tragen
.
Streitwert
Revisionsinstanz
wird
DM
festgesetzt
.
Gründe
:
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
Revision
Ergebnis
Aussicht
Erfolg
§
.
Anhaltspunkte
Klägerin
überhöhte
Rechnungen
erstellt
hat
haben
Vortrag
Parteien
Tatsacheninstanzen
ergeben
.
Schadensersatzansprüche
Beklagten
hat
Berufungsgericht
rechtsfehlerfrei
verneint
.
Kassenbestand
betreffende
Fehler
lanz
Klägerin
vertreten
ist
hat
Einfluß
geltend
gemachten
Vergütungsanspruch
.
Paulusch
Kreft