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268 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
11
.
Mai
Rechtsstreit
ECLI
:
:
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
11
.
Mai
beschlossen
:
Antrag
Beklagten
Beiordnung
Notanwalts
Verfahren
Nichtzulassungsbeschwerde
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
§
ist
Antrag
Notanwalt
beizuordnen
Partei
Vertretung
bereiten
Rechtsanwalt
Wahrnehmung
Rechte
findet
.
antragstellende
Partei
hat
nachzuweisen
zuvor
zumutbaren
Anstrengungen
unternommen
hat
selbst
Anwalt
finden
.
fehlt
hier
.
1
.
Hatte
Partei
hier
bereits
Rechtsanwalt
beauftragt
Mandat
sodann
niedergelegt
hat
hat
gefestigter
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
darzulegen
Beendigung
Mandats
verschuldet
worden
ist
Beschluss
24
.
Juni
.
weiteren
Nachweisen
;
27
November
.
.
zunächst
beauftragte
Rechtsanwalt
Mandat
niedergelegt
hat
ergibt
Antrag
Beklagten
jedoch
.
2
.
Rechtsanwalt
hat
überdies
Mandatsniederlegung
bereits
Schriftsatz
25
.
Februar
angezeigt
.
Beklagte
hat
Schreiben
hier
zugelassenen
Rechtsanwältinnen
Rechtsanwälten
vorgelegt
ergibt
Mandat
21
.
26
.
April
angetragen
worden
ist
also
erst
kurz
Ablauf
29
.
April
verlängerten
Begründungsfrist
.
vorgelegten
Schreiben
heißt
Mandat
könne
zeitlichen
Gründen
übernommen
werden
.
Beklagte
so
lange
zugewartet
hat
erläutert
ebenfalls
.
Rechtsanwalt
hat
Schreiben
25
.
April
Übernahme
Mandats
abgelehnt
Übersendung
vorinstanzlichen
Urteile
Niederlegungsschreibens
Rechtsanwalt
gebeten
.
weiteren
Schriftsatz
6
.
Mai
verweist
Beklagte
weitere
Ablehnungsschreiben
.
meint
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Anwälte
übernähmen
grundsätzlich
Mandat
anderer
Anwalt
Mandat
zuvor
niedergelegt
habe
.
trifft
jedoch
so
.
Nur
angeschriebenen
Kanzleien
hat
Absage
so
begründet
.
Rechtsanwälte
haben
zeitlichen
Gründen
abgelehnt
;
dritten
vorgelegten
Ablehnungsschreiben
fehlt
Begründung
ganz
.
Beklagte
hätte
rechtzeitig
neuen
Prozessbevollmächtigten
kümmern
müssen
Rechtsanwalt
Mandat
niedergelegt
hatte
.
Unabhängig
kommt
ausgeführt
Beiordnung
nur
dann
Betracht
antragstellende
Partei
Niederlegung
Mandats
verschuldet
hat
.
Kayser
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung