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1684 lines
14 KiB

NAMEN
ZR
Verkündet
:
1
.
April
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
:
ja
Nr.
;
§
Abs.
Ist
Gemeinschuldnerin
GmbH
so
hat
Rechtshandlung
Gläubigerbenachteiligungsabsicht
vorgenommen
Alleingesellschafter
GmbH
Geschäftsführer
Liquidator
Rechtshandlung
angewiesen
Gläubigerbenachteiligungsabsicht
gehandelt
hat
.
Urteil
1
.
April
ZR
KG
LG
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
4
.
März
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
wird
Urteil
7
.
Zivilsenats
Kammergerichts
14
Juli
insoweit
aufgehoben
Klage
hilfsweise
gestellten
Feststellungsanträge
abgewiesen
wurde
.
Sache
wird
Umfang
Aufhebung
anderweiten
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
weitergehende
Revision
Klägers
wird
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
ist
Verwalter
26
.
März
eröffneten
Konkursverfahren
Vermögen
mbH
.
künftig
:
Gemeinschuldnerin
.
Beklagte
ist
einzige
Gesellschafterin
Gemeinschuldnerin
.
10
.
September
beschloß
Liquidation
Gemeinschuldnerin
.
Beklagte
gewährte
noch
Bezeichnung
Treuhandanstalt
Gemeinschuldnerin
Zeit
11
Juli
1
November
Darlehen
Höhe
ca.
Mio.
DM
Konkurstabelle
anmeldete
.
Kaufverträge
23
.
Juni
20
.
Juni
verkaufte
Liquidator
Gemeinschuldnerin
Weisung
Beklagten
verschiedene
restitutionsbelastete
Grundstücke
.
Kaufpreis
sollte
vorläufig
DM
Grundstück
betragen
;
sollten
Restitutionsansprüche
unanfechtbare
Bescheide
Vermögensamtes
ausgeräumt
werden
sollte
endgültige
Kaufpreis
Basis
Verkehrswerte
eventueller
Kosten
Altlastenbeseitigung
%
igen
Risikoabschlags
ermittelt
werden
.
Bescheiden
Beklagten
30
.
Juni
21
.
Dezember
wurde
jeweils
festgestellt
Grundstücke
Eigentum
T.
mbH
fortan
:
übergegangen
sind
.
Aufforderung
Klägers
Beklagte
Schreiben
26
Juli
vorläufigen
Kaufpreis
zahlen
bedingungslose
Bereitschaft
Zahlung
endgültigen
Kaufpreises
erklären
erklärte
T.
namens
Vollmacht
Beklagten
Aufrechnung
Insolvenzforderungen
Beklagten
.
Kläger
hat
erster
Linie
Grundstückskaufverträge
angefochten
Wertersatz
Höhe
DM
§
§
Nr.
begehrt
.
Hilfsweise
hat
beantragt
Beklagte
verurteilen
Grundstücke
Gemeinschuldnerin
rückaufzulassen
Eigentumsumschreibung
Grundbuch
Löschung
Gunsten
eingetragenen
Eigentumsvormerkungen
bewilligen
.
Weiter
hilfsweise
hat
begehrt
festzustellen
Beklagte
berechtigt
ist
Kaufpreisansprüchen
Konkursforderungen
aufzurechnen
Kaufverträgen
vereinbarte
pauschale
Risikoabschlag
%
Grundstücksverkehrswerten
unwirksam
Beklagten
zahlende
Kaufpreis
vollen
Altlastenbeseitigungskosten
ermitteln
ist
.
Landgericht
hat
Hauptantrag
Wertersatz
Grundstükke
Grunde
stattgegeben
.
Berufungsgericht
hat
Klage
insgesamt
abgewiesen
.
Urteil
wendet
Revision
.
beantragt
Aufhebung
Berufungsurteils
Verurteilung
Beklagten
jedoch
nur
noch
erstinstanzlich
hilfsweise
gestellten
Feststellungsanträgen
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
unbegründet
Berufungsgericht
Hauptantrag
Wertersatz
Hilfsanträge
Rückauflassung
Bewilligung
Eigentumsumschreibung
Löschung
Vormerkungen
abgewiesen
hat
§
.
.
hilfsweise
gestellten
Feststellungsanträge
führt
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Zurückverweisung
.
weitere
Feststellungen
treffen
sind
ist
Entscheidung
Senats
Sache
selbst
insoweit
möglich
§
Abs.
§
Abs.
.
.
1
.
Revision
ist
unbegründet
Berufungsgericht
Hauptantrag
Klägers
Wertersatz
Beklagte
verkauften
Grundstücke
abgewiesen
hat
.
Berufungsgericht
hat
Wertersatzanspruch
§
Abs.
.
V.m
.
§
Nr.
verneint
Gemeinschuldnerin
gungsabsicht
gehabt
habe
.
zutrifft
kann
hier
dahinstehen
.
Wertersatzanspruch
Grundstücke
kann
Kläger
schon
geltend
machen
Umstände
Kläger
Hauptantrag
gestützt
hat
Anfechtung
Grundstückskaufverträge
ausreichen
.
Kläger
hat
Anfechtbarkeit
Kaufverträge
ausschließlich
hergeleitet
Beklagten
Aufrechnungslage
hergestellt
wurde
.
genügt
.
älteren
Rechtsprechung
war
allerdings
erforderlich
Rechtshandlung
anzufechten
Konkursgläubiger
Forderung
verschafft
wurde
aufrechnen
konnte
anderen
Worten
Aufrechnungslage
hergestellt
wurde
.
26
.
Mai
;
12
.
Dezember
ZR
.
neue
Erlaß
Berufungsurteils
ergangene
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
läßt
Anfechtung
Weise
Aufrechnung
Wirkung
beigemessen
wird
Anfechtungsgegner
also
Aufrechnung
berufen
darf
255
;
;
Urt
.
4
.
Oktober
IX
;
9
.
Oktober
.
neue
Rechtsprechung
schließt
weiterhin
auch
Aufrechnung
ermöglichende
Geschäft
selbst
angefochten
werden
kann
unabhängig
Aufrechnungslage
Voraussetzungen
Anfechtung
vorliegen
235
;
HK-InsO/Kreft
3
.
Aufl
.
.
.
Schaffung
Aufrechnungslage
stellt
insoweit
Indiz
Gläubigerbenachteiligungsabsicht
.
Maßgebend
ist
vielmehr
Gemeinschuldner
Geschäft
selbst
anderen
Teil
bekannte
Absicht
verfolgte
Gläubiger
benachteiligen
.
hat
Kläger
Zusammenhang
geltend
gemacht
.
hat
insbesondere
Anfechtung
Grundstückskaufverträge
gestützt
endgültigen
Kaufpreis
§
Abs.
Kaufvertrages
23
.
Juni
§
Abs.
Kaufvertrages
20
.
Juni
jeweils
pauschaler
Risikoabschlag
%
Grundstücksverkehrswerten
vorgesehen
ist
.
2
.
Ergebnis
zutreffend
hat
Berufungsgericht
auch
hilfsweise
gestellten
Antrag
Erklärung
Rückauflassung
Bewilligung
Löschung
Auflassungsvormerkungen
Beklagten
stattgegeben
.
auch
Ansprüche
setzten
wirksame
Anfechtung
Grundstückskaufverträge
fehlt
.
3
.
Revision
ist
jedoch
begründet
weiter
hilfsweise
gestellten
Feststellungsanträge
geht
.
weitere
Feststellungen
treffen
sind
ist
Entscheidung
Senats
Sache
selbst
möglich
Abs.
.
.
Revision
Aufhebungsbegehren
nunmehr
Hauptsache
verfolgten
Feststellungsanträge
sind
zulässig
.
Kläger
hat
hilfsweise
Anfechtung
Kaufverträge
bereits
Klageerhebung
Anfechtung
Aufrechnung
Beklagte
geltend
gemacht
.
Beklagte
bestreitet
Wirksamkeit
Anfechtung
.
schen
Parteien
ist
Bestehen
Rechtsverhältnisses
§
Abs.
.
rechtliche
Interesse
Klägers
Unwirksamkeit
Aufrechnung
alsbald
festgestellt
wird
entfällt
Möglichkeit
Leistungsklage
Zahlung
Kaufpreises
.
Ermittlung
jeweiligen
Grundstücksverkehrswertes
haben
Parteien
Falle
fehlender
Einigung
§
Abs.
Verträge
jeweils
Einholung
verbindlichen
Sachverständigengutachtens
vereinbart
.
ist
bisher
geschehen
.
ist
auszugehen
Ermittlung
Grundstücksverkehrswerte
Parteien
petendo
geschlossen
ist
.
26
.
Oktober
.
Fall
kann
Feststellungsklage
Möglichkeit
Leistungsklage
entgegengehalten
werden
320
;
Zöller/Greger
24
.
Aufl
.
§
.
7a
.
Beklagte
Bundesanstalt
ist
kann
Kläger
ohnehin
vertrauen
Feststellungsurteil
weiteren
Abwicklung
ausreicht
Vollstreckungstitel
erforderlich
wird
;
Feststellungsklage
führt
hier
Gesichtspunkt
Prozeßwirtschaftlichkeit
sinnvollen
sachgemäßen
Erledigung
Streitpunkte
.
Körperschaften
Anstalten
öffentlichen
Rechts
ist
selbst
möglichen
Leistungsklagen
Regel
Feststellungsinteresse
anzunehmen
erwarten
ist
schon
Feststellungsurteil
beugen
werden
;
Urt
.
9
.
Juni
.
Feststellungsinteresse
besteht
auch
Frage
Beklagte
verpflichtet
ist
Kaufpreis
vollen
bezahlen
angefochtenen
Klausel
Risikoabschlag
%
vorzunehmen
ist
.
Auch
insoweit
ist
Parteien
Rechtsverhältnis
Feststellungsklage
verbindlich
geklärt
werden
kann
.
Antrag
Nichtberechtigung
Beklagten
Aufrechnung
festgestellt
werden
soll
ist
begründet
Aufrechnung
wirksam
angefochten
ist
.
Insoweit
fehlen
erforderliche
Feststellungen
.
Kaufverträge
erhielt
Beklagte
Aufrechnung
ermöglichende
Schuldnerstellung
Gemeinschuldnerin
.
Beklagte
hat
Aufrechnung
erklärt
.
gläubigerbenachteiligende
Wirkung
Herstellung
Aufrechnungslage
ermöglichten
Aufrechnung
besteht
kann
angefochten
werden
.
Rückgewähr
Aufrechnung
besteht
Durchsetzung
Kaufpreisforderung
unabhängig
Gegenforderung
;
236
;
Urt
.
4
.
Oktober
IX
.
Anfechtung
§
Nr.
ist
festzustellen
Gemeinschuldnerin
Herstellung
Aufrechnungslage
gläubigerbenachteiligender
Absicht
vorgenommen
hat
.
Berufungsgericht
hat
nur
Benachteiligungsabsicht
Liquidators
Gemeinschuldnerin
geprüft
.
ist
zutreffend
ausgegangen
Herstellung
Aufrechnungslage
inkongruente
Deckung
Beklagten
ermöglicht
wurde
.
hatte
Anspruch
Abschluß
Kaufverträge
vgl.
;
.
9
.
Oktober
.
Gleichwohl
hat
-9-
nachteiligungsabsicht
Liquidators
verneint
.
Zwar
sei
inkongruente
Deckung
grundsätzlich
Beweiszeichen
Gläubigerbenachteiligungsabsicht
Sinne
§
Nr.
.
Auch
inkongruenter
Deckung
liege
dann
Umstände
Benachteiligungswillen
Frage
stellten
Geschäft
anfechtungsrechtlich
unbedenklichen
Willen
geleitet
gewesen
Bewußtsein
Benachteiligung
anderer
Gläubiger
Hintergrund
getreten
sei
.
Ergebnis
Beweisaufnahme
liege
Ausnahmefall
.
Ausführungen
tragen
Annahme
Berufungsgerichts
Benachteiligungsabsicht
Gemeinschuldnerin
habe
vorgelegen
.
Benachteiligungsabsicht
Sinne
§
Nr.
ist
Sinne
Benachteiligungsvorsatz
verstehen
.
genügt
bedingter
Vorsatz
.
Schuldner
Benachteiligung
nur
möglich
vorstellt
aber
nimmt
Vorstellung
Möglichkeit
Handeln
abhalten
lassen
handelt
.
18
.
April
ZR
808
;
2
.
April
;
27
.
Mai
ZR
z
.
.
75
;
17
Juli
ZR
;
.
.
Rechtsprechung
§
hat
Berufungsgericht
zutreffend
feststellt
Gewährung
inkongruenten
Deckung
regelmäßig
starkes
Beweisanzeichen
Indiz
Benachteiligungsabsicht
Sinne
Benachteiligungsvorsatzes
entnommen
.
15
.
Februar
ZR
460
;
Urt
.
20
.
Juni
ZR
.
Indizwirkung
kann
jedoch
entfallen
Schuldner
Vornahme
Rechtshandlung
zweifelsfrei
liquide
war
.
21
.
Januar
ZR
;
18
.
Dezember
z
.
.
;
ausging
Sicherheit
Gläubiger
befriedigen
können
.
19
.
März
ZR
.
Ferner
darf
Inkongruenz
Benachteiligungsabsicht
auch
Form
bedingten
Vorsatzes
dann
gefolgert
werden
Umstände
vorliegen
Benachteiligungswillen
Frage
stellen
angefochtene
Rechtshandlung
anderen
anfechtungsrechtlich
unbedenklichen
Willen
geleitet
war
Bewußtsein
Benachteiligung
anderer
Gläubiger
Hintergrund
getreten
ist
.
12
November
ZR
279
;
2
.
Februar
;
4
.
Dezember
IX
.
kommt
insbesondere
Betracht
Gewährung
inkongruenten
Sicherung
Bestandteil
ernsthaften
Sanierungsversuches
ist
.
Revision
beanstandet
Berufungsgericht
hier
inkongruenter
Deckung
Benachteiligungsabsicht
verneint
habe
.
Vielmehr
sei
zutreffender
Beweiswürdigung
auszugehen
Zeuge
vernommene
Liquidator
benachteiligende
Wirkung
Grundstücksveräußerungsverträge
Aufnahme
Aufrechnungsverbotes
gekannt
billigend
Kauf
genommen
habe
.
Streitfall
ist
Würdigung
Aussage
Liquidators
Berufungsgericht
Rechtsgründen
beanstanden
.
Insbesondere
ist
erkennbar
Berufungsgericht
Aussage
Zeugen
erschöpfend
berücksichtigt
hätte
.
Verletzung
Erfahrungssätzen
Gesetzen
Logik
wird
Revision
gerügt
.
ist
auch
ersichtlich
.
Berufungsgericht
hätte
jedoch
prüfen
müssen
Benachteiligungsabsicht
Gemeinschuldnerin
vorlag
Beklagte
Alleingesellschafterin
Liquidator
angewiesen
hat
Grundstücke
verkaufen
.
Kläger
hat
vorgetragen
Beweis
gestellt
Beklagte
Absicht
hatte
andere
Gläubiger
Abschluß
Kaufverträge
geschaffenen
Aufrechnungsmöglichkeit
benachteiligen
.
Benachteiligungsabsicht
festgestellt
wird
greift
Anfechtung
§
Nr.
.
Anfechtungsgegnerin
war
zugleich
Alleingesellschafterin
Gemeinschuldnerin
hatte
Liquidator
angewiesen
Grundstücke
verkaufen
.
Handelte
Beklagte
hierbei
Sinne
§
Nr.
reicht
Benachteiligungsabsicht
Gemeinschuldnerin
.
GmbH
können
Gesellschafter
Geschäftsführer
einzelnen
Geschäftsführermaßnahme
anweisen
;
;
Baumbach-Hueck/Zöller
17
.
Aufl
.
.
;
Rowedder/Schmidt-Leithoff/Koppensteiner
4
.
Aufl
.
.
26
;
9
.
Aufl
.
.
;
8
.
Aufl
.
.
.
Ebenso
hat
Liquidator
Weisungen
Gesellschafter
befolgen
aaO
.
12
;
Rowedder/Schmidt-Leithoff/Rasner
aaO
.
5
;
Scholz/Karsten
aaO
.
5
;
Hachenburg/Hohner
aaO
§
.
.
Hat
aber
Geschäftsführer
Liquidator
Weisung
einzigen
Gesellschafterin
befolgt
handelte
Benachteiligungsabsicht
muß
Gemeinschuldnerin
entsprechend
§
Abs.
zurechnen
lassen
.
Andernfalls
könnten
Gesellschafter
GmbH
Anfechtungsregeln
§
§
insbesondere
§
Nr.
entziehen
.
Ergebnis
ergibt
auch
GmbH
einzigen
Gesellschafter
anderen
Willen
Gesellschafters
haben
kann
Gesellschaft
Maßgabe
Gesellschafterwillens
handelt
.
Herstellung
Aufrechnungslage
liegenden
inkongruenten
Deckung
besteht
starkes
Indiz
Benachteiligungsabsicht
Gemeinschuldnerin
vgl.
oben
.
Insoweit
wird
indes
prüfen
sein
Beklagte
Abschluß
Kaufverträge
ausging
Gemeinschuldnerin
Gläubiger
würde
befriedigen
können
andere
Gläubiger
folglich
benachteiligt
werden
konnten
.
Behauptung
Beklagten
hat
Kläger
bestritten
.
Wird
Gläubigerbenachteiligungsabsicht
Gemeinschuldnerin
festgestellt
war
Beklagten
auch
Sinne
§
Nr.
bekannt
.
Auch
Entscheidung
zweiten
Feststellungsantrag
fehlt
erforderlichen
Feststellungen
.
Beklagte
ist
verpflichtet
Kläger
vollen
Verkehrswert
Grundstücke
Abzug
Risikoabschlags
Höhe
%
Altlastenbeseitigungskosten
zahlen
Vereinbarung
Risikoabschlags
wirksam
angefochten
ist
.
Berufungsgericht
wird
insbesondere
Schenkungsanfechtung
§
Nr.
prüfen
haben
Kläger
bereits
Klage
geltend
gemacht
hat
.
Schutz
Insolvenzgläubiger
fordert
weite
Auslegung
Begriffs
Unentgeltlichkeit
§
Nr.
103
;
Urt
.
24
.
Juni
.
unentgeltliche
Verfügung
wird
angenommen
Vermögenswert
Verfügenden
anderen
Partei
aufgegeben
wird
Verfügenden
entsprechender
Gegenwert
zufließen
soll
.
25
.
Juni
ZR
.
Maßgebend
ist
erster
Linie
objektive
Sachverhalt
also
Leistung
Gegenleistung
jeweils
objektiv
ermittelnden
Wert
entsprechen
.
24
.
Juni
.
subjektiven
Vorstellungen
Beteiligten
sind
Frage
Entgeltlichkeit
zusätzlich
Bedeutung
beurteilen
ist
Gegenleistung
Wert
Leistung
Schuldners
erreicht
102
;
Urt
.
24
.
Juni
aaO
;
HK-InsO/Kreft
3
.
Aufl
.
.
m.w
.
.
Einschätzung
steht
Beteiligten
Bewertungsspielraum
.
teilweise
unentgeltliche
Leistung
unterliegt
Anfechtung
insoweit
Wert
Gegenleistung
übersteigt
Vertragsparteien
zustehenden
Bewertungsspielraum
überschritten
haben
.
24
.
Juni
;
2
.
April
.
Umstand
Vertragsparteien
Kaufpreis
%
jeweiligen
Grundstücksverkehrswertes
festgesetzt
haben
ergibt
allein
noch
zwingend
teilweise
Unentgeltlichkeit
vorlag
.
auszuschließenden
Restitutionsansprüche
Altlasten
haben
Berücksichtigung
Kaufpreis
Verkehrsfähigkeit
Grundstücke
möglicherweise
erheblich
eingeschränkt
.
Unentgeltlichkeit
dargelegten
Sinn
anzunehmen
ist
Anfechtung
durchgreift
wird
Berufungsgericht
gegebenenfalls
ergänzendem
Vortrag
Parteien
Berücksichtigung
Umstände
Einzelfalles
entscheiden
haben
.
4
.
Berufungsgericht
wird
berücksichtigen
haben
Beklagte
Berufungsinstanz
behauptet
hat
Stadt
tümerin
Klage
Ziffer
genannten
Flurstücks
sei
Eigenaufgrund
Vermögenszuordnungsbescheides
Präsidentin
Treuhandanstalt
13
Juli
geworden
Schriftsatz
9
.
Juni
.
Grundstück
war
ebenfalls
Gegenstand
Kaufvertrages
23
.
Juni
dort
§
Abs.
Buchst
.
Liquidator
hat
aber
möglicherweise
Grundstücksteil
verkauft
mehr
Eigentum
Gemeinschuldnerin
stand
.
Fall
fehlt
insoweit
objektiven
Benachteiligung
Gläubiger
.
Kreft
Raebel