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90 lines
779 B

BESCHLUSS
22
.
September
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Richterin
22
.
September
beschlossen
:
Antrag
Klägerin
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Verfahren
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
8
.
Zivilsenats
Brandenburgischen
Oberlandesgerichts
26
.
Juni
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
hat
Aussicht
Erfolg
§
.
hat
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
.
Insbesondere
hat
Berufungsgericht
Pflicht
Gewährung
rechtlichen
verstoßen
.
Klägerin
hat
Frage
Kenntnis
Beklagten
Sinne
§
InsO
ausreichend
vorgetragen
hat
Vorbringen
entsprechenden
richterlichen
Hinweises
ergänzt
.
Raebel