You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

93 lines
736 B

BESCHLUSS
ZR
13
.
April
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Raebel
Kayser
Richterin
13
.
April
beschlossen
:
Gegenstandswert
Nichtzulassungsbeschwerde
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Nichtzulassungsbeschwerdeschrift
1
.
September
Anträge
enthält
Beschwerde
Schriftsatz
30
November
zurückgenommen
worden
ist
bestimmt
Streitwert
gemäß
§
Abs.
Satz
Beschwer
Beklagten
.
Unterliegen
ist
Bezug
Klageanträge
insgesamt
52.967
Klageantrags
bewerten
Zinsen
auch
Wertberechnung
bezifferten
Freistellungsantrags
unberücksichtigt
bleiben
.
6
.
Oktober
;
21
.
Dezember
.
Klageantrag
bemisst
Senat
Unterliegen
Beklagten
.
Kayser
Raebel
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung