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356 lines
2.9 KiB

BESCHLUSS
ZR
21
.
März
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Richterin
Richter
Dr.
21
.
März
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
16
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
3
.
Juni
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Beschwerdeverfahren
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
gesetzlicher
Grund
Zulassung
Revision
§
Abs.
§
besteht
.
1
.
Beschwerde
allgemein
klärungsbedürftig
angesehene
Frage
Umständen
Rechtsprechung
entwickelten
Anscheinsbeweis
Ursächlichkeit
mangelhafter
Beaufsichtigung
Verwalters
Veruntreuungen
Masse
Urteil
11
.
Dezember
.
;
11
November
ZR
II
.
2
.
aE
festzuhalten
sei
verleiht
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
.
begründete
vorschlag
Senates
anderer
Sache
Beschluss
22
.
März
ZR
.
ändert
.
ältere
Rechtsprechung
wird
dort
Rechtssätzen
Frage
gestellt
.
Uhlenbruck
InsO
12
.
Aufl
.
.
unklar
13
.
Aufl
.
.
geäußerten
Bedenken
Anscheinsbeweis
erfordern
derzeit
ebenfalls
neue
Revisionsentscheidung
.
Pflichtwidrig
§
InsO
war
hier
schon
Beklagten
Führung
Poolkontos
unterbunden
haben
Guthaben
Masse
eingerichteten
Abs.
InsO
Mitzeichnungsvorbehalt
Abs.
InsO
entzogen
worden
sind
.
Jedenfalls
dann
Sicherungen
bestehen
dürfen
anderweitiger
Erwägungen
Schrifttum
Zulässigkeit
Zweckmäßigkeit
Poolkonten
verschiedener
Massen
vgl.
Paulus
Handhabung
Insolvenzverwalters
unterlaufen
werden
.
liegt
Hand
.
sind
Verstöße
Gläubigerausschuss
rügen
kurzfristige
Abhilfe
unterbleibt
Insolvenzgericht
Antrag
Amtsenthebung
Verwalters
berichten
.
Wären
Beklagten
so
vorgegangen
ist
tatrichterliche
Annahme
Veruntreuungen
Verwalters
Verurteilung
zugrunde
liegen
wären
verhindert
worden
rechtlich
Gesichtspunkt
beanstanden
.
2
.
Vielzahl
kriminellen
Verwalter
verursachten
Verfahren
gebietet
Zulassung
Revision
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
.
wird
unterschiedliche
Tatsachenfeststellungen
Ergebnisse
Einzelfallsubsumtion
berührt
.
3
.
Masse
kann
Veruntreuung
Verwalters
auch
geschädigt
sein
Bank
Hinterlegungskonto
führte
Missachtung
Mitzeichnungsvorbehalts
§
Abs.
InsO
Übertragungen
Poolkonto
befreiend
geleistet
hat
.
Annahme
Berufungsgerichts
weicht
Rechtssätzen
Urteil
.
Zivilsenats
30
.
Januar
gestützt
ist
.
Dort
ging
Schadensersatzklage
Bank
Mitglieder
Gläubigerausschusses
;
Schaden
war
Klagedrohung
Konkursverwalters
durchgesetzte
Ersatzzahlung
Masse
eingetreten
.
Berufungsgericht
hat
Recht
Grundsatz
Reichsgerichts
herangezogen
Masse
sei
auch
dann
geschädigt
Veruntreuungen
Verwalters
gemäß
§
§
Abs.
InsO
befreite
Bank
fortbestehenden
Anspruch
Masse
bestreite
.
bestrittene
Erfüllungsanspruch
sei
vorher
unbestrittenen
Guthaben
gleichwertig
untere
Hälfte
.
Beschwerde
hat
vermocht
Grundsatz
derart
Zweifel
ziehen
Notwendigkeit
Überprüfung
grundsätzliche
Bedeutung
Rechtssache
ergäbe
.
4
.
weiterer
Begründung
Entscheidung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
abgesehen
.
Kayser
Raebel
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung