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103 lines
888 B

BESCHLUSS
10
.
März
Verbraucherinsolvenzverfahren
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Richter
Dr.
Kayser
Richterin
10
.
März
beschlossen
:
Antrag
Gewährung
Prozeßkostenhilfe
Durchführung
Rechtsbeschwerde
Beschluß
3
.
Zivilkammer
Landgerichts
7
.
Dezember
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Beschluß
31
.
Oktober
hat
Amtsgericht
Insolvenzgericht
Landshut
Schuldner
begehrte
Restschuldbefreiung
§
Abs.
Nr.
InsO
versagt
.
hiergegen
eingelegte
sofortige
Beschwerde
Schuldners
hat
Landgericht
zurückgewiesen
.
wendet
Schuldner
Rechtsbeschwerde
.
hat
Durchführung
Prozeßkostenhilfe
nachgesucht
.
II
.
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
hat
hinreichende
Aussicht
Erfolg
§
.
Rechtsbeschwerde
ist
unzulässig
ersichtlich
ist
Entscheidung
Rechtsbeschwerdegerichts
grundsätzlichen
Bedeutung
Sache
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
erforderlich
ist
§
Abs.
.
Kayser