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558 lines
4.5 KiB

BESCHLUSS
ZB
22
.
Oktober
Insolvenzverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
InsO
§
Abs.
Nichtzulassung
Mindestvergütung
Treuhänders
kann
Restschuldbefreiung
Schuldner
versagt
werden
Treuhänder
Zahlungsaufforderung
Möglichkeit
Versagung
Restschuldbefreiung
hingewiesen
hat
.
Beschluss
22
.
Oktober
IX
ZB
AG
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
22
.
Oktober
beschlossen
:
Schuldner
wird
Durchführung
Rechtsbeschwerde
Prozesskostenhilfe
gewährt
Rechtsanwalt
Dr.
ordnet
.
Schuldner
hat
Verfahrenskosten
monatlich
Bundeskasse
entrichten
.
Rechtsmittel
Schuldners
werden
Beschluss
20
.
Zivilkammer
Landgerichts
7
.
Februar
Beschluss
Amtsgerichts
14
.
Dezember
aufgehoben
.
Antrag
Versagung
Restschuldbefreiung
wird
Kosten
weiteren
Beteiligten
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Verfahrens
Rechtsbeschwerde
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
4
.
Juni
wurde
Verbraucherinsolvenzverfahren
Vermögen
Schuldners
eröffnet
.
Beschluss
6
.
April
hob
Insolvenzgericht
Insolvenzverfahren
.
gesondertem
Beschluss
selben
Tag
wurde
Restschuldbefreiung
angekündigt
bisherige
Treuhänder
auch
Treuhänder
Restschuldbefreiungsverfahren
bestellt
.
Beschluss
21
Juli
wurde
bisherige
Treuhänder
entlassen
weitere
Beteiligte
fortan
:
neuen
Treuhänder
bestellt
.
Schreiben
14
.
Juni
forderte
Treuhänder
Schuldner
offenen
Vergütung
vorausgegangene
Zeit
auch
Treuhändervergütung
dritte
Jahr
Wohlverhaltensperiode
Höhe
entrichten
.
Schreiben
kam
Vermerk
:
"
Empfänger
angegebenen
Anschrift
ermitteln
"
Treuhänder
.
30
.
Juni
beantragte
Treuhänder
Insolvenzgericht
Schuldner
Restschuldbefreiung
versagen
.
Insolvenzgericht
ermittelte
neue
Anschrift
Schuldners
forderte
Beifügung
Antrags
Treuhänders
Versagung
Restschuldbefreiung
Schreiben
24
.
Oktober
ausstehende
Vergütung
Wochen
Zugang
Schreibens
zahlen
.
Schreiben
wurde
Schuldner
zusätzlich
hingewiesen
Falle
fruchtlosen
Fristablaufs
Gericht
Antrag
stattgeben
Restschuldbefreiung
versagen
werde
.
Schreiben
23
November
forderte
Treuhänder
"
letztmalig
"
Schuldner
Zahlung
setzte
Frist
15
.
Dezember
.
Beschluss
14
.
Dezember
hat
Insolvenzgericht
Schuldner
Restschuldbefreiung
versagt
.
hiergegen
gerichtete
sofortige
Beschwerde
ist
Erfolg
geblieben
.
Rechtsbeschwerde
verfolgt
Schuldner
Begehren
Antrag
weiteren
Beteiligten
Versagung
Restschuldbefreiung
abzuweisen
weiter
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
§
Abs.
§
Abs.
Satz
§
InsO
§
Abs.
statthaft
auch
Übrigen
zulässig
.
führt
Aufhebung
Beschlüsse
Vorinstanzen
Abweisung
Versagungsantrags
.
1
.
Beschwerdegericht
hat
ausgeführt
Schuldner
habe
rückständigen
Betrag
gerichtlichen
Zahlungsfrist
Treuhänder
abgeführt
.
Umstand
jeweiligen
Treuhänder
Schuldner
Möglichkeit
Versagung
Restschuldbefreiung
hingewiesen
hätten
sei
unbeachtlich
Schuldner
spätestens
Schreiben
Insolvenzgerichts
entsprechenden
Antrag
Treuhänders
Versagung
Restschuldbefreiung
unterrichtet
mitgeteilt
worden
sei
Falle
fruchtlosen
Fristablaufs
Gericht
Versagungsantrag
stattgeben
Restschuldbefreiung
versagen
werde
.
2
.
Ausführungen
halten
rechtlichen
Überprüfung
stand
.
Versagung
Restschuldbefreiung
§
Abs.
InsO
kommt
nur
dann
Betracht
Treuhänder
Schuldner
Zahlung
ausstehenden
Vergütungsbetrages
schriftlich
aufgefordert
Frist
bestimmt
hat
.
Aufforderung
Treuhänders
hat
zwingend
Möglichkeit
Versagung
Restschuldbefreiung
Rechtsfolge
Ausbleiben
Zahlung
Fristende
hinzuweisen
Ehricke
2
.
Aufl
.
.
16
;
HK-InsO/Landfermann
5
.
Aufl
.
.
4
;
InsO
.
16
;
HmbKomm-InsO/Streck
3
.
Aufl
.
.
4
;
FK-InsO/Grote
5
.
Aufl
.
.
11
;
InsO
§
.
.
Ansicht
Beschwerdegerichts
kann
§
Abs.
Satz
InsO
erforderliche
Hinweis
Treuhänders
Möglichkeit
Versagung
Restschuldbefreiung
späteren
gerichtlichen
Hinweis
Versagungsverfahren
ersetzt
werden
.
Aufforderungsschreiben
aufzunehmende
Hinweis
Treuhänders
Sanktion
Versagung
Restschuldbefreiung
ist
zwingendes
Formerfordernis
InsO
12
.
Aufl
.
.
8)
Treuhänder
Antragsvoraussetzung
Versagungsverfahren
nachzuweisen
hat
MünchKommInsO/Ehricke
aaO
.
18
;
aaO
;
FK-InsO/Grote
aaO
.
Fehlt
vorliegend
gegeben
Rede
stehende
Antragserfordernis
erweist
Versagungsantrag
unzulässig
ist
Insolvenzgericht
zurückzuweisen
MünchKomm-InsO/Ehricke
aaO
;
InsO
aaO
;
InsO
2
.
Aufl
.
.
.
3
.
angefochtene
Beschluss
kann
Bestand
haben
.
ist
aufzuheben
§
Abs.
.
Beschluss
Beschwerdegerichts
ebenso
Insolvenzgerichts
nur
Rechtsverletzung
Anwendung
Rechts
festgestellte
Sachverhältnis
erfolgt
letzterem
Sache
Endentscheidung
reif
ist
hat
Senat
eigene
Sachentscheidung
treffen
§
Abs.
.
Versagungsantrag
ist
abzuweisen
.
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung