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125 lines
982 B

BESCHLUSS
30
Juli
Insolvenzverfahren
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
30
Juli
beschlossen
:
Antrag
Gewährung
Prozesskostenhilfe
Einlegung
Rechtsbeschwerde
Beschlüsse
4
.
Zivilkammer
Landgerichts
31
.
Januar
1
.
April
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Prozesskostenhilfegesuch
ist
zurückzuweisen
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
hinreichende
Aussicht
Erfolg
bietet
§
Satz
.
beabsichtigte
Rechtsbeschwerde
wäre
statthaft
.
gefestigter
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
richtet
Rechtsmittelzug
grundsätzlich
allgemeinen
vollstreckungsrechtlichen
Vorschriften
Insolvenzgericht
besonderer
Zuweisung
funktional
Vollstreckungsgericht
entscheidet
.
5
.
Februar
IX
;
6
.
Mai
IX
ZB
;
12
.
Januar
.
.
Rechtsbeschwerde
ist
auch
Rahmen
Herausgabevollstreckung
§
Abs.
InsO
nur
Zulassung
Beschwerdegerichts
§
Abs.
Satz
Nr.
eröffnet
.
21
.
September
IX
ZB
.
hier
fehlt
.
Raebel
Kayser
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung